Individuelles Asyl gegen allgemeinen Holocaust für Juden

Die Schlacht um den freiwerdenden Posten des*r deutschen Bundeskanzlers*in treibt seltsame Blüten. Um sich von den Mitbewerbern abzuheben, schlägt Friedrich Merz zunächst vor, das deutsche Asylrecht zu revolutionieren, später zu modifizieren. Das bisherige deutsche Asylrecht soll im Gegensatz zu vielen anderen Staaten ein individuelles und einklagbares Grundrecht sein. Das bedeutet, dass der Asylantragsteller im Falle einer behördlichen Ablehnung das Recht in Anspruch nehmen kann, auf Kosten der Steuer zahlenden Bürger mit Anwalt vor einem ordentlichen Gericht zu klagen, auch wenn keinerlei Aussicht auf Asylgewährung besteht. Solange die Gerichte damit beschäftigt sind, darf der Asylantragsteller samt Familie in Deutschland bleiben und geldwerte Unterstützung erhalten. Je mehr Asylantragsteller gegen ihre Nichtanerkennung klagen, desto länger ziehen sich die Verfahren hin, desto länger werden die Asylantragsteller auch ohne Gegenleistung alimentiert. Asylantragsteller können durch Klagen nur gewinnen, niemals verlieren!

Nicht in allen Staaten der EU ist das Asylrecht derart Asylantragsteller freundlich. Das hat zur Folge, dass in Deutschland übermäßig viele Asylanträge gestellt werden und anschließend bei Gerichten landen. Böse Zungen sprechen von „Asylindustrie“.

Doch das ist unzutreffend. Die Schlacht um das Bundeskanzleramt bringt es ans Licht. Friedrich Merz hat die Büchse der Pandora geöffnet, die er nun nicht mehr schließen kann. Er regt an, das deutsche Asylrecht den übrigen Staaten der Welt anzupassen. Das bedeutet, dass die bisherige Individualität eingeschränkt oder aufgehoben wird und bei Asyl-Ablehnung der juristische Klageweg versperrt ist. In der Praxis bedeutet dies ein schnelleres und vermehrtes Abschieben.

Nun erhebt sich ein lautes Geschrei aus den Ecken derjenigen Politiker und Menschen, die sich an das individuelle Asylrecht wohlig gewöhnt haben oder gar daran profitieren. Nun werden Argumente gesucht, das bisherige System zu rechtfertigen. Eine logische Begründung entfällt, da andere gestandene Demokratien auch ohne dieses individuelle Recht auskommen sollen. Also werden ethische Gründe vorgetragen. Doch Ethik ist subjektiv, damit nicht allgemeingültig und nicht logisch.

Als ethischen Grund wird die deutsche Geschichte hervorgebracht. Fragt man nach, so werden die Forderer und Förderer des individuellen Asyls leiser, bis man kaum vernehmbar den Holocaust heraushört. Der Holocaust ist in Deutschland kein gewichtiges, sondern das letzte Argument, welches nicht versagen darf: Weil die Deutschen zwischen 1933 und 1945 sechs Millionen Juden ermordet haben, dürfen sie seit 2015 keine Asylantragsteller ablehnen! Schließlich wären weit weniger Juden seinerzeit umgekommen, wenn die anderen Staaten den aus Nazi-Deutschland fliehenden Juden Asyl gewährt hätten. Warum die Deutschen zwischen 1933 und 1945 Juden umgebracht haben, wird als bekannt vorausgesetzt. Mit dieser Argumentation wird der Eindruck geweckt, dass eine Verwässerung der Asylpolitisch zu einem erneuten Judenpogrom führt.

Trotzdem drängt sich dem logisch Denkemden die Frage auf, welche Vorteile die toten oder auch lebenden Juden daraus ziehen, wenn Deutschland übermäßig viele Asylanten an sich zieht und versorgt. Werden die toten Juden davon wieder lebendig? Welche Vorteile haben die heute in Deutschland lebenden Juden, dass Asylantragsteller nicht abgeschoben werden, insbesondere wenn viele dieser nicht Abgeschobenen den Judenhass ihrer Heimat kaum gehindert in Deutschland ausbreiten dürfen?

Der Holocaust wird für Asylanten politisch instrumentalisiert. Wenn Politiker das Asylrecht abändern wollen, so sollen sie die verbrannten Juden nicht in den Dreck ziehen.

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Beate K.

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