Der mutmaßliche Täter Wiener Neustadt ist gefasst.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Mord an einer 16 jährigen.

Der mutmaßliche Täter ist gefasst, war amtsbekannt und es gab seit Oktober 2018 ein Abschiebeverfahren.

Wie geht es jetzt weiter? Zur Stunde wird der mutmaßliche Täter, der im 10 Bezirk Wien gefasst werden konnte verhört.

Hat er ein Alibi, wird er wohl oder übel auf freien Fuß gesetzt.

Nicht die Polizei entscheidet über die U - Haft, sondern die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Außerdem kann beim Verhör ein Anwalt dabei sein und ein Dolmetscher.

Innerhalb von 24 Stunden wird über die U - Haft entschieden. Mit Anwalt kann es auch schneller gehen.

Die 16 jährige und der Syrer, der einmal Afghane ist dann wieder Syrer? Haben sich auf einer Party kennen gelernt. Es wurde eine on off Beziehung daraus. Kurz vor dem Mord machten sie wieder Schluss, trafen sich scheinbar aber wieder auf der Party zu der die 16 jährige ging.

Der Asylant hätte auf so eine Party nicht gehen können, würde diese Anwesenheit die, die FPÖ fordert umgesetzt werden.

Nämlich in den Unterkünften ist ab einer bestimmten Zeit Anwesenheitspflicht. Es hätte vielleicht der 16 jährigen ihr Leben retten können.

So muss man schreiben, für den verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung. Und wir werden sehen, ob wir nicht lesen, aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

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