Busen ja, Zähne nein. Die Unlogik von Kassenleistungen

Wer in Österreich an einem Mammakarzinom erkrankt, hat den Anspruch, dass die Brust wieder aufgebaut wird. Sei es durch Eigengewebe oder Implantate. Diese Wiederherstellung gilt als Kassenleistung und hat auch seine Berechtigung, da viele Patientinnen nicht nur unter der Krebserkrankung selbst, sondern den daraus resultierenden, körperlichen Veränderungen psychisch leiden. Die Krankenkasse trägt alle Kosten im Zusammenhang mit Brustkrebs. Das beginnt bei den Vorsorgeuntersuchungen, wie etwa Mammografie und geht über alle Behandlungen bis hin zu kosmetischen Erfordernissen wie auch Perücken oder eben einer Brustrekonstruktion. So weit so gut.

Leider ist eine deratige Rundumversorgung nicht bei allen Tumorpatienten eine Selbstverständlichkeit. Mundhöhlenkrebspatienten verlieren in sehr vielen Fällen durch die Strahlentherapie ihre Zähne, wenn sie nicht schon während der Operation entfernt werden mussten. Dieser Zahnverlust tritt meist erst nach zwei Jahren ein. Die zahnmedizinische Behandlung erweist sich sehr oft als Spießrutenlauf, weil die Behandlung oft sehr schwierig verläuft. Zu wenig Mundöffnung, beschädigte Kieferknochen erschweren die Arbeit in der Mundhöhle. Ein loser Zahnersatz in Form einer Prothese ist oft nicht möglich, weil der Kieferknochen diese nicht mehr tragen kann. In solchen Fällen empfiehlt sich dann eine Versorgung mit Implantaten und einem passenden Zahnaufbau. Dazu zählen Stegversorgung oder Locatoren.

Weder Implantate, noch die passenden Aufbauten werden von der GKK bezahlt, da diese im Leistungskatalog nicht aufscheinen. Wenn man nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, so kann man zumindest im Bundesland Salzburg den sehr mühsamen Weg zum Unterstützungsfond der SGKK beschreiten. Dort ist es jedoch dem Goodwill der Mitarbeiter zu zuschreiben, ob ein Teil der Zahnversorgung auch bezahlt wird. Im besten Fall tritt dann ein Sozialfond des Landes ein um die restlichen Kosten zu übernehmen. Ich möchte mich hier nicht damit aufhalten, wie umständlich, langwierig und auch demütigend ein derartiges Verfahren ist, sondern stelle wirklich die Frage, ob es richtig ist, dass zwar Brustaufbauten als Kassenleistung gelten, aber Zahnaufbauten nach Krebserkrankungen nicht?

Mundhöhlenkrebspatienten werden hier als Patienten zweiter Klasse behandelt und es tritt sogar der eigenartige Fall zu Tage, dass ausnahmsweise finanziell besser gestellte Patienten bestraft werden, denn sie können sich nicht an den Unterstützungsfond wenden und müssen für den Zahnersatz selber aufkommen.

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