Beide soll der Mensch respektieren, so will es das Tierschutzgesetz. Tierrechtler würden darunter wohl verstehen: Das Recht der Tiere auf Freiheit, Unversehrtheit und Leben darf nur aus triftigen Gründen verletzt werden. In der Massentierhaltung werden die Tiere aber eingesperrt, ihres arttypischen Verhaltens beraubt, künstlich besamt, sterilisiert oder kastriert, enthornt, die Flügel gestutzt, die Schnäbel gekürzt und mehr. Statt der natürlichen Lebenserwartung gibt es eine ökonomisch optimale Nutzungsdauer, dann wird das Tier vorzeitig getötet. Aus ethischer Sicht ist das alles unnötig und damit moralisch nicht zu rechtfertigen.

Nächstes Mal: Hat Schlachten etwas mit Krieg zu tun?

Das Los der Tiere: http://tierlos.ch

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