Ich gebs zu, ja. Der Titel ist ein provokativer Eyecatcher auf Bild-Niveau. Aber, wenns was nützt, dass weitergelesen wird.

Also, worum geht’s?

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (kurz USK) in Deutschland hat beschlossen, die Sozialadäquanzklausel des deutschen StGB §86a Absatz 3 endlich auch für Videospiele in ihrer rechtlichen Zulassung zu verwenden. Was ein großer und wichtiger Schritt in Richtung der Anerkennung von Games als ernstgenommene Medien- und Kunstform ist. Im Grunde sagt das zwar nicht mehr aus, als dass verfassungsfeindliche Symbolik, wie halt alles, was die Nazis in ihre Drecksgriffel gekriegt haben und missbraucht haben, dargestellt werden darf, wenn es „der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte“ dient – aber für z.B. Filme gilt das schon seit langem. Indiana Jones kämpfte in den Filmen, die in den 30ern spielen, immer gegen Nazis, in seinen Spielen gegen merkwürdige Gegner mit weißen Kreisen auf rotem Hintergrund, die keine Selbstbezeichnung hatten. In Iron Sky haben sich Nazis auf dem Mond verschanzt, deren Nachfahren heute eine Invasion der Erde planen, komplett mit Hakenkreuzbinden. Während in Wolfenstein gegen „Das Regime“ gekämpft wird, dessen Anführer ein gewisser Herr Heiler ist, der sein Gesicht glattrasiert zu tragen pflegt und damit unfreiwillig komisch aussieht, da er nicht zu verkennende Gesichtszüge zu einem GÄNZLICH anderen Herrn H. aufweist.

Und eben diesen absurden Blüten wurde mit der kürzlichen Entscheidung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde endlich ein Riegel vorgeschoben. Beziehungsweise eigentlich der erzwungene Riegel der staatlichen Zensur endlich auch von Videospielen genommen. Nun ist es möglich, Spiele, so wie Filme zu genießen – Nazis den Arsch aufreißend und nicht No-Name-Faschisten mit deutschem Akzent.

Es wäre wünschenswert, wäre dies der Anfang eines logischen Prozesses in Deutschland oder auch hier in Österreich, in der es tatsächlich bei nicht-verherrlichendem Gebrauch dieser Symbolik gar nicht erst zu einem Verfahren kommen kann. Nicht immer sind es so plumpe und durchschaubare Fälle, wie die Anzeige gegen Tokio Hotel Mitglied Tom Kaulitz, der laut einer „neonazistisch geprägten Kleinpartei“ ein Kleidungsstück mit erkennbaren Swastikalinien trug. Reicht für eine Anzeige wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, aber hier dürfte die zuständige Staatsanwaltschaft intelligent genug sein, das Verfahren einzustellen.

Muss aber nicht immer so sein.

Es gibt genug Fälle expliziter Antifaschisten, die in erster Instanz wegen durchgestrichenen oder zerbrochenen Hakenkreuzen verurteilt wurden, was eine auf Verurteilungen geile oder unfähige Staatsanwaltschaft und ein seltsames Rechtsverständnis des Richters voraussetzt – vor allem da der deutsche BGH bereits vor 45 Jahren diese Verwendung explizit vom Verbot ausgenommen hat. Auch der Metalhead der auf seinem Shirt Wörter in Runen stehen hat, worunter sich die frappant mit der Sigrune zu verwechselnde Rune Sowilo befindet, kann vor Gericht landen, wenn er an irgendwelche überparanoiden Personen gerät. Oder schon mal in Google Maps auf eine x-beliebige japanische Stadt gezoomt und geschaut, was das Zeichen für einen buddhistischen Tempel ist? Achtung an die Überparanoiker, ihr werdet in Zuckungskrämpfe verfallen. Es ist eine linksgerichtete Swastika. Eh klar. Da sie ein Symbol der indisch-basierten Religionen ist und als solche auch immer noch selbstverständlich verwendet wird. Ich will trotzdem nicht der Hindu, Buddhist oder Jaina sein, der sein Symbol vor einem unwissenden und ignoranten deutschen oder österreichischen Gericht verteidigen muss – da religiöser und somit eindeutig nicht politischer Gebrauch eigentlich ebenso vom Verbot ausgenommen sind.

Und man kann hoffen, dass durch diese wegweisende Entscheidung für Videospiele auch endlich ein allgemeines Umdenken und vernünftiger Menschenverstand, statt nervöser Getriggertheit ohne Hirn einzuschalten, in anderen Bereichen Einzug hält.

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Margaretha G

Margaretha G bewertete diesen Eintrag 11.08.2018 05:33:35

Zaungast_01

Zaungast_01 bewertete diesen Eintrag 11.08.2018 03:28:13

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