Der rot-grün-affinen und islamophilen Tageszeitung "Der Standard" blieb es vorbehalten, einen von Innenminister Nehammer (ÖVP) geäußerten Verdacht der Bespitzelung türkischer Staatsbürger als reine Wahlkampftaktik einzustufen.

https://www.derstandard.at/story/2000119722733/tuerkische-bespitzelung-eine-spionin-im-wahlkampf

Laut Nehammer gebe es Indizien dafür, dass eine Türkin nur unter der Auflage in der Türkei enthaftet worden sei, dass sie türkische Staatsbürger und -innen hier in Wien bespitzelt, was sie im Anschluss auch gemacht haben soll.

Erstens einmal sind derartige Spitzelvorwürfe nichts Neues, bereits die Grünen erhoben vor Jahren ähnliche Vorwürfe, was der "Standard" in diesem Artikel verschweigt, und dieses Verschweigen kann man als die wirkliche Wahlkampftaktik betrachten.

Aber davon abgesehen gibt es nicht nur gegen die Türkei, sondern auch gegen andere islamische Staaten derartige Spitzelverdachtsmomente.

Nachdem ich z.B. Klage erhoben hatte gegen u.A. mehrere Personen, die in einem Zusammenhang mit dem diplomatischen Dienst eines afrikanischen, islamischen Land stehen, gab es zahlreiche nicht von mir stammende Versuche, in meine EMail-Accounts einzudringen, die ich in der Klage als Kontaktmöglichkeit angegeben hatte.

All diese Spitzelverdachtsmomente in Zusammenhang mit dem Islam, bzw. mit islamisch-geprägten Ländern, können gesehen werden als ein Teil in dem, was der verstorbene Politikwissenschafter Samuel Huntington den "Clash of Civilizations" nannte, den Zusammenprall der Zivilisationen, was im deutschsprachigen Raum fälschlicherweise zum "Krieg der Kulturen" übersetzt wurde.

Ich möchte in diesem Zusammenhang alle Menschen in vergleichbaren Situationen vorher warnen, sich vorher Gedanken zu machen, welche Absicherungsmaßnahmen sie gegen derartige Versuche, in EMail-Accounts einzudringen, unternehmen sollen.

Als besonders empfehlenswert betrachte ich in dieser Hinsicht EMail-Accounts mit Zwei-Wege-Authentifikation, das heisst, EMail-Accounts, bei denen es nicht reicht, das Passwort zu erraten oder anderweitig (z.B. mit algorithmisiertem Password-Cracking) herauszufinden, um in das EMail-Account einzudringen, sondern bei denen zusätzlich ein per Handy-SMS übermittelter Code eingegeben werden muss, um sich in das EMail-Account einzuloggen.

Pixabay License / Geralt https://pixabay.com/photos/hacker-attack-mask-internet-2883632/

Hacker (z.B. aus islamischen Ländern oder in Zusammenhang mit den diplomatischen Diensten islamischer Länder) könnten versuchen, in schlecht abgesicherte EMail-Accounts einzudringen. Zwei-Wege-Authentifikation (mit Handy-Codes) schützt davor.

In Zusammenhang damit Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB):

"Strafbarkeit des Versuches § 15.

(1) Die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln gelten nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch.

(2) Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluß, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 12), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt.

(3) Der Versuch und die Beteiligung daran sind nicht strafbar, wenn die Vollendung der Tat mangels persönlicher Eigenschaften oder Verhältnisse, die das Gesetz beim Handelnden voraussetzt, oder nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war."

"Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem § 118a.

(1) Wer sich zu einem Computersystem, über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, oder zu einem Teil eines solchen durch Überwindung einer spezifischen Sicherheitsvorkehrung im Computersystem in der Absicht Zugang verschafft,

1. sich oder einem anderen Unbefugten Kenntnis von personenbezogenen Daten zu verschaffen, deren Kenntnis schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen verletzt, oder

2. einem anderen durch die Verwendung von im System gespeicherten und nicht für ihn bestimmten Daten, deren Kenntnis er sich verschafft, oder durch die Verwendung des Computersystems einen Nachteil zuzufügen,

ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat in Bezug auf ein Computersystem, das ein wesentlicher Bestandteil der kritischen Infrastruktur (§ 74 Abs. 1 Z 11) ist, begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.

(4) Wer die Tat nach Abs. 1 im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, wer die Tat nach Abs. 2 im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begeht, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen."

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296

Ganz abgesehen kann dabei, dass Nehammer mit dieser türkei-kritischen Äußerung bzw. diesem Verdacht an die Öffentlichkeit geht, natürlich auch ein Zusammenhang bestehen zur Eskalation im griechisch-türkischen Konflikt in den letzten 10 Tagen, mit der türkischen Kriegsdrohung und der griechischen Teilmobilisierung der Armee im Streit rund um Öl- und Gasvorkommen in der Nähe des umstrittenen, geteilten Zypern.

So gesehen ist diese Nehammer-Äußerung ein (wohl schwacher) Ersatz für den österreichischen Beistand für ein anderes EU-Land, nämlich Griechenland. Aber es wäre erfreulich, wenn sich Spuren aussenpolitischen Denkens bei einem Innenminister finden würden.

Ein Zusammenhang bzw. eine Möglichkeit, den/die der "Standard" in seinem Artikel nicht sieht oder nicht sehen will, was man als den wirklichen Wahlkampfschäh und die wirkliche Wahlkampftaktik betrachten kann. Der einzige Punkt, der u.U. für die Standard-These vom Wahlkampfschmäh sprechen würde, war die Position von Kanzler Kurz, eine Aufforderung an die Türkei zu richten, sich nicht in innerösterreichische Angelegenheiten einzumischen, aber gleichzeitig dazuzusagen, dass diese Aufforderung höchstwahrscheinlich die Politik der Türkei nicht ändern wird, was die Frage des Wahlkampfschmähs aufwirft, aber gerade dieses Detail erwähnt der "Standard" nicht, vielleicht einfach deswegen, weil die SPÖ es sich aus Gründen einer zukünftigen Koalition nicht mit Kanzler und ÖVP-Chef Kurz verscherzen will, hingegen nach einen Mann ohne Hausmacht wie Nehammer auch ungerechtfertigt und übertrieben kritisieren kann, ohne zukünftige Koalitionen zu gefährden.

Wenn man Nehammer etwas vorwerfen will, kann oder muss, dann doch eher, dass er die Islamspitzelgefahr aus nicht-türkischen Islamländern vertuscht und untertreibt, nicht aber, dass er die Türkeispitzelgefahr übertreibt. Mit Ausnahme vielleicht des Anklagepunkts: um Staatsgeheimnisverrat dürfte es sich in diesem Fall nicht gehandelt haben, und ein Bespitzeln von Türken oder Türkinnen im Auftrag des Staates Türkei bei öffentlichen Demos, ist nicht unbedingt eine Verletzung eines Paragraphen des Strafgesetzbuchs, außer vielleicht der "staatsfeindlichen Verbindung", aber das erscheint irgendwie weit hergeholt.

Wikipedia-Artikel zum Zypernkonflikt

CC / Max Dörrbecker https://de.wikipedia.org/wiki/Zypernkonflikt#/media/Datei:%C3%9Cbersichtskarte_Zypern.png

Seit einer türkischen Militärintervention im Jahr 1974 geteilte Insel Zypern, in deren Nähe, sich Öl- und Gasvorkommen befinden, um die der griechisch-türkische Konflikt in den letzten 10 Tagen eskalierte, was auch ein Hintergrund dafür, daß Nehammer mit diesem Fall an die Öffentlichkeit ging, sein kann.

Die Grüne Zone ist eine Pufferzone, die von UNO-Truppen (den Blauhelmen) im Rahmen der UNFICYP kontrolliert wurde und wird, um ein direktes Aufeinanderprallen der beiden Konfliktparteien, das in einen größeren Krieg ausarten könnte, zu verhindern.

Die Frage des europäischen Beistands für Griechenland ist auch eine des Gleichgewichts in Europa: wenn das militärisch handlungsfähige Frankreich als einziges EU-Land massiven Beistand leistet, z.B. mit Entsendung von Flugzeugträgern und Kampfflugzeugen ins östliche Mittelmeer im Zuge dieser Zypern-Rohstoffvorkommens-Krise, dann besteht die Gefahr, dass Griechenland politisch abhängig wird von Frankreich, weil Frankreich der einzige wirklich effektive Schutz ist. Und es besteht die Gefahr, dass dadurch Griechenland zu einem französischen Vasallenstaat wird, der in EU-Gremien mehr oder weniger zwangsweise so abstimmt, die Frankreich das will.

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