Stundenverrechnungssatz erläutert.

AUF EIN WORT:

Fachgerechte Handwerkerleistung hat ihren Preis!

Hier ein typischer zu Fall:

Der Kunde gibt einen Reparaturauftrag und es kommt ein Monteur. Beiläufig fragt ihn der Kunde, wie viel sein Meister ihm denn pro Stunde zahle. Die Antwort: 21,23 €. Dann kommt später die Rechnung des Meisters mit einem Stundenverrechnungssatz von 68,89 € ohne Mehrwertsteuer!

„Schöne Gewinnspanne“! Denkt der Kunde verärgert.

Was er aber nicht bedenkt:

Der Meister hat seinem Monteur auch während der Urlaubstage, der Feiertage, der Krankheit usw. Lohn zu zahlen. Im Durchschnitt werden von den jährlich 1930 bezahlten Stunden den Kunden nur 1400 Stunden in Rechnung gestellt. Außerdem zahlt der Meister seinem Monteur 50 % zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen und des Weiteren auf alle diese Zahlungen den Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Berufsgenossenschaftsabgabe usw.

Diese zusätzlichen Personalkosten belaufen sich auf etwa 90 % des Monteurlohnes oder im vorliegenden Fall auf ca. 19,11 €.

Um seinem Monteur also 21,23 € zahlen zu können, müsste der Meister von seinen Kunden schon 40,34 € fordern.

Darüber hinaus entstehen in einem Handwerksbetrieb aber noch weitere Kosten, wie beispielsweise Gehälter für technisches und kaufmännisches Personal, Büro- und Energiekosten, Steuern, Beiträge und Versicherungen, Abschreibungen und Reparaturen, Werbung usw...

Diese Verwaltungs- und allgemeinen Geschäftskosten liegen in unserem Handwerk, bezogen auf den Monteurlohn, bei mehr als 105 % oder im vorliegenden Fall bei etwa 28,55 €. Zusammen sind das

21,23 + 19,11 + 28,55 = 68,89 €. Hierzu kommt ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn von 10 % So ergibt sich für einen Monteur ein Stundenverrechnungspreis von 75,78 €. ohne Berücksichtigung der vertraglich zu zahlenden Auslösungen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aber bitte bedenken Sie, dies ist nur ein Richtpreis orientiert am aktuellen Ecklohn. Das kann und soll keinesfalls dazu verleiten einen Preis nur grob über den Daumen zu schätzen oder sich an den Konkurrenten zu orientieren.

Es muss zunächst grundsätzlich zwischen der Kalkulation für den Stundenverrechnungspreis und der Kalkulation für einen Auftrag unterschieden werden. Die Auftragskalkulation setzt sich grundsätzlich aus Material und Arbeitslohn zusammen.

Es würde an dieser Stelle zu weit führen eine ausführliche Kalkulation zu erörtern. Dazu müssen auch immer die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten und Informationen einfließen.

So ergibt sich für einen Monteur ein Stundenverrechnungssatz von 90,18 € inklusive Mehrwertsteuer, ohne Berücksichtigung der vertraglich zu zahlenden Auslösungen.

Stand: 1. Januar 2021

Quelle: Fachverband SHK Hessen

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