»Ja, ich werde erneut strafrechtlich verfolgt, diesmal wegen der Veröffentlichung eines Buches.«
Screenshot | cjhopkins.substack.com
Wer meint, daß ihn die immer exzessiver um sich greifende, rigide Zensurwut des sogenannten "Wahrheitskomplexes" nicht beträfe, verkennt dabei, wozu derlei autoritäre Umtriebe vor nicht allzu langer Zeit geführt haben und übersieht zudem, daß sich im Schatten des gegenwärtigen politischen und insbesondere auch des technokratischen Geschehens eine ähnlich gefährliche Entwicklung abzeichnet wie seinerzeit in der Frühphase der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft.
Man mag die in jüngster Zeit medial bekannter gewordenen Opfer des aktuellen Zensurregimes wie zuletzt Hüseyin Doğru, Jaques Baud oder auch Thomas Röper und Alina Lipp als unbedeutende Einzelfälle abtun oder das gezielte Vorgehen gegen regierungskritische Medien wie beispielsweise Multipolar oder die Nachdenkseiten oder auch gegen den in Berlin lebenden amerikanischen Autor CJ Hopkins weiterhin ignorieren. Es ist jedoch geradezu sträflich naiv, zu glauben, daß die von einer offenbar immer noch hartnäckig demokratiegläubigen Mehrheit hochgeschätzten "Freiheitsrechte" davon unberührt bleiben werden oder sich der totalitäre Spuk über kurz oder lang einfach in Luft auflösen wird. Wie weit der ganze Zensurirrsinn schon fortgeschritten ist, kann man im jüngst veröffentlichten Kommuniqué von CJ Hopkins nachlesen, das ich nachfolgend übersetzt habe und das einmal mehr deutlich macht, daß Deutschland längst zu einer Fassadendemokratie mit faschistischem Kern mutiert ist. Höchste Zeit allemal für das oftmals beschworene "Wehret den Anfängen".
Von CJ Hopkins, 14. Juli 2026 — deutsche Übersetzung: DeepThought
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Ich wurde also von der Berliner Staatsanwaltschaft wegen des Verfassens, der Veröffentlichung und der Werbung für ein Buch angeklagt.
Ich mache keinen Scherz. Die Staatsanwaltschaft wird tatsächlich erneut Anklage gegen mich erheben, diesmal wegen des Vergehens, ein Buch veröffentlicht zu haben. Mein Anwalt hat heute die Anklageschrift erhalten.
Nun, lassen Sie mich das kurz klarstellen, denn die ganze Angelegenheit ist etwas verwirrend. Bei der aktuellen Anklage handelt es sich um eine völlig neue Anklage. Es ist nicht jene erste Anklage, wegen der ich bereits strafrechtlich verfolgt und ursprünglich freigesprochen wurde, deren Freispruch jedoch von einem Berufungsgericht aufgehoben wurde, nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte — weshalb ich nun im Oktober im Zusammenhang mit jener Anklage verurteilt werden soll. Die damalige Anklage basierte auf zwei Tweets, in denen ich das Cover des Buches gezeigt hatte, wegen dessen Verfassens, der Veröffentlichung und Bewerbung desselbigen mich der Bezirksstaatsanwalt nun erneut angeklagt hat.
Ja, das Buch, wegen dessen Verfassens, Veröffentlichung und Bewerbung ich angeklagt wurde, ist "The Rise of the New Normal Reich: Consent Factory Essays, Band III (2020–2021)", eine inoffizielle Geschichte der Corona-Ära. Ich kann Ihnen hier kein Foto dieses Buches zeigen, da die deutschen Ermittlungsbehörden sonst erneut die Polizei zu einer Hausdurchsuchung schicken könnten, wie sie es bereits im November [letzten Jahres] getan hatten.
In der neuen Anklageschrift wird mir vorgeworfen: (1) dass ich das Buch verfasst und veröffentlicht sowie auf Amazon und verschiedenen anderen Buchhandelsplattformen zum Verkauf angeboten habe; (2) dass die Illustration auf dem Buchcover (die ich Ihnen nicht zeigen kann, da die deutschen Behörden sonst erneut die Polizei zu einer Hausdurchsuchung schicken würden) das Bild einer Corona-Maske zeigt, hinter der kaum erkennbar ein Hakenkreuz zu sehen ist; (3) dass mir bewusst war, dass das Hakenkreuz ein bekanntes Symbol der ehemaligen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (d. h. der Nazis) ist und dass dieses Symbol für Besucher der Websites der Buchhändler, einschließlich Personen in Deutschland, sichtbar war.
Was natürlich bedeutet, dass all diese Vorwürfe zutreffen.
In der Anklageschrift wird mir ferner vorgeworfen, dass ich am 5. Oktober 2024 einen Essay mit dem Titel "Fear and Loathing in New Normal Germany", in dem ich über die Aufhebung meines Freispruchs in jenem früheren Verfahren wegen der beiden Tweets berichtete, und auf meinem Blog (consentfactory.org) ein Bild des Buchcovers sowie Screenshots der beiden Tweets veröffentlichte, wegen deren Veröffentlichung ich gerade verurteilt bzw. nicht freigesprochen worden war.
Was wiederum bedeutet, dass diese Behauptung ebenfalls zutrifft.
Die neuen "Straftaten", wegen derer ich angeklagt wurde, lauten also wie folgt:
(1) das Verfassen, Veröffentlichen und Bewerben eines Buches, von dem die deutschen Behörden nicht wollen, dass es jemand liest. (Natürlich gibt es in Deutschland zahlreiche Bücher mit Hakenkreuzen auf dem Einband, die im Handel erhältlich sind. Matt Taibbi hat bereits 2023 in einem Artikel über meinen Fall Bilder von einigen davon veröffentlicht. Also bitte, wenn du zu diesen nervigen deutschen Speichelleckern gehörst, die mir immer und immer und immer wieder schreiben und behaupten, dass "es bei dieser Strafverfolgung nur um das Hakenkreuz geht", dann spar dir die Mühe und … na ja, fick dich doch selbst.)
(2) die Veröffentlichung eines Artikels, in dem ich über mein ursprüngliches Strafverfahren wegen meiner Tweets berichte.
Doch halt, jetzt kommt der kafkaeskste (oder vielleicht auch der orwellischste) Teil. Nachdem das Bundesverfassungsgericht (also Deutschlands oberstes Gericht) Artikel 5 des Grundgesetzes regelrecht mit Füßen getreten hat …
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»Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.«
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… und sich rundweg weigerte, meine Beschwerde zu prüfen, habe ich den Vertrieb des Buches eingestellt. Nun werde ich also strafrechtlich verfolgt, weil ich ein Buch verfasst, veröffentlicht und beworben habe, das ich gar nicht mehr vertreibe oder bewerbe.
Natürlich kann ich das Buch nicht ungeschrieben machen, also können sie mich wohl immer noch deswegen strafrechtlich verfolgen, und sie werden wahrscheinlich auch nicht gerade begeistert sein von der neuen, überarbeiteten zweiten Auflage des Buches, die Skyhorse Publishing in Kürze veröffentlichen wird, aber … nun ja, was soll ich machen? Es gibt halt einfach eine Grenze, wie sehr ich öffentlich "den faschistischen Stiefel lecken" kann.
Ach ja, und ich habe gerade gesehen, dass Skyhorse Publishing dabei ist, das Buch auf ihre Website zu stellen. Mann, ich frage mich, wie das neue Cover wohl aussehen wird?
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