Jean-Jacques Rousseau: Vom Gesellschaftsvertrag

„Diese kleine Abhandlung wurde einer größeren Arbeit entnommen, die ich einst unternommen hatte, ohne meine Kräfte zu befragen, und die seit langem unvollendet liegt. Unter den verschiedenen Stücken, die man aus dem Vorhandenen auswählen konnte, ist das vorliegende das wesentlichste und schien mir so am wenigsten unwürdig, der Öffentlichkeit vorgelegt zu werden“, schreibt Jean-Jacques Rousseau in seiner Vorbemerkung zum „Gesellschaftsvertrag“.

Dies sei all jenen ins Stammbuch beschrieben, die der fixen Überzeugung sind, dass jede Meinung allein deshalb, weil sie eine freie Meinung ist, ohne Filter (beispielsweise den Filter der Vernunft) und ohne Umwege (z.B den Umweg einer Pause, bevor man auf „Senden“ klickt) geäußert werden muss.

Wer mehr über die rechtsphilosophische Abhandlung „Vom Gesellschaftsvertrag oder Die Grundlagen des politischen Rechts“ erfahren will, kann einen kleinen Umweg über thurnhofer.cc einschlagen um dann zu einer kritischen Diskussion hierher zurück zu kehren.

Musée Antoine-Lécuyer https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Jean-Jacques_Rousseau_(painted_portrait).jpg

0
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
0 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

16 Kommentare

Mehr von thurnhoferCC