Beim Barbara-Prammer-Symposion am Anfang des Jahres fielen einige problematische Thesen, die Vizekanzler und Parteivorsitzender Andreas Babler nicht kritisierte, obwohl dritte Nationalratspräsidentin und Parteivorsitzstellvertreterin Doris Bures zur Kritik aufgefordert hatte.

Darunter waren zum Beispiel die Behauptung, Frauen würden diskriminiert und benachteiligt, weil sie in den Notfallaufnahmen der Spitäler weniger schmerzstillende Mittel bekommen.

Allerdings betreffen 90% oder mehr der schweren Arbeitsunfälle Männer, weil in unserer Gesellschaft die Männer klar überwiegend die riskanteren Jobs machen, wie zum Beispiel Bauarbeiter. Dass Männer mehr Schmerzmittel bekommen, ist also keine Benachteiligung der Frauen, sondern eine Folge der unterschiedlichen Berufe der unterschiedlichen Geschlechter.

Weiters wurde behauptet, die medizinische Forschung sei frauenfeindlich, weil die Versuchstiere männlich seien. Dass Tierversuche hauptsächlich an männlichen Versuchstieren gemacht werden, ist wesentlich eine Folge der Nutztierhaltung, bei der nur die weiblichen Tiere „nutzbringend“ sind, in Form von Milch (Milchkühe) oder Eiern (Hühner). Zur Besamung reichen ca. 10% der geborenen männlichen Tiere, der männliche Rest ist quasi überflüssig und eine Hauptursache, warum Tierversuche hauptsächlich an männlichen Exemplaren gemacht werden.

Der Kontergan-Skandal in den 1950er-Jahren hätte verhindert werden können, wenn Tierversuche an schwangeren/trächtigen weiblichen Versuchstieren gemacht worden wären, seither werden derartige Tests relativ verstärkt gemacht. Der Beschluss, das Schreddern männlicher Küken zu verbieten, könnte den Anteil an männlichen Tierversuchstieren sogar erhöhen, vom Kostenfaktor, den eine solche Entscheidung bei den ohnehin schon hohen österreichischen Lebensmittelpreisen darstellen könnte, ganz zu schweigen.

Die Behauptung, dass Frauen ein 6-fach erhöhtes Risiko hätten, sich mit HIV/AIDS anzustecken, ist aus verschiedenen Gründen fragwürdig: erstens besteht ungefähr eine Halbe-Halbe-Quote bei den tatsächlich erfolgten Ansteckungen, und zweitens war das erste größere Auftreten von HIV/Aids in der männlichen Homosexuellen-Szene (der Aids-Tod von Hollywood-Schauspieler Rock Hudson war der erste Fall, der große mediale Aufmerksamkeit erregte). Vielleicht war ja gemeint, dass Frauen ein sechs-faches Ansteckungsrisiko hätten, falls sie sich genauso riskant beim Sex wie Männer verhielten; aber das ist eine völlig andere Aussage. Vielleicht ist Analsex bei männlichen Homosexuellen überhaupt die Sexualpraktik mit dem höchsten Ansteckungsrisiko, aus welchen Gründen auch immer.

Beim Barbara-Prammer-Symposion war auch anwesend der frühere ungarische EU-Sozialkommissär Laszlo Andor, der das österreichische Pensionssystem des öfteren kritisiert hatte, in Gleichklang mit anderen europäischen Sozialdemokraten (z.B. Helmut Schmidt), allerdings schien Babler, obwohl anwesend, Andor weder gegrüßt noch gesprochen zu haben, was in Anbetracht von Andors Expertise ein Fehler gewesen war/wäre.

Im Juni dieses Jahres beschloss die österreichische Bundesregierung laut Berichten eine Abschiebeaktion von geringfügig belasteten Ausländern, hauptsächlich aus Südosteuropa, und Südosteuropa-Stämmige sind ein wesentlicher Teil der SPÖ-Klientel. Als Folge dieses Regierungsbeschlusses erlitt die SPÖ ein Wahldebakel bei der Gemeinderat-Graz-Wahl mit Halbierung, Absturz auf 5.5% und Verlust der Regierungsbeteiligung. Babler vertuschte, bzw. verschwieg diesen Zusammenhang in einem Ö1-Radio-Interview.

Die Aussagen von Wien-Donaustadt-Bezirksvorsteher Nevrivy in einem Gespräch mit dem damaligen Wien-Wirtschaftskammer-Präsident Ruck, er würde ein Drittel der Wiener Gemeindewohnungen „verklopfen“ (verkaufen), kritisierte Babler überhart und verständnislos, ganz im Widerspruch zur angeblichen sozialdemokratischen Solidarität. Zur Verteidigung von Nevrivy und zur Konsensfindung innerhalb der SPÖ, bzw. der Bundesregierung kann/muss gesagt werden, dass laut Berichten der niedrige Sozialtarif bei Wiener Gemeindewohnungen auch bei (starker) Einkommenserhöhung unverändert bleibt. Ein Verkaufen der betreffenden Wohnungen oder eine Anpassung der Miethöhe an stark gestiegene Mietereinkommen (wie in anderen Ländern üblich) kann man auch sehen als Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit und zu Budgetsanierung, auch wenn Babler dies verschweigt. Weiters lieferte Nevrivy mit diesen Aussagen einen Beitrag zum Regierungszusammenhalt, den Babler oft vermissen lässt.

Die Straflosigkeit im Klimaschutzgesetz (man darf alle Klimaschutz-Ziele sanktionslos verletzen) macht das Gesetz zu einer „lex imperfecta“, zu einem mangelhaften Gesetz, und in dieser Form erinnert dieser Straflosigkeits-Aspekt an den Fall von 2010, als die damals-rot-schwarze Bundesregierung die Verfassung verletzte, die Budgeterstellung verfassungswidrig auf die Zeit nach den Landtagswahlen verschob. Der damalige Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) meinte im Jänner 2010, dass die Bundesregierung nicht, wie verfassungsrechtlich vorgesehen, bis 22. Oktober 2010 einen Budgetentwurf vorschlagen, bzw. zur parlamentarischen Begutachtung aussenden werde. Die Wiener Landtagswahl war am 10. Oktober 2010, und der amtierende Bürgermeister Häupl ging scheinbar davon aus, die absolute Mandatsmehrheit aus Zeiten des Protestes gegen schwarz-blaue Bundesregierung halten zu könne, indem er die Verschiebung eines für manche unangenehmen Bundesbudgets bewirkt. Die absolute Mandatsmehrheit ging dennoch oder deswegen verloren, wie auch prinzipiell ein Versuch, eine absolute Mehrheit aufrechtzuerhalten, ziemlich absurd erscheinen kann in heutigen Zeiten, auch Hans-Peter Doskozil erreichte ein einziges Mal eine absolute Mehrheit (wieder als Reaktion auf eine schwarz-blaue Bundesregierung), verlor sie aber danach bei der nächsten Wahl. Man kann die ganze Sache auch so sehen, dass dies ein Beispiel für den völlig missglückten österreichischen Föderalismus ist, der eigentlich nur ein Pseudo-Föderalismus oder Halb-Föderalismus ist: die Länder dürfen kaum eigene Einnahmen haben, sondern sind weitgehend auf Überweisungen vom Bund über den sogenannten „Finanzausgleich“ angewiesen, was dazu führt, dass Landespolitik gar nicht unabhängig vom Bund sein kann, und dass Bundesregierungsparteien praktisch automatisch die Landeswahlen verlieren, völlig egal, was LandespolitikerInnen tun. Die Opposition (FPÖ, Team-Stronach, BZÖ) skandalisierte und personalisierte die Frage wahltaktisch geschickt, unterließ aber jede tiefere strukturelle Analyse. Der grundsätzliche Verdacht der Opposition, die Bundesregierung habe ein Belastungspaket bereits geschnürt, war durchaus plausibel, aber ohne Kritik an der österreichischen Föderalismus-Fehlkonstruktion, vielleicht deswegen, weil so die FPÖ-Landesparteiorganisationen bei FPÖ-Opposition-gegen-Bundesregierung ja profitieren, und daher ein Interesse haben, die Missstände aufrechtzuerhalten.

Vielleicht ging es der ÖVP ja beim jetzigen Klimaschutz-Gesetz gar nicht um den Klimaschutz, sondern um die Erinnerung an diesen ähnlichen Fall von 2010, insbesondere deswegen, weil mit Alexander Pröll wieder ein Pröll Bundesregierungsmitglied ist, der Interesse hat an zumindest teilweiser Reinwaschung/Rehabilitierung seiner Familie: damals war vermutlich der Wiener Bürgermeister Häupl (SPÖ) der Drahtzieher und Hauptverantwortliche, und die ÖVP musste quasi notgedrungen mitmachen, auch wegen der Unberechenbarkeit von Häupl (siehe Wendekrise 2000). Auf jeden Fall schien die ÖVP übertrieben für diese Sache kritisiert worden zu sein, hingegen Häupl zuwenig. Ebenso wie Gusenbauer zuviel kritisiert wurden, hingegen Häupl für sein mutmaßlich-unmoralisches Angebot im Wiener Rathauskeller an Gusenbauer von 2000 zuwenig.

Die entscheidende Frage war: hätte die ÖVP überhaupt Nein-sagen können, in Anbetracht der Umstände und der Unberechenbarkeit, die Häupl in der Wendekrise 2000 gezeigt hatte? Fraglich … Ähnlicherweise konnte Heinz Fischer praktisch das unmoralische Angebot Häupls an Gusenbauer im Jahr 2000 nicht kritisieren, weil er dann vermutlich die Bundespräsidentschaftkandidatur verloren hätte, was das Ende seiner politischen Karriere im Alter von 62 bedeutet hätte, also vor dem diskutierten Pensionsantrittsalter von 67. Die prinzipielle ÖVP-Weichenstellung war die Koalitionsfrage gewesen: Schwarz-Blau (mit Schüssel-Molterer) oder Rot-Schwarz (mit Josef Pröll) ? Eine andere ÖVP-Entscheidung, als Häupls problematischer Forderung nachzugeben, hätte vermutlich auch das Ende einer rot-schwarzen Option für längere Zeit, vielleicht 20 Jahre bedeutet, und es ist sehr fraglich, ob das gut gewesen wäre, auch und insbesondere für den ganzen Staat. Und Häupl kann auch §3 (2) des Finanz-Verfassungsgesetzes (F-VG) als mildernden Umstand für sein Handeln geltend machen: „Die Bundesgesetzgebung …. kann außerdem diesen Gebietskörperschaften aus allgemeinen Bundesmitteln Finanzzuweisungen für ihren Verwaltungsaufwand überhaupt und Zuschüsse für bestimmte Zwecke gewähren“. Darin enthalten ist eine Verflechtung von Landesinteressen und Bundesinteressen, somit ein gravierender Interessenskonflikt, der auch Intrigen oder Machtmissbrauch von mächtigen Landesparteiorganisationen gegen Bundesregierungen, an denen sie nicht beteiligt sind, quasi notwendigerweise enthält. Eine derartige Kann-Bestimmung ohne genauere Einschränkung kann man ebenso als „lex imperfecta“ betrachten, als unzureichendes Gesetz, diesmal nicht wegen der fehlenden Sanktionen bei Verfassungsbruch, sondern wegen der fehlenden Einschränkungen des Entscheidungsspielraums, die eine Nähe zur diktatorischen Willkür haben.

Diesbezügliche SPÖ-Vergangenheitsbewältigung würde daher auch die Haltbarkeit und den Zusammenarbeitsgeist innerhalb der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition erhöhen.

Generell scheint Babler nur an „low-hangig fruits“ interessiert zu sein, also an leicht erzielbaren Medienerfolgen, hingegen kontroversiellere Reformen zu scheuen wie der Teufel das Weihwasser laut ex-katholischer Ideologie.

Es würde schon beginnen mit anderem Framing, das Babler unterlässt, zum Beispiel mit der Formulierung „Entlastung der Jüngeren“ oder „Pensionsbeitragsenkung der Arbeitenden“ statt „Pensionsantrittsaltererhöhung“. Oder eben mit der Formulierung der „Europäisierung des Pensionssystems“, denn im europäischen Vergleich hohe Pensionsbeiträge (egal, ob arbeitgeberseitig oder arbeitnehmerseitig), sind auch ein Standortnachteil und eine Ursache für Abwanderung von Betrieben und Arbeitsplätzen ins Ausland.

Viele andere Kritikpunkte an Babler, die ich schon ausführlicher schilderte, erwähne ich jetzt nur kurz, z.B. die mangelnde Legitimität von Bablers Machtergreifung 2023 (Rendi-Wagner hätte bei Reihungswahlrecht vermutlich die Mitgliederbefragung gewonnen, Doskozil bei Bundesparteitagsbeschluss-Verstoss-Nichtigerklärung die Parteitagswahl) oder seine übertriebene/falsche Kritik an der Venezuela-Intervention der USA, die fast völkerrechtskonform ist, wegen Maduro-kritischem UNO-Bericht kurz davor, der Minimalinvasivität und der Tatsache, dass es bei anderem SU-RepChina-Rechtsnachfolgeregelung vermutlich eine UNO-Sicherheitsratresolution gegeben hätte, die diese Intervention legitimiert/erlaubt.

Diese Liste erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Babler liefert die Fehler schneller, als man schreiben oder kritisieren kann.

Der Wiener Bürgermeister Ludwig machte den Vorschlag, künftig die Verrechnung von Patientenkosten zwischen den Ländern individuell zu machen, und nicht mehr pauschalisiert über den Finanzausgleich, was prinzipiell eine begrüßenswerte Verbesserung wäre, auch wenn fraglich ist, ob sie den Ländern (auch den SPÖ-geführten Bundesländern wie dem Burgenland) weit genug gehe. Prinzipiell bevorzugt der Finanzausgleich große (bevölkerungsreiche) Städte und Gemeinden und benachteiligt kleine (bevölkerungsarme). Das Burgenland wiederum ist das Bundesland mit der kleinsten durchschnittlichen Gemeinde-Bevölkerungszahl (1762 gegenüber 2784/Tirol bis 4776/Salzburg) und daher durch den Finanzausgleich am schlechtesten gestellt von allen Bundesländern. Der Weg, die Dinge durch Gemeindezusammenlegung zu verbessern, ist Doskozil vermutlich dadurch weitgehend versperrt, dass Voves-Schützenhofer (SP-VP) auch wegen steirischen Gemeindezusammenlegungen bei Landtagswahlen starke Verluste erlitten. Österreich hat ca. 2100 Gemeinden bei 9.5 Millionen Einwohnern, hingegen Dänemark hat 100 Gemeinden bei 6 Millionen Einwohnern, die durchschnittliche dänische Gemeinde (60000) hat 13-mal mehr EinwohnerInnen als die durchschnittliche österreichische (4500), die größeren dänischen Strukturen ermöglichen bessere Bezahlung der BürgermeisterInnen, was Korruptionsanfälligkeit in Dänemark verringert. Im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International liegt Dänemark auch deswegen auf Platz 1 mit 89 Punkten (hohe Punkte bedeuten niedrige Korruption), hingegen Österreich auf Platz 21 mit 69 Punkten, also erheblichen 20 Punkten Rückstand. Die Zahlen für Deutschland sind (7750Ew./Platz 10/77 Punkte) und für Norwegen (14140Ew./Platz4/81 Punkte). Es ergibt sich also eine ziemlich klare Korrelation: je bevölkerungreicher und größer die Gemeinden, desto geringer die landesweite Korruption. Ein „kleiner Ausreisser“ ist Italien mit (7470/Platz 52/53 Punkte). Frankreichs Werte sind (1960Ew./Platz 27/66 Punkte). Die schlechte Bezahlung der Bürgermeister in Österreich kann man auch als mildernden Umstand dafür betrachten, dass Andreas Babler darauf drängte, den Posten des Traiskirchener Bürgermeisters zu verlassen, und stattdessen wesentlich besser bezahlter Vizekanzler zu werden, was an sich ein relativ schlechter Grund ist, Vizekanzler zu werden aus Sicht von Staat und Partei.

Aber dennoch gibt es einen Abfärbeeffekt, insbesondere auch dadurch, dass Wien die Medienhauptstadt ist (übrigens in einem Ausmaß, das ohnehin bedenklich ist). D.h. fähige, talentierte Landesregierungspolitiker werden oft deswegen abgewählt, bzw. abgestraft, weil sie nicht dieselben oder annähernd dieselben Leistungen zur Verfügung stellen können, wie das durch den Finanzausgleich privilegierte Wien. Daher auch die unter diesen Bedingungen praktisch unvermeidbare Neigung vieler LandespolitikerInnen, Patienten nach Wien „abzuschieben“. „pecunia nervus rerum“, sagen schon die alten Lateiner, das Geld ist der Nerv aller Dinge. Aspekte wie Persönlichkeit, Partei, etc. sind für Landeswahlen praktisch bedeutungslos, das Wichtigste ist immer das Geld und der sogenannte „Finanzausgleich“, der die Geldverteilung (miserabel) regelt. Ganz abgesehen davon, dass die Landespolitik kaum Möglichkeiten bietet, Politik zu betreiben, kaum Möglichkeiten, Geld für die eigenen Lieblingsprojekte aufzutzreiben, weshalb es in der Politik, bzw. Landespolitik auch eine Tendenz gibt, uninteressant für viele gestaltungswillige Leute zu sein, dabei ist prinzipiell keine Partei auszuschließen. Wegen des praktisch völligen Verbots, eigene Steuern einzutreiben, verlagern sich LandespolitikerInnen stark auf Intrige, Skandalisierung oder Fundamentalopposition gegen die Bundesregierung. Das Finanzausgleichsgesetz ist daher vermutlich auch verfassungswidrig und illegal, denn in §2 der Verfassung (B-VG) heißt es: „Der Bundesstaat wird gebildet aus den selbständigen Ländern“, dann erfolgt eine Nennung der Bundesländer in alphabetischer Reihung. Allerdings schränkt der Finanzausgleich die Handlungsfähigkeit der Länder, bzw. der LandespolitikerInnen so stark ein, dass die Bezeichnung „selbständige Länder“ als unzutreffend erscheint, bzw. erscheinen muss. Man kann es auch so sehen, dass Häupl wegen der Problematik des Finanzausgleich zu undemokratischen Handlungsweisen gezwungen war, allerdings hat er diesen mildernden Umstand weder beansprucht, noch haben ihn viele Andere erwähnt (mit mir alleine als einziger mir bekannter Ausnahme). Die explizite Kritik kam von Haselsteiner (NEOS) und von Ex-Bundes-Gesundheitsminister Rauch (Grüne), der davon sprach, die Bundesländer würden den Bund als Bankomaten betrachten, aus dem man beliebig viel Geld herausziehen könne.

Der neueste Vorschlag der ÖVP ist eine Streichung der ORF-Gebühr, die durchaus vertretbar ist: einerseits ist eine für alle (mit ganz wenigen Ausnahmen) gleichhohe ORF-Gebühr eine Art der thatcheristischen „Kopfsteuer“. Andererseits ist die konkrete Art und Weise der gesetzlichen Verankerung problematisch: so musste ich für das ganze Jahr zahlen, obwohl ich Meldung und damit Internetvertrag und damit ORF-Zugang erst Mitte des Jahres erhielt, ich musste also für ein halbes Jahr ORF-Gebühr zahlen, in dem ich nachweislich gar nicht ORF nutzen konnte, was die Zahlungsmoral natürlich senkt und beeinträchtigt. Daher in den Folgejahren Verspätung und Zusatzkosten und Auslagerung der Eintreibung an Private. Erst beschließt der Staat/Gesetzgeber willkürliche und unverständliche Gesetze, und dann hinterher teilweise wegen seines schlechten Gewissens, teilweise, weil die Politik privaten, aber parteinahen Geschäftemachern einen Profit zu schanzen will, treibt er die Rückstände bzw. „Rückstände“ nicht selber ein, sondern lagert das aus an Private, die damit Privatgewinne machen. Genauso, wie der Staat, bzw. das Bundesheer wegen der konkreten Art aus Heeresbefürwortern Heeresskeptiker macht, genauso macht er durch die konkrete Art des ORF-Gebühr-Gesetzes aus ORF-Gebühren-Befürwortern ORF-Gebühren-Skeptiker wegen der konkreten Art und Weise der Umsetzung.

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