Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Sorge verfolge ich die Entwicklung unseres Gesundheitssystems und die jüngst beschlossene Reform der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat nicht nur dazu, Gesetze zu erlassen, sondern auch dazu, Leben und Gesundheit wirksam zu schützen. Genau daran habe ich erhebliche Zweifel.
Nach meiner Wahrnehmung und zahlreichen Berichten aus der Praxis besteht bereits heute eine strukturelle Unterversorgung gesetzlich Versicherter in verschiedenen Bereichen der medizinischen Versorgung.
Besonders deutlich zeigt sich dies in der Psychotherapie, bei Facharztterminen und in bestimmten Regionen mit Ärztemangel. Für viele gesetzlich Versicherte bedeutet ein gesetzlicher Leistungsanspruch längst nicht mehr, dass sie tatsächlich zeitnah behandelt werden.
Ich selbst musste bereits im Jahr 2020 trotz einer chronischen Gallenblasenentzündung, massiver Schmerzen und mehrerer Krankenhausaufenthalte über ein Jahr auf einen MRT-Termin warten.
In dieser Zeit wurde ich wiederholt im Krankenhaus behandelt und an Infusionen angeschlossen, ohne dass die Ursache meines Zustands rechtzeitig abschließend abgeklärt wurde.
Nur eine Woche nach dem MRT musste ich sofort operiert werden. Und das alles trotz des Hinweises, dass mein Bruder beinahe aufgrund einer Gallenblasenentzündung verstorben ist!
Diese Erfahrung zeigt, was lange Wartezeiten in der medizinischen Versorgung konkret bedeuten können.
Es geht nicht um Komfort, Bequemlichkeit oder die freie Wahl eines besonders schnellen Termins. Es geht um Schmerzen, gesundheitliche Risiken und die Gefahr, dass notwendige Behandlungen zu spät erfolgen.
Ich bin damit kein Einzelfall. Für viele Menschen ist genau das längst Alltag: Sie warten monatelang auf Diagnostik, Facharzttermine, Psychotherapie oder notwendige Eingriffe.
Währenddessen verschlechtert sich ihr Gesundheitszustand, Beschwerden werden chronisch und behandelbare Erkrankungen können sich unnötig verschlimmern.
Hinzu kommt, dass immer mehr Arztpraxen aus wirtschaftlichen Gründen Privatpatienten bevorzugen oder keine neuen Kassenpatienten mehr aufnehmen. Dadurch entscheidet der Versicherungsstatus zunehmend über den tatsächlichen Zugang zu medizinischer Versorgung.
Wenn gesetzlich Versicherte monatelang auf notwendige Diagnostik, Psychotherapie oder fachärztliche Behandlung warten müssen, während Privatversicherte deutlich schneller versorgt werden, entsteht eine Ungleichbehandlung, die den Kernbereich des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie den allgemeinen Gleichheitssatz berührt.
Die aktuelle Reform verstärkt nach meiner Auffassung diese Entwicklung. Sie erhöht den finanziellen Druck auf das gesetzliche Gesundheitssystem, ohne die strukturellen Ursachen der Unterversorgung zu beseitigen. Stattdessen werden Versicherte stärker belastet, während der Bund zugleich seine finanzielle Beteiligung reduziert.
Ich stelle deshalb die Frage, ob der Staat seiner Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 GG noch ausreichend nachkommt.
Ebenso frage ich, ob die zunehmende Ungleichbehandlung zwischen gesetzlich und privat Versicherten noch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist und ob das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG gewahrt bleibt.
Ich bitte das Bundesverfassungsgericht, diese Fragen sorgfältig zu prüfen, sobald sie in einem zulässigen Verfahren an Ihr Gericht herangetragen werden.
Das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat hängt auch davon ab, dass der Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung nicht vom Versicherungsstatus oder den finanziellen Möglichkeiten abhängt.
Gesundheit ist kein Luxusgut. Sie ist Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben und steht unter dem besonderen Schutz unseres Grundgesetzes.
Legen Sie nicht die Axt ans Grundgesetz!
Mit freundlichen Grüßen
Ronai Chaker