Nein, sooo einfach ist es eben nicht!

Es sind offenbar inzwischen mehrere Prozesse anhängig, in denen sich Nutzer gegen willkürliche Löschungen wehren.

Die Gerichte teilen im Wesentlichen meine Meinung, dass sich Facebook als quasi Monopolist nicht einfach auf sein Hausrecht und undurchsichtige, für niemanden wirklich nachvollziehbare Regelungen zurückziehen kann. Und auch, dass es sehr wohl einen Vertrag zwischen Facebook und seinen Nutzern gibt.

Urteil des Landgerichtes Bamberg

"Eine Plattform wie Facebook, die eine derartige Stellung im öffentlichen Leben und damit einhergehend auch im Rahmen gesellschaftlicher und politischer Positionen inne hat und letztlich auch inne haben will, muss es daher im Sinne der Meinungsfreiheit und der – auch erwünschten Teilnahme an Diskussionen - dulden, wenn ihre Nutzer sich - nachvollziehbar oder nicht - am politischen Meinungsaustausch beteiligen."

"Die Gemeinschaftsstandards von Facebook sind als allgemeine Geschäftsbedingungen zugunsten der Meinungsfreiheit der Nutzer eng auszulegen."

"Facebook verhält sich daher nach Auffassung der Kammer widersprüchlich und daher auch nicht vertragstreu, wenn dem Nutzer im Rahmen der Gemeinschaftsstandards per definitionem erlaubt ist, entsprechende Kritik zu äußern, um diese Kritik im Anschluss zu verbieten. Dabei muss außer Acht bleiben, ob die Meinung von Facebook geteilt wird oder nicht, ob sie moralisch oder unmoralisch erscheint, da grundsätzlich jede Meinung erlaubt sein muss, die Rechte Dritter nicht verletzt."

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