Wird Deutschland seit 50 Jahren verfassungswidrig regiert?

Der Blog "Fassadenkratzer" scheint kaum bekannt zu sein, obwohl man dort viele fundierte und weitestgehend unpolemische Artikel findet.

Angesichts des "Prüffalles AfD" beim BfV ist das ausführliche Offene Gutachten zu tatsächlichen permanenten Handlungen der Bundesregierung und der sie stützenden Parteien gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes des Blogbetreibers sehr aktuell und gut gemacht: IMO unbedingt lesenswert.

Zum Appetitanregen hier ein paar Auszüge:

Die deutsche Einwanderungspolitik leidet seit über 50 Jahren an einem gravierenden Demokratiedefizit. Es hat seitdem eine ständige Einwanderung nach Deutschland stattgefunden, ohne dass dazu ein Einwanderungsgesetz der Legislative, der Volksvertretung, als gesetzliche Grundlage existierte – bis heute . . . Die jeweiligen Bundesregierungen verletzten damit die verfassungsmäßigen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages . . . und dadurch zugleich den Gewaltenteilungsgrundsatz sowie Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 2 und 3 GG).

Allerdings geht das seit 1999 europaweit geltende Schengen-Abkommen prinzipiell dem deutschen Recht vor, wonach an EU-Binnengrenzen keine systematischen, sondern allenfalls stichprobenartige Grenzkontrollen durchgeführt werden dürfen. . . . Dieses Schengen-Abkommen . . . setzt aber voraus, dass die EU-Außengrenzen wirksam gegen außereuropäische illegale Einwanderung gesichert sind. Da dies die ganzen Jahre nicht der Fall ist, hätten aus verfassungsrechtlichen Gründen die deutschen Grenzen trotz Schengen-Abkommen kontrolliert werden müssen, um eine illegale Einwanderung außereuropäischer Zuwanderer zu verhindern.

Selbst wenn man unterstellt, dass die Lage Ende August und Anfang September 2015 quasi im rechtfertigenden Notstand zu Gunsten einer menschenwürdigen Behandlung von Flüchtlingen notwendig gewesen sein sollte, so würde das nichts an der Tatsache ändern, dass damit allenfalls eine punktuelle, auf wenige Tage beschränkte einstweilige Maßnahme zu rechtfertigen wäre, aber keine längere oder gar dauerhafte Außerachtlassung des geltenden Rechts . . .

Wenn Art. 1 Absatz 1 Satz 2 GG alle staatliche Gewalt verpflichtet, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, so ist das keine Ermächtigung zur Durchbrechung der verfassungsmäßigen Ordnung. Wenn die Bundesregierung geltende Vorschriften auch des innerstaatlichen Rechts wie § 18 Asylgesetz unangewendet lässt, darf sie das in einer Notstandslage für Stunden oder allenfalls wenige Tage möglicherweise tun, aber danach greift sowohl der – selbstverständlich auch für die Bundesregierung geltende – Vorrang des Gesetzes und der Vorbehalt des Gesetzes, für wesentliche Materien eine Entscheidung des Gesetzgebers herbeizuführen.

Die Regierung darf nicht sehenden Auges Zustände herbeiführen, in denen die Polizei nicht mehr in der Lage ist, flächendeckend das Gewaltverbot durchzusetzen und die Menschen gegen Übergriffe anderer wirksam zu schützen. . . Sie darf nicht zulassen, dass Zustände entstehen, in denen durch Konfliktpotentiale aus Einwanderungsgruppen . . . die innere Sicherheit derart bedroht wird, dass dann massive Freiheitseinschränkungen notwendig werden, um die Gefahren unter Kontrolle zu halten.

Der planlose, ohne jedes Auswahlverfahren durchgeführte Einlass vorwiegend von jungen Männern hat seit Ende 2015 zu einer erheblichen Zunahme von Straftaten geführt. . . . Menschen, die in Deutschland zum Opfer der durch irreguläre Einwanderer begangenen Straftaten wurden, haben einen privaten Grundrechtseingriff erlitten . . . Der Staat wiederum hat aufgrund der grundrechtlichen Schutzpflichten die Pflicht, den Bürger vor diesen Eingriffen oder Übergriffen zu schützen. Die Summe dieser Schutzpflichten oder auch Schutzrechte kann man zusammenfassend ohne weiteres als das „Grundrecht auf Sicherheit“ bezeichnen, und es darf angesichts des . . . Staatszwecks, nämlich der Gewährleistung von äußerer wie innerer Sicherheit, als das erste und wichtigste Grundrecht bezeichnet werden. Dabei kann die Konkretisierung der Grundrechte und Schutzpflichten – also die Beantwortung der Frage, welche Gefahren der Bürger noch hinzunehmen hat, welche nicht, und zu welchem Preis Gefahren jeweils zu vermindern sind – immer nur dem Parlament überlassen bleiben.

Ebenso darf die Regierung nach dem Sozialstaatsprinzip der Verfassung nicht durch grenzenloses Einströmen von Immigranten, die dann am Sozialsystem des Volkes teilnehmen, das Land in eine Lage hineingleiten lassen, in der massive Absenkungen des Sozialstandards notwendig werden, um alle Menschen versorgen zu können . . . Ein strenger Parlamentsvorbehalt ergäbe sich auch allein schon aus deren finanziellen Implikationen. 1,5 Millionen illegale Einwanderer, zu denen jährlich nun derzeit knapp 200.000 weitere dazukommen, und unter denen sich praktisch niemand findet, der – schon allein aus Gründen des Spracherwerbs – ohne weiteres ins deutsche Arbeitsleben integriert werden könnte, werden den deutschen Steuerzahler in den nächsten Jahrzehnten Abermilliarden kosten – ohne daß der Deutsche Bundestag jemals mit diesen Kosten befaßt worden wäre, bevor ihre Entstehung infolge des Regierungshandelns unausweichlich wurde.

Die von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) geführten Bundesregierungen handeln fortgesetzt gegen die freiheitliche demokratische Ordnung des Grundgesetzes. Sie verstoßen gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz sowie den Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 2 und 3 GG). Sie haben somit den Boden der Demokratie verlassen und bewegen sich im Raum einer diktatorischen Regierungsherrschaft. Damit bewegen sich auch die die Regierung bildenden und sie stützenden Parteien CDU, CSU, SPD, Grüne und Linke in der Zone verfassungswidriger Parteien.

Über die Art der Bevölkerungszusammensetzung, also über die personelle Qualität des Volkes als Kulturgemeinschaft zu entscheiden, kann niemals in der Kompetenz der politischen Regierung liegen. Es gehört in die Selbstbestimmung des Volkes und ist mindestens Aufgabe seiner Abgeordneten . . . Indem die Bundeskanzlerin eine Entscheidung trifft, die sich auf die Identität des Volkes und auf den Charakter des Staates als des Nationalstaats dieses Volkes gravierend auswirkt, ohne das Volk zu fragen, macht sie sich selbst zum Souverän. Das ist mit dem Prinzip der Volkssouveränität nicht vereinbar. . . Solange das Volk nicht gefragt worden ist, ob es der Umwandlung Deutschlands in einen multikulturellen Staat zustimmen will, ist eine Politik der . . . ohne Obergrenze offenen Grenzen mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Es geschieht der einmalige Vorgang, dass die Parteien CDU, CSU und SPD, welche die Regierung bilden, und Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die sie unterstützen, sich über Verfassung und Gesetz erheben, die ihr Handeln allein legitimieren können. Sie maßen sich eine eigene Machtvollkommenheit an. Das ist de facto ein Staatsstreich gegen das eigene Volk. Der Rechtsstaat ist außer Kraft gesetzt und die Demokratie punktuell bereits in eine Diktatur übergegangen.

Die Verfassungsfeindlichkeit dieser Parteien ist so offenkundig, dass keine besondere Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mehr erforderlich ist, sondern unverzüglich Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden müssen. Dies zu erwarten, wäre allerdings eine Illusion, da das Bundesamt für Verfassungsschutz von einem CDU-Mitglied geleitet wird und dem Bundesminister des Inneren untersteht, der wiederum der CSU angehört. Innenministerium und Verfassungsschutz befinden sich also in den Händen verfassungsfeindlicher Parteien, deren Verbot von ihnen selbst betrieben werden müsste.

Ende der Zitate. Wenn der Fassadenkaratzer nicht konzentrierten Bullshit schreibt, ist das Multikultiland Germanistan also schon längst eine Diktatur, die zwar nicht mit offener blutiger Regierungsgewalt durchgesetzt wird, sondern mit hochprofessioneller täglicher Gehirnwäsche aus allen medialen Rohren.

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Spinnchen

Spinnchen bewertete diesen Eintrag 05.02.2019 16:30:26

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