Graf Dracula wurde berühmt als Untoter. Seine Legende wird demnächst verblassen hinter dem Ruhm meiner Geschichte: zu euch spricht U hoch 3: der Ungetestete, Ungeimpfte und - mangels Erkrankung - der Ungenesene! Alle, die noch einen Funken Autonomie haben, lade ich ein, die alternativern 3G zu praktizieren: zeige den Menschen, dass du gesund, gescheit und gewissenhaft bist. Ich persönlich trage daher keine Maske mehr - und die Menschen reagieren völlig entspannt - ja sie freuen sich offenbar sogar, dass sie jemanden getroffen haben, der den Wahnsinn nicht mehr mit macht.

Ella Kleedorfer-Egger: Dualität der Erkenntnis: Wissen und Glauben www.kunstsammler.at

Nur zur Dokumentation im Anhang die neuesten Errungenschaften der Neuen Normalität, zitiert aus dem Evangelium nach Basti, hier festgehalten als Chronologie der Ereignisse. Eine historische Interpretation ist aber schon jetzt möglich, wenn man nur den ersten Satz analysiert: "Die 3-G-Regel bleibt dort wo sie auch bisher galt". Was ist die "3-G-Regel"? Ein Gesetz, eine Verordnung? Nein, NUR eine "Regel", also eine Eingebung des Heiligen Sebastien, ein- und ausgeübt von allen frommen Lämmern seiner ökumenischen Gemeinde und in vorauseilendem Gehorsam exekutiert ohne jegliche Gesetzesgrundlage. LEUTE: Kein Mensch in diesem Land hat das RECHT von EUCH zu fordern, ein streng vertrauliches Gesundheitsdokument vorzuweisen. Ja, nicht einmale ein Kiwerer! Schlag nach in DSGVO.

Und eine Info für alle, die immer noch mit der Entscheidung kämpfen, ob sie sich impfen lassen sollen, und dem Gruppenzwang auf ihrem Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld nachgeben sollen, oder ob sie diesen Sommer so wie immer frisch, fröhlich und unbeschwert verbringen sollen: es gibt - bis heute - KEINE Test-PFLICHT, KEINE Impf-PFLICHT und nicht einemal eine "Genesungspflicht". Du DARFST NEIN sagen!

Was ab dem 1. Juli gilt (Quelle Kurier)

"Die 3-G-Regel bleibt dort wo sie auch bisher galt

Die Sperrstunde wird abgeschafft. Nachtgastronomie, Clubs können öffnen. Ab 22. Juli wird es dort keine Personenbeschränkungen geben. Hochzeiten und Tanzen können wieder stattfinden.

Der 1-Meter-Abstand in der Gastronomie fällt. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger spricht von einer sichtbaren und lächelnden Gastfreundschaft, die ab dann möglich sein wird. Die Registrierungspflicht fällt ebenfalls.

Großveranstaltungen werden wieder uneingeschränkt ohne Kapazitätsbeschränkungen stattfinden. Die Gastro vor Ort unterliegt keinen besonderen Regeln mehr. Es gibt dort keine Maskenpflicht. Konzerte, "Veranstaltungen mit Stehplätzen" sind wieder möglich.

Kinder unter 12 brauchen keine Tests mehr

Im Handel kann FFP2-Maske durch Mund-Nasen-Schutz ersetzt werden.

FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in Spitälern und Pflegeheimen.

Ab 22. Juli wird es weitere Öffnungsschritte geben. Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Orten des täglichen Bedarfs wie Supermärkten, Banken und Apotheken."

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