Dürfen Asylbewerber in Deutschland kriminell sein?

In dem Regionalblatt aus Aachen, dass ich beinahe täglich lese, interessieren mich neben günstigen Sonderangeboten die Leserbriefe, falls sie intelligent geschrieben sind. Wenn die alternativlose Regierung in Not kommt, irgendwelche politische Schweinereien aufgedeckt werden oder Saure-Gurken-Zeit vorherrscht, steigt die Zahl der veröffentlichen Leserbriefe mit Juden kritischem Inhalt, um die Leserschaft abzulenken. Doch in unserem Fall wird ein Asylanten kritischer Leserbrief abgedruckt, den ich der interessierten Öffentlichkeit außerhalb Aachens nicht vorenthalten will.

Asylpolitik: Der Schreiber aus Alsdorf beschäftigt sich mit dem Bericht „Punkte für kriminelle Asylbewerber?“ über ein System, über das die Innenminister beraten und das in letzter Konsequenz zur Abschiebung führt. (Überschrift). Es folgen die wichtigen Teile des Leserbrieftextes.

Es wird ernsthaft darüber diskutiert, ein Punktesystem für kriminelle Asylbewerber einzuführen, damit es zu keiner Stigmatisierung der Asylbewerber kommt, die keine oder nur unbedeutende Straftaten begehen. Wenn dies nicht ein so ernstes Thema wäre, würde ich es der Satire zuordnen.

„Menschen, die aus Kriegsgebieten flüchten, aus berechtigter Angst, den nächsten Tag nicht mehr zu erleben, haben im Sinn, ohne permanente Todesangst hier leben zu können. Nicht auch nur ansatzweise haben diese Menschen im Sinn, Straftaten zu begehen, unabhängig von deren Schwere.“

Dies bedeutet, dass Asylbewerber, die Straftaten begehen, jegliches Recht der Aufnahme verwirkt haben. Einen Import von Kriminellen benötigt hier niemand. Gründe, diese Kriminellen nicht in ein Herkunftsland zurückführen zu können, weil diese Menschen dort Sanktionen erwarten, die mit unserem Rechtssystem nicht zu vereinbaren sind, entbehren jeglicher Logik. Diese Kriminellen fühlen sich in Deutschland sicher und lassen ihrer kriminellen Energie freien Lauf, wohl wissend, dass sie aus humanitären Gründen nicht zurückgeführt werden. In Hinblick auf die Opfer der kriminellen Taten muss man dies als Zynismus bezeichnen.

Der Brief klinkt kleinbürgerlich vernünftig, leugnet jedoch die Realität. Die weiter oben fett hervorgehobenen Sätze, die ich stark verkürze

Echte Kriegsflüchtlinge wollen im Aufnahmeland Deutschland keine Straftaten begehen.

sind nachweislich falsch. Da sie die momentane gutmenschliche Meinung repräsentieren, fühle ich mich genötigt, genau darauf einzugehen.

Betrachten wir zunächst türkische Bürger, die die Türkei verlassen müssen, um nicht in einem Gefängnis zu enden. Realiter herrscht in der gesamten Türkei Kriegsrecht zu Gunsten Erdogans, gleichgültig, was die dortigen Gesetze sagen. Sehr viele der türkischen Kriegsflüchtlinge sind Mitglieder der Gülen-Bewegung. Die Gülen-Bewegung verachtet im selben oder gar verstärktem Maß als der jetzige türkische Diktator die Freiheiten der Demokratie und die Trennung von Staat und islamischen Glauben. Hätte sich der im US-amerikanischen Exil verweilende Gülen nicht mit Erdogan zerstritten, so wären seine Anhänger heute noch geschätzte Mitstreiter der herrschenden türkischen Regierung. Sie würden in der Türkei unzählbare Verbrechen gegen die Menschlichkeit und weitere Schweinereien begehen. (Ich entschuldige mich bei allen vierbeinigen Schweinen).

Die Gülen-Aktivisten, die in Deutschland politisches Asyl erhalten, verhalten sich vorsichtig. Trotzdem versuchen sie, ihre Anhänger in Deutschland zu sammeln und zu aktivieren. Noch gelingen ihnen nicht ausreichend viele Schandtaten, die den Weg über die Medien finden und sich ausbreiten. Jede Ermordung eines Erdogan treuen Türken in Deutschland könnte auf ihr Konto gehen. Wer die NSU-Morde inklusive Aufarbeitung ehrlich und aufmerksam verfolgt hat, wird nicht jeglichen Zweifel verloren haben, dass zwei tote Nazis und ihre überlebende Tussi dies alleine ohne politische Unterstützung geschafft haben. Somit ist festgestellt, dass ein bestimmter Teil der Kriegsflüchtlinge sehr wohl Straftaten begehen will.

Wem diese Begründung allzu fantastisch oder realitätsnah erscheint, dem werde ich ein alltägliches Vorgehen darlegen. Stellen wir uns einen Dieb aus Syrien vor, der seinen Lebensunterhalt für sich und seine große Familie zusammenstiehlt. Auch dieser Dieb hat Angst vor Assads Schergen. Zudem ist im Krieg der Broterwerb erschwert. Der gelernte Dieb beschließt folglich, sich dem Flüchtlingstreck anzuschließen und erreicht so sein Sehnsuchtland Deutschland. Wegen der vielen Kinder erhält er eine ausreichende Summe von diversen deutschen Ämtern. Schon wegen der Berufsehre verschweigt er seine erlernte Tätigkeit. Schwere Arbeiten wird er ablehnen, da er eines Tages in seine Heimat zurückkehren will. In Deutschland würde eine körperliche Arbeit seine bisher erworbenen Fähigkeiten minimieren oder gar vollkommen vernichten. Wenn er nicht rosten will, muss er zumindest gelegentlich seinen geliebten Beruf, der in Syrien als angesehen gilt, in der Fremde ausüben.

Somit ist auch hier festgestellt, dass bestimmte Kriegsflüchtlinge zum Erhalt ihrer Arbeitskraft mit voller Absicht Straftaten begehen. Deshalb ist das deutsche Gesetzt gerechtfertigt, solche Straftäter nicht in die Heimat auszuliefern. Nicht nur Muslime, auch Diebe und Mörder gehören zu Deutschland.

q.e.d.

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