Im Februar 2020 wird das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland gekippt. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilt das Hohe Gericht. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.

Gehören Corona-Impfstoffe dazu? Noch wissen wir es nicht. Denn solange nur 100-jährige gegen Corona geimpft werden, sind Aussagen über die Wirkungen der Medikamente unsicher. Sollte irgendwann bald feststehen, dass die Corona-Impfstoffe das Leben signifikant verkürzen, so ist ein billiges juristisches Mittel gefunden, welches leicht applizierbar ist. Niemand braucht eine Vene zu treffen.

Da viele Hochbetagte nicht in dem Genuss der 2. Applikation kommen werden, wird es schwierig zu entscheiden sein, ob eine zweite oder gar eine dritte Ladung notwendig ist.

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