Diskussion im Netz: Sextäter Nase gebrochen: Notwehr?

Natürlich nicht! Notwehr wäre, wenn sie ihm sein steifes Glied gebrochen hätte. Eine gebrochene Nase schützt nicht vor einem sexuellen Übergriff.

Folge: Der verhinderte Täter erhält vom verhinderten Opfer eine Entschädigung. Diese richtet sich nach dem Lustverlust, also dem Aussehen der Nasenbrecherin.

4
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
6 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Spinnchen

Spinnchen bewertete diesen Eintrag 04.01.2019 21:27:21

philip.blake

philip.blake bewertete diesen Eintrag 04.01.2019 19:09:05

tantejo

tantejo bewertete diesen Eintrag 04.01.2019 18:42:48

Zauberloewin

Zauberloewin bewertete diesen Eintrag 04.01.2019 18:37:00

6 Kommentare

Mehr von anti3anti