Milliardenklage gegen Facebook wegen Beteiligung am Völkermord in Myanmar

Dass die sozialen Medien bzw. die asozialen Medien im Ruf stehen, verbrecherisch zu sein, belegt eine neueste Tendenz:

Organisationen der Rohingya, eine Volksgruppe in Myanmar/Burma haben den Internet-Konzern Facebook wegen Beteiligung am Völkermord gegen sie angeklagt.

Bereits vor längerem hatte die UNO Facebook vorgeworfen, am Völkermord in Myanmar beteiligt zu sein. Wobei offengelassen wurde, ob diese Beteiligung am Völkermord nun absichtlich oder fahrlässig erfolgt sei.

Die absolute Redefreiheit führt oft zu Phänomenen wie Hassrede, Rassismusverbreitung, Aufstachelung zu Mord und Gewaltaten gegen andere Völker und Rassen.

Genau deswegen wäre diese absolute Redefreiheit eigentlich illegal in vielen Staaten, z.B. in Österreich wegen Verhetzung.

Aber unmoderierte Foren oder nur stichprobenhaft moderierte Foren überprüfen nur einen kleinen Teil der Postings und das oft viele Tage nach dem Erscheinen, sodass die illegale Hassverbreitung und Rassismusverbreitung aus Sicht der Hasserzeuger trotzdem "Sinn" macht.

Das derzeitige US-Recht beschützt bis zu einem gewissen Grad US-Konzerne wie Facebook (bzw. Meta, wie die Dachorganisationsfirma jetzt heisst) vor Strafen und Verurteilungen.

Auch die Umbenennung in Meta erfolgte wesentlich deswegen, weil die auf Facebook verbreitete illegale Hassrede das Image von Facebook und damit seinen Börsenwert stark gefährdete.

Auch nach den Vorwürfen gegen Facebook wegen Beteiligung am Völkermord reagierte Facebook / Zuckerberg mit einer Sperre gegenüber dem Oberbefehlshaber des Militärs von Myanmar/Burma, was man als erstens verspätet und zweitens Imagepflege-geprägt betrachten kann. Die Facebook-Behauptung der Redefreiheit einerseits steht in einem Widerspruch zu den Sperren, wenn ein Schaden für das Image des Konzern oder Kursverluste an der Börse drohen. Da Facebook eine Art Fast-Monopol bzw. marktbeherrschende Stellung auf dem Gebiet der sozialen Medien bzw. asozialen Medien hat, ist dieses willkürliche Erlauben bzw. Sperren ein massiver Eingriff in Grundrechte.

Das internationale Recht bietet jedenfalls relativ schlechte Voraussetzungen gegen soziale Medien bzw. asoziale Medien, die an Verbrechen beteiligt sind, bzw. zu Verbrechen aufstacheln.

Man wird sehen, ob es in dieser Hinsicht zu Änderungen kommen wird.

Sowohl diese Klage wie auch die Debatte rund um die Rolle von Facebook beim Trump-Putschversuch nach seiner Präsidentschaftswahlniederlage könnten hier zu einer Änderung/Verbesserung des gesetzlichen Lage führen, sowohl auf US-Ebene wie auch auf globaler Ebene. Facebook war dasjenige Socia Medium, das am längsten Trump eine uneingeschränkte Äußerungsfreiheit zugestand, auch zu einem Zeitpunkt, wo andere Social Media Trumps Äußerungen nur mehr kommentiert zuliessen.

https://www.sueddeutsche.de/politik/rohingya-facebook-meta-klage-1.5482494

Bereits im Jahr 2018 sperrte Facebook zum ersten Mal Konten von Militärs von Myanmar, z.B. von Min Aung Hlaing.

https://www.t-online.de/digital/internet/id_84347000/konflikt-in-myanmar-facebook-sperrt-dutzende-hetz-seiten-gegen-rohingya.html

Im Jahr 2020 erliess der damalige US-Präsident Trump den Präsidentenerlass ("Executive Order" ) zur Zensur im Internet:

https://www.federalregister.gov/documents/2020/06/02/2020-12030/preventing-online-censorship

Allerdings erwähnte Trump kein bisschen, dass bereits zum damaligen Zeitpunkt Facebook zahlreiche Menschen und Konten gesperrt hatte und zahlreichen Leuten das Rederecht verweigert hatte und bis zum heutigen Tag hat, was besonders dramatisch insofern ist, als Facebook das dominierende Social Medium, bzw. Asocial Medium ist, mit 80- 90% Marktanteil auf diesem Sektor, sodass eine Facebook-Sperre einem totalen Redeverbot nahekommt.

Man kann also annehmen, dass Trump völlig egal war, ob Facebook andere Personen außer Trump sperrt und löscht, und dass es ihm einzig und alleine darum ging, dass ER, TRUMP selbst, nicht gesperrt und gelöscht würde, und dass ihm alle anderen Sperren und Löschungen und Redeverbote, die Social Media verhängen, völlig egal waren.

Diese Executive Order wurde von Trump im Wahljahr erlassen, und man kann vermuten, dass sie von Trump nicht erlassen worden wäre, wenn kein Wahljahr gewesen wäre, oder wenn, wie in den Philippinen, die Amtszeit des Präsidenten auf eine Legislaturperiode begrenzt wäre.

Auch der Titel "Preventing Online Censorship" (also "Der Onlinezensur vorbeugen" ) ist insofern interessant, als er sich nur um zukünftige Zensur drehte, die es laut Trump zu verhindern gälte, während bereits bestehende Online-Zensur, wie zum Beispiel die gegen den Oberbefehlshaber des Militärs von Myanmar, Hlaing, von Trump für absolut in Ordnung befunden wurde.

Man kann dies als Bestätigung sehen für die Narzissmus-These, dass es Trump immer nur um Trump selbst gehe, und dass ihm alle Anderen oder irgendwelche globalen Prinzipien völlig egal seien, bzw. nur insofern von Belang, als er sie selektiv für den eigenen Fall, die eigene Person anwenden könne.

Diese These wird unter anderem von seiner Nichte, Mary Trump, vertreten. Sie schrieb unter anderem das Buch "Too much and never enough" über Donald J. Trump ("Zuviel und niemals genug" wortwörtlich, Donald J. Trump habe zuviel und niemals genug)

https://de.wikipedia.org/wiki/Donald_Trump#/media/Datei:Donald_Trump_official_portrait.jpg

Ex-US-Präsident Donald J. Trump: Gegner von Online-Zensur, bzw. Facebook-Zensur, wenn es ihn betrifft, insbesondere im Wahljahr, hingegen Befürworter oder Verschweiger von Online-Zensur, wenn es Andere betrifft, wie z.B. den Oberbefehlshaber des Myanmar-Militärs, Hlaing ?

Mit dieser Doppelmoral passt Trump auch zu extremistischen Postern in Foren, die für sich die maximale Redefreiheit fordern, aber durch Zensieren, Blocken und Löschen Anderen die Redefreiheit verweigern.

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