Die verständliche Entrüstung Hofers darüber, wie der Bescheid über seine Berufsunfähigkeit öffentlich gemacht wurde, lenkt von der eigentlichen Frage ab: Wie kann ein(e) Gutachter(in) einem Antrag auf Berufsunfähigkeit stattgeben, noch bevor der Krankheitsverlauf abgeschlossen ist? Offensichtlich ist Norbert Hofer im Gegensatz zum Bescheid arbeitsfähig, sonst würde er nicht die Funktion des 3. Nationalratspräsidenten ausüben und sich um das Amt des Bundespräsidenten bewerben können. Selbst wenn er im schlimmsten Fall sein Bein verloren hätte, wäre er deswegen nicht zwangsläufig arbeitsunfähig. Trotz der Tragik eines solchen Schicksals, sein Amt könnte Hofer auch mit einer Prothese ausüben. Da stellt sich natürlich die Frage, wie seine Berufsunfähigkeit aus rechtlicher Sicht zu beurteilen ist? Und: Wie er dem vielgerühmten "kleinen Mann", dessen Antrag von der PVA unter vergleichbaren Voraussetzungen abgelehnt wurde (und den seine Partei ja zu vertreten vorgibt) den Unterschied erklären will? Sind vor Gott, der PVA und der FP doch nicht alle Menschen gleich?

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Leitwolf

Leitwolf bewertete diesen Eintrag 09.09.2016 19:30:27

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