Scharia hängt mit dem Koran zusammen.

So wird zum Beispiel in Ländern wie Somalia und Sudan, wo Hadd-Strafen vollstreckt werden, auch die Schwangerschaft einer unverheirateten Frau oder einer Ehefrau, deren Ehemann abwesend ist, als Beweis für Unzucht genommen. In einigen Ländern werden selbst vergewaltigte Frauen aufgrund solcher „Beweisführung“ bestraft.

Sprich sie werden bis zum Kopf eingegraben und dann samt den Ungeborenen Kind gesteinigt bis der Tod eintritt.

Kinder werden falls sie angeblich etwas gestohlen haben die Hände verstümmelt.

Unzucht

Für einvernehmlichen außerehelichen Geschlechtsverkehr sieht der Koran (Sure 4, Vers 15) bei volljährigen Frauen und Männern, die verheiratet sind oder waren, lebenslangen Hausarrest oder einen von Gott geschaffenen, nicht näher beschriebenen „Ausweg“ vor. Dieser Ausweg ist in der Rechtspraxis die Steinigung. Als Beweisführung für die Unzucht werden die Aussagen von vier männlichen Zeugen gefordert. Des Weiteren hat der Richter den Prozess zugunsten des Beschuldigten zu führen und auch auf die Möglichkeit des Geständnis-Widerrufs hinzuweisen.

Weder Schwangerschaft bei Frauen noch ein Vaterschaftstest bei Männern konstituiert nach der Ansicht der Mehrheit islamischer Rechtsgelehrter einen ausreichenden Beweis für Unzucht. Begründet wird dies mit der Vorschrift, die Hadd-Strafen bei auch nur den leisesten Zweifeln nicht anzuwenden. So soll einem Hadith zufolge Ali ibn Abi Talib eine schwangere Frau gefragt haben, ob sie vergewaltigt worden sei. Als sie dies verneinte, schloss er mit: „Vielleicht hat dich ja jemand im Schlaf vergewaltigt“. Die malikitische Rechtsschule macht hier eine Ausnahme: Ihr zufolge sei eine schwangere Frau, die durch Zeugenaussagen belastet wurde, zu bestrafen, wenn kein Beweis für eine Vergewaltigung vorliege. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei der Frau.

In den letzten Jahren sorgten Verurteilungen von Ehebrecherinnen zum Tod durch Steinigung für große Empörung, so etwa im Fall von Amina Lawal und Safiya Hussaini in Nigeria.

Unzucht

Für einvernehmlichen außerehelichen Geschlechtsverkehr sieht der Koran (Sure 4, Vers 15) bei volljährigen Frauen und Männern, die verheiratet sind oder waren, lebenslangen Hausarrest oder einen von Gott geschaffenen, nicht näher beschriebenen „Ausweg“ vor. Dieser Ausweg ist in der Rechtspraxis die Steinigung. Als Beweisführung für die Unzucht werden die Aussagen von vier männlichen Zeugen gefordert. Des Weiteren hat der Richter den Prozess zugunsten des Beschuldigten zu führen und auch auf die Möglichkeit des Geständnis-Widerrufs hinzuweisen.

Weder Schwangerschaft bei Frauen noch ein Vaterschaftstest bei Männern konstituiert nach der Ansicht der Mehrheit islamischer Rechtsgelehrter einen ausreichenden Beweis für Unzucht. Begründet wird dies mit der Vorschrift, die Hadd-Strafen bei auch nur den leisesten Zweifeln nicht anzuwenden. So soll einem Hadith zufolge Ali ibn Abi Talib eine schwangere Frau gefragt haben, ob sie vergewaltigt worden sei. Als sie dies verneinte, schloss er mit: „Vielleicht hat dich ja jemand im Schlaf vergewaltigt“. Die malikitische Rechtsschule macht hier eine Ausnahme: Ihr zufolge sei eine schwangere Frau, die durch Zeugenaussagen belastet wurde, zu bestrafen, wenn kein Beweis für eine Vergewaltigung vorliege. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei der Frau.

In den letzten Jahren sorgten Verurteilungen von Ehebrecherinnen zum Tod durch Steinigung für große Empörung, so etwa im Fall von Amina Lawal und Safiya Hussaini in Nigeria.

Die Bestrafung durch Stockschläge bewegt sich zwischen 40 und 80 Schlägen. Es war auch notwendig, den koranischen Begriff chamr genauer zu definieren, da dieser sich ursprünglich nur auf den Traubenwein bezog. Somit entstanden schon recht früh Hadithe, die man als Aussagen sowohl des Propheten als auch seiner unmittelbaren Anhänger überlieferte. So heißt es: „alles was berauscht ist verboten“, um dann daraus eine weitere Aussage abzuleiten: „alles was berauscht, ist chamr und somit verboten“. Die sicherlich gestellte Frage nach der noch erlaubten Menge des konsumierten Alkohols vermochte die Hadithgelehrsamkeit ebenfalls mit einem eindeutigen Urteil zu beantworten; denn von dem, wovon eine große Menge berauscht, ist auch eine kleine Menge verboten.

Und so weiter und so fort: Wer sich informiert wird es auch lesen. Doch die welche es trotz lesen Schwarz auf Weiß nicht verstehen wollen. Und an der Willkommens Kultur festhalten wollen die werden es auch.Nein man kann nicht alle in einen Topf werfen, doch es sind ihre Gesetze die sie festgeschrieben haben und das allein ist schlimm genug.

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