„Die Domain gehört uns.“

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„Die Domain gehört uns.“

Diesen Satz hört man in Unternehmen ständig. Die Internetadresse steht auf der Website, in allen E-Mail-Adressen, auf Rechnungen, Visitenkarten, Fahrzeugen und Werbemitteln. Vielleicht wird sie bereits seit 15 oder 20 Jahren genutzt.

Also muss die Domain doch Eigentum des Unternehmens sein.

Oder?

Genauso häufig hört man die gegenteilige Erklärung: Eine Domain sei gar kein Eigentum, sondern lediglich gemietet.

Auch das ist zu einfach.

Gerade bei den drei wichtigsten Länderendungen im deutschsprachigen Raum – **.de, .at und .ch** – lohnt sich ein genauerer Blick. Denn eine Domain ist weder mit einem Grundstück noch mit einem gewöhnlichen Mietgegenstand wirklich vergleichbar.

Und obwohl die drei Domainendungen auf den ersten Blick ähnlich funktionieren, gibt es wichtige Unterschiede.

## Eine Domain ist kein Grundstück im Internet

Die Vorstellung vom „digitalen Grundstück“ gefällt mir grundsätzlich. Ich verwende sie selbst gerne, wenn ich den wirtschaftlichen Wert einer Domain erklären möchte.

Juristisch darf man diese Metapher aber nicht zu wörtlich nehmen.

Wer beispielsweise `deinrecatch.de` registriert, kauft nicht die Zeichenfolge „deinrecatch.de“ wie einen Computer oder ein Grundstück.

Vielmehr erhält der Domaininhaber eine bestimmte Rechts- und Nutzungsposition innerhalb des jeweiligen Domainnamensystems.

Für .de hat das deutsche Bundesverfassungsgericht diese Frage bereits erstaunlich deutlich beantwortet. Der Domaininhaber erwirbt demnach nicht das Eigentum an der Internetadresse selbst. Er erhält aber ein vertragliches Nutzungsrecht, das einen rechtlich geschützten Vermögenswert darstellen kann.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Die Domain ist also nicht „mein Eigentum“ im klassischen Sachenrecht – aber sie ist deswegen keineswegs wertlos oder bloß unverbindlich geliehen.

## .de: Der Domainvertrag läuft grundsätzlich unbefristet

Für Domains unter **.de** ist die DENIC die zentrale Registrierungsstelle.

Interessant ist dabei etwas, das viele Domaininhaber nicht wissen: Der DENIC-Domainvertrag wird grundsätzlich **auf unbestimmte Zeit** geschlossen.

Wer seine .de-Domain über einen Provider registriert, bekommt möglicherweise jedes Jahr eine Rechnung. Daraus entsteht leicht der Eindruck, die Domain werde jedes Jahr erneut für zwölf Monate gemietet.

So einfach ist das Verhältnis aber nicht.

Die jährliche Rechnung des Providers und der zugrunde liegende Domainvertrag sind zwei unterschiedliche Dinge.

Eine .de-Domain kann außerdem auf einen neuen Inhaber übertragen werden. Wirtschaftlich sprechen wir deshalb im Alltag völlig selbstverständlich vom Kauf oder Verkauf einer Domain.

Formal kauft der Erwerber aber nicht einfach einen Gegenstand. Entscheidend ist, dass die Domain anschließend erfolgreich auf den neuen Inhaber registriert wird.

Das klingt vielleicht juristisch – wird aber spätestens bei Domainhandel, Unternehmensverkäufen oder Streitigkeiten sehr praktisch.

## .at: Alleiniges Nutzungsrecht und klare Verfügungsbefugnis

Bei **.at-Domains** ist die Formulierung der österreichischen Registrierungsstelle nic.at besonders interessant.

Mit der Registrierung einer .at-Domain entsteht ein Vertrag zwischen dem Domaininhaber und nic.at – auch dann, wenn die Registrierung über einen Provider oder Registrar durchgeführt wurde.

nic.at beschreibt die Stellung des Domaininhabers sehr deutlich: Er verfügt über das **alleinige Nutzungsrecht** an seiner Domain.

Er darf die Domain nutzen, vermieten oder auf jemand anderen übertragen.

Auch der Registrierungsvertrag für eine .at-Domain ist grundsätzlich unbefristet. Gleichzeitig werden .at-Domains in Leistungszeiträumen jährlich verrechnet.

Hier erkennt man besonders gut, warum die Aussage „Eine Domain wird jedes Jahr neu gemietet“ zu kurz greift.

Die **Abrechnung erfolgt jährlich**, das zugrunde liegende Vertragsverhältnis ist aber nicht einfach eine jedes Jahr neu entstehende Registrierung.

Für Unternehmer ist außerdem wichtig: Der Provider ist nicht automatisch der Domaininhaber.

Wenn eine Agentur oder ein IT-Dienstleister eine Domain technisch verwaltet, sollte deshalb immer klar dokumentiert sein, wer tatsächlich als Inhaber registriert ist.

## .ch: Registry und Registrar sind deutlicher getrennt

Bei **.ch-Domains** ist die organisatorische Struktur wiederum etwas anders.

Die Stiftung SWITCH ist die offizielle Registry für `.ch` und verwaltet die Schweizer Länderendung im Auftrag des Bundesamts für Kommunikation, kurz BAKOM.

Endkunden registrieren ihre .ch-Domain allerdings nicht direkt bei SWITCH.

Die Registrierung und Verwaltung läuft über anerkannte Registrare.

Das führt dazu, dass Schweizer Domaininhaber im täglichen Geschäft hauptsächlich mit ihrem Registrar zu tun haben, während SWITCH im Hintergrund die zentrale Registry betreibt.

Auch das Schweizer Regelwerk spricht im Zusammenhang mit Domainnamen von einem **Nutzungsrecht**.

Die praktische Konsequenz ist ähnlich wie bei .de und .at: Der Domaininhaber erhält eine starke, wirtschaftlich verwertbare Position – aber nicht das klassische Sacheigentum an einer Internetadresse.

## Drei Länder, drei Systeme – aber dieselbe unternehmerische Frage

Wenn man .de, .at und .ch nebeneinanderstellt, erkennt man ein gemeinsames Muster.

Bei allen drei Domainendungen existiert eine zentrale Registry beziehungsweise ein geregeltes Registry-System.

- Bei .de ist das DENIC.

- Bei .at ist es nic.at.

- Bei .ch übernimmt SWITCH diese Aufgabe im Auftrag des BAKOM.

Wie der Endkunde seine Domain verwaltet, welche Rolle der Registrar spielt, wie abgerechnet wird und welche konkreten Vertragsregeln gelten, unterscheidet sich.

Deshalb sollte man niemals automatisch Regeln einer Domainendung auf eine andere übertragen.

Das gilt übrigens nicht nur für .de, .at und .ch. Bei internationalen Domainendungen wie .com, .net oder neuen Endungen können wiederum andere Registry- und Registrarregeln gelten.

## Warum die jährliche Rechnung so viele Missverständnisse erzeugt

Das größte Missverständnis entsteht meiner Erfahrung nach in der Buchhaltung.

Ein Unternehmen bekommt jedes Jahr eine Rechnung über einige Euro oder Franken für `firma.de`, `firma.at` oder `firma.ch`.

Also landet die Domain gedanklich in derselben Kategorie wie ein Software-Abo.

Bezahlt man weiter, funktioniert sie. Bezahlt man nicht, ist sie irgendwann weg.

Für die tägliche Praxis ist diese Sichtweise nicht völlig falsch.

Für eine Domainstrategie ist sie aber gefährlich.

Denn die jährlichen Kosten sagen praktisch nichts über den wirtschaftlichen Wert der Domain aus.

Eine Domain kann 10, 20 oder 50 Euro beziehungsweise Franken pro Jahr kosten und trotzdem für ein Unternehmen einen sechsstelligen oder sogar noch höheren wirtschaftlichen Wert besitzen.

## An einer Domain hängt viel mehr als die Website

Angenommen, ein Unternehmen nutzt seit 15 Jahren dieselbe Domain.

- Unter dieser Adresse läuft die Website.

- Alle Mitarbeiter verwenden E-Mail-Adressen dieser Domain.

- Tausende Kunden kennen die Adresse.

- Google kennt möglicherweise zehntausende URLs darunter.

- Andere Websites verlinken darauf.

- Die Domain steht auf Verträgen, Prospekten, Fahrzeugen und Rechnungen.

- Vielleicht verwenden Mitarbeiter ihre Firmen-E-Mail-Adresse außerdem für Logins bei Cloud-Diensten, Zahlungsanbietern, sozialen Netzwerken oder anderen Plattformen.

Dann ist die Domain kein kleines technisches Detail mehr.

Sie ist ein Teil der digitalen Unternehmensidentität.

Und genau deshalb kann der Verlust einer Domain wesentlich teurer werden als jede Rechnung, die jemals für ihre Registrierung bezahlt wurde.

## Das größere Risiko ist oft nicht Technik, sondern Organisation

Ich beschäftige mich seit vielen Jahren täglich mit Domains.

Und erstaunlich oft entstehen die gefährlichsten Situationen nicht durch Hacker oder komplizierte technische Fehler.

Es sind organisatorische Kleinigkeiten.

- Eine Rechnung geht an eine alte E-Mail-Adresse.

- Der Mitarbeiter, der alle Zugangsdaten hatte, verlässt die Firma.

- Eine Agentur hat die Domain vor zehn Jahren registriert und niemand weiß mehr, über welches Kundenkonto.

- Eine Kreditkarte läuft ab.

- Eine Firma wird übernommen, aber niemand prüft das Domainportfolio.

- Oder alle glauben einfach, irgendjemand anders sei dafür zuständig.

Solange die Website läuft, interessiert das niemanden.

Erst wenn etwas schiefgeht, stellt jemand die entscheidende Frage:

**Auf wen ist unsere Domain eigentlich registriert?**

Diese Frage sollte ein Unternehmen beantworten können, bevor ein Problem entsteht.

## .de, .at und .ch gehören gemeinsam ins Domainportfolio

Für Unternehmen im deutschsprachigen Raum kommt noch eine strategische Frage hinzu.

Braucht ein Unternehmen nur `firma.de`?

Oder zusätzlich `firma.at` und `firma.ch`?

Das hängt vom Markt ab.

Wer tatsächlich in Deutschland, Österreich und der Schweiz aktiv ist, kann gute Gründe haben, alle drei Länderendungen zu sichern und gezielt einzusetzen.

Aber nicht jede registrierte Domain muss zwangsläufig eine eigene Website bekommen.

Eine Länderendung kann für eine eigene Marktversion eingesetzt werden, weiterleiten, defensiv für die Marke gehalten oder für ein späteres Projekt reserviert werden.

Entscheidend ist nicht, möglichst viele Domains zu besitzen.

Entscheidend ist zu wissen, **warum man jede einzelne Domain besitzt**.

## Aus einer Domainsammlung sollte ein Portfolio werden

Viele Unternehmen haben über die Jahre Domains angesammelt.

- Alte Produktnamen.

- Marketingkampagnen.

- Tippfehler-Versionen.

- Länderendungen.

- Domains ehemaliger Projekte.

- Ideen, die nie umgesetzt wurden.

Am Anfang kostet jede einzelne Domain kaum etwas. Nach zehn oder zwanzig Jahren liegen aber vielleicht 50, 100 oder 500 Domains im Kundenkonto.

Dann entsteht ein anderes Problem:

Niemand weiß mehr, welche davon wichtig sind.

Für mich gehört deshalb zu professionellem Domainmanagement immer eine regelmäßige Renewal-Entscheidung.

Bei jeder Domain sollte zumindest klar sein: Ist sie geschäftskritisch? Schützt sie eine Marke? Wird sie aktiv genutzt? Besitzt sie strategischen oder wirtschaftlichen Wert? Gibt es noch einen nachvollziehbaren Grund, sie zu verlängern?

Wenn keine dieser Fragen sinnvoll beantwortet werden kann, darf man auch über eine bewusste Freigabe nachdenken.

Auf meiner Seite über **Domainstrategie und Domainmanagement** beschreibe ich deshalb den gesamten Lebenszyklus einer Domain – vom Finden und Prüfen über Nutzung und Monetarisierung bis zur regelmäßigen Entscheidung, ob eine Domain weiterhin ins Portfolio gehört.

## Also: Gehört mir meine Domain?

Wenn mich jemand fragt, ob ihm seine Domain „gehört“, würde ich heute antworten:

**Wirtschaftlich kann sich eine Domain sehr stark wie Eigentum anfühlen. Juristisch ist die Sache differenzierter.**

Bei .de hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt, dass kein Eigentum an der Internetadresse selbst entsteht, wohl aber ein rechtlich geschütztes vertragliches Nutzungsrecht.

Bei .at spricht nic.at vom alleinigen Nutzungsrecht des Domaininhabers und erlaubt ihm ausdrücklich, die Domain zu nutzen, zu vermieten oder zu übertragen.

Und auch bei .ch basiert das System auf einem geregelten Nutzungsrecht, wobei SWITCH die Registry betreibt und die Registrierung über anerkannte Registrare erfolgt.

Deshalb gefällt mir weder „gekauft“ noch „gemietet“ als alleinige Beschreibung besonders gut.

Ich würde es so formulieren:

**Eine Domain ist ein vertraglich und regulatorisch abgesicherter digitaler Vermögenswert, dessen Nutzung einem bestimmten Inhaber zugeordnet ist.**

Für Unternehmer ist am Ende ohnehin eine andere Frage wichtiger:

Nicht, ob eine Domain philosophisch betrachtet „wirklich Eigentum“ ist.

Sondern ob sie im Unternehmen genauso sorgfältig verwaltet wird wie andere wichtige Vermögenswerte.

- Denn eine Website kann man neu bauen.

- Einen Server kann man ersetzen.

- Ein verlorenes Passwort kann man zurücksetzen.

Eine langjährig aufgebaute und endgültig verlorene Hauptdomain lässt sich unter Umständen nicht mehr so einfach zurückholen.

**Wissen Sie aus dem Kopf, auf wen Ihre wichtigste .de-, .at- oder .ch-Domain tatsächlich registriert ist?**

## Quellen und weiterführende Informationen

* [DENIC – Domainbedingungen für .de]

* [Bundesverfassungsgericht – Beschluss zu Domains als vertraglichem Nutzungsrecht]

* [nic.at – rechtliche Fragen zu .at-Domains]und

* [nic.at – Verbraucherinformationen und Vertragsgrundlagen]

* [SWITCH – offizielle Registry für .ch-Domain-Namen]sowie

* [BAKOM – Informationen zu .ch-Internetadressen]

* [Catchdomain.at – Informationen zur Domainendung .de]

* [https://catchdomain.at/tld/at/]

* [Catchdomain.at – Informationen zur Domainendung .ch]

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