Doppelmoral in Österreich: Gegen Wahlbeisitzer wird ermittelt, gegen manipulative Medien nicht ?

Im Zusammenhang mit der Präsidentenwahl wird gegen 250 Wahlleiter und Wahlbeisitzer ermittelt.

http://derstandard.at/2000047822605/Ermittlungen-gegen-mehr-als-250-Wahlleiter-und-Beisitzer

Gegen Medien, Presseagenturen, Meinungsforschungsinstitute, Unternehmen und Journalisten bzw. Journalistinnen wird trotz §263 Strafgesetzbuch "Täuschung bei einer Wahl" nicht ermittelt.

Im ersten Wahlgang waren es die um bis zu 15% daneben liegenden Meinungsumfragen, die die taktischen Wähler in die Irre geführt hatten und so zumindest in die Nähe von §263 StGB "Täuschung bei einer Wahl" kamen.

Im zweiten Wahlgang waren es Falschmeldungen wie "Hofer will Regierung doch nicht" statt "Hofer will Regierung doch nicht entlassen", die als Zusammenfassung des ZIB-2-Interviews veröffentlicht wurden, die einen wahlentscheidenden Einfluss ausüben können, und die wahrscheinlich nicht Gegenstand von Ermittlungen sind, obwohl es den §263 StGB gibt.

Die Medien gelten allgemein als "vierte Gewalt". In Zusammenhang damit stellt sich die Frage: "Wie gewalttätig sind die Medien?"

Und Beobachter sprechen auch immer wieder von der Medienmacht. Aber schon Lord John Acton sagte: "Macht tendiert dazu, zu korrumpieren". In Zusammenhang mit dem Acton-Theorem stellt sich also die Frage: "Wie korrupt sind Österreichs Medien ?"

Sind Österreichs Medien mächtig und einflussreich und politisch vernetzt genug, dass sich niemand gegen sie ermitteln traut? Trauen sich Österreichs Behörden nur mehr, gegen kleine Beamte und kleine Wahlbeisitzer zu ermitteln, die geringen (falls überhaupt) Einfluss auf das Wahlergebnis hatten, während sie bei Verdacht der wirklich großen Wahlbeeinflussungen durch mächtige Medien nicht einmal ermitteln ? Diese Medien sind auch international gut vernetzt und können einen Riesenwirbel aufführen, wenn gegen sie ermittelt wird.

Die Kleinen (Wahlleiter und Wahlbeisitzer) hängt man, die Großen (Medien) lässt man laufen? Wenn bei beiden der Verdacht der Wahlbeeinflussung besteht?

(Bild-Copyright: Rebooted Body ?)

"Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung

§ 263. (1) Wer durch Täuschung über Tatsachen bewirkt oder zu bewirken versucht, daß ein anderer bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen eine ungültige Stimme abgibt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer durch Täuschung über einen die Durchführung der Wahl oder Volksabstimmung betreffenden Umstand bewirkt oder zu bewirken versucht, daß ein anderer die Stimmabgabe unterläßt."

Links:

https://de.wikipedia.org/wiki/John_Emerich_Edward_Dalberg-Acton,_1._Baron_Acton

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Silvia Jelincic

Silvia Jelincic bewertete diesen Eintrag 19.11.2016 22:57:35

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