Mauthausen-Komitee, Blutschande-Begriff, Strafgesetzbuch und FPÖ

Der Mauthausen-Komitee-Vorsitzende Mernyi nennt die Verwendung des Begriffs "Blutschande" durch die FPÖ "letztklassig", "unverbesserlich", "ewiggestrig" und "undemokratisch".

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170519_OTS0136/blutschande-vorwurf-im-noe-landtag-mauthausen-komitee-nennt-fpoe-unverbesserlich-ewiggestrig

Dabei scheint er zu übersehen, dass der Begriff der "Blutschande" auch im Strafgesetzbuch vorkommt.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=62d53fc0-bc42-4f05-9b1f-5a98a9d0b446&Position=1&Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=StGB&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=19.05.2017&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Blutschande&Dokumentnummer=NOR40173701

Zitat:

"Blutschande

§ 211. (1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(4) Wer zur Zeit der Tat das neunzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist wegen Blutschande nicht zu bestrafen, wenn er zur Tat verführt worden ist."

(Zitat-Ende)

Falls die FPÖ wegen der Verwendung des Begriffs "Blutschande" "unverbesserlich", "ewiggestrig", etc. sein sollte, ist dann auch das österreichische Strafgesetzbuch wegen Verwendung des Begriffs "Blutschande" genauso "ewiggestrig" etc. ?

Und falls der Begriff der "Blutschande" NS-Diktion sei, wieso kritisiert das MKÖ dann nicht das gesamte österreichische Parlament wegen Nicht-Änderung des Strafgesetzbuchs in diesem Punkt ?

Aber ich stimme insofern zu, dass der Begriff der "Blutschande" ähnlich problematisch ist wie der Begriff des "Kinderschänders".

Aber dann sollte man die Verwendung ein und desselben problematischen Begriffs bei Allen kritisieren, die ihn verwenden, nicht nur bei Einem, nämlich der FPÖ.

Durchaus möglich, dass das MKÖ sich hier selbst diskreditiert.

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