Morgen treffe ich einen mutmaßlichen Mörder: Es muss die Unschuldsvermutung gelten

Es wird ein spannender Tag: Heute ist jener mutmaßliche Täter vor Gericht, der seine Freundin angezündet haben soll in einer Trafik.

Der Anwalt: "Er bekennt sich natürlich nicht schuldig"! Alles andere hätte für dieses Medium schlimme Konsequenzen.

Es gilt natürlich in beiden Fällen die Unschuldsvermutung.

Einige Medien sprechen aber bereits von Mord, von denen muss man sich auf der Stelle distanzieren. Und viele werden wieder unerfreuliche Post bekommen.

Einige Medien zeigten auch Mitleid mit dem Opfer, darf man auch nicht nach dem Mediengesetz 7b oder war es 7 a?

Auch der Mann den ich morgen treffe, soll auf seine Frau viele Male eingestochen haben, soll, es gilt die Unschuldsvermutung.

Schließlich ist es eine Kränkung wenn man ihm anders nennen würde. Es wird ein spannender Tag, so viel steht fest.

Ich habe auch einige Fragen an ihm und seinen Anwalt, darauf dürfen beide gefasst sein, ich habe auch Fragen an die Richterin und vieles mehr: Es wird ein sehr, sehr spannender Tag.

Übrigens die Artikel sind von den anderen Medien noch immer online. Auch interessant.

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Leela Vogel

Leela Vogel bewertete diesen Eintrag 01.10.2021 19:22:41

sisterect

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thurnhoferCC

thurnhoferCC bewertete diesen Eintrag 30.09.2021 22:44:22

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