Äh: Jetzt wird gegen KURZ tatsächlich ermittelt

Anwendung von Sonderbestimmung in Ermittlungsverfahren gegen Bundeskanzler

Zum ersten Mal wird gegen einen amtierenden Bundeskanzler wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, die dieser während der laufenden Amtszeit und in der Funktion als Bundeskanzler vor einem verfassungsmäßig garantierten parlamentarischen Kontrollgremium (Ibiza-Untersuchungsausschuss) mutmaßlich begangen haben soll. Daher sind sowohl der Beschuldigte als auch die Strafsache von besonderer Bedeutung.

Er ist noch immer Bundeskanzler und noch immer in laufender Amtszeit!

Er wird sich wohl jetzt einen guten Anwalt nehmen?

Wie weit gehen die Beweise des Gerichtes?

Es wird noch spannend, aber wie es jetzt ausschaut kommt der Bundeskanzler vor Gericht! Freispruch ist offen.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210726_OTS0102/anwendung-von-sonderbestimmung-in-ermittlungsverfahren-gegen-bundeskanzler

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