Urlaubssouvenirs: Was darf ich aus dem Urlaub mitnehmen?

Um sich noch lange an die schönste Zeit des Jahres zurückzuerinnern, nimmt man gern das eine oder andere Urlaubssouvenir mit nach Hause. Aber Vorsicht: nicht alles ist erlaubt. Wer einen verbotenen Gegenstand aus- oder ins Land einführt beziehungsweise auch nur dabei beobachtet wird, ihn in seine Tasche zu stecken, bekommt Ärger. Im besten Fall muss er ein Ordnungsgeld zahlen, Geldstrafen bis zu 10.000 € sind dabei durchaus üblich. Doch auch Gefängnisstrafen können drohen. Jedes Land besitzt eigene Vorschriften, was aus dem Urlaub nicht als Souvenir mitgenommen werden darf.

Verbote aus gutem Grund

Gleich mehrere Gründe sprechen für ein Verbot bestimmter Urlaubssouvenirs. In erster Linie geht es um den Artenschutz von Flora und Fauna. Unzählige Pflanzen und Tiere stehen auf den Listen der bedrohten Arten. Von ihnen gibt es nur noch wenige Exemplare. Wenn diese von Besuchern mitgenommen werden würden, wäre ihr Fortbestehen noch stärker gefährdet. Zudem können Touristen den Tieren in ihrem Heimatländern hinsichtlich ihrer Ansprüche nicht gerecht werden. Abgesehen davon fehlt es ihnen an den erforderlichen Kenntnissen zur Haltung und Pflege exotischer Arten.

Kuriositäten nicht selten

Einige Verbote für Urlaubssouvenirs scheinen auf den ersten Blick unverständlich, sind es bei genauerer Betrachtung aber nicht. Denn weder dürfen den Tieren zur Herstellung beziehungsweise Entnahme von Souvenirs Schmerzen zugefügt werden noch dürfen sie getötet werden. So kann zum Beispiel Elefantendung mit ins Heimatland gebracht werden, wenn man sich daraus einen Gegenstand anfertigen möchte. Die Haare von Elefanten dürfen als Urlaubssouvenir hingegen ebenso wenig mitgenommen werden wie die Stoßzähne oder Gegenstände aus Elfenbein.

Allein das Kaufinteresse würde die Jagd der ohnehin seltenen Elefanten fördern. Dass die Ausfuhr von Taschen aus Schlangenhaut oder Krokodilsleder verboten ist, dürfte selbstverständlich sein. Doch selbst bei Nahrungsergänzungsmitteln müssen Touristen aufpassen, dass diese keine von der Ausfuhr ausgenommenen Inhaltsstoffe enthalten. Bei Schmuckstücken aus Korallen, Schildpatt, Palisanderholz und Bernstein oder Schals aus Shahtoosh-Wolle ist es für den Laien häufig schwierig, sie vor Ort auf Echtheit zu prüfen. Deswegen macht es Sinn, sich vor der Abreise genau über die Bestimmungen des Landes zu informieren und im Zweifelsfall die Finger vom Urlaubsmitbringsel zu lassen.

So mache ich das...

Als <Souvenir> von Urlaubsreisen - oder besser gesagt von meiner Karibikreise dieses Jahr habe ich mich im September entschlossen, eine Fototapete mit Meeresblick im Wohnzimmer anzubringen - das ist auf jeden Fall erlaubt ;)

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