SPÖ muss dank VfGH nicht auf Erdogans Wähler verzichten.

Türkische Wählerevidenzlisten wurden vom österreichischen Verfassungsgericht nicht als Beweismittel für die Annahme der türkischen Staatsbürgerschaft anerkannt.

Wien wird laut Auassage von Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) zu österreichisch-türkischen Staatsbürgerschaften „rasch“ die nötigen Schritte einleiten, um „ähnlich gelagerte“ Verfahren für die Betroffenen positiv zu beenden. Insgesamt sind bzw. waren in Wien rund 18.000 Fälle anhängig.

So fassen die türkischen Staatsmedien das Urteil des österreichischen Verfassungsgerichts auf:

Verfassungsgericht: Aberkennung der doppelten Staatsbürgerschaft von Türken nicht möglich

In Österreich hat das Verfassungsgericht das Gerichtsurteil gegen Türken, mit angeblich illegaler doppelter Staatsbürgerschaft, annulliert.

http://www.trt.net.tr/deutsch/europa/2018/12/18/verfassungsgericht-aberkennung-der-doppelten-staatsburgerschaft-von-turken-nicht-moglich-1109317

Doppelte Staatsbürgerschaften sind nur „angeblich Illegal“. Was im österreichischen Gesetz steht, ist den türkischen Staatsmedien und den österreichischen Verfassungsrichtern egal.

So dürfen Österreichs Türken weiterhin in der Türkei für den Islamisten Erdogan stimmen und in Österreich für die Sozialisten, die ihnen im Tausch für ihre temporären Stimmen das Tor für die Islamisierung Österreichs öffnen.

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