Unser extremismusförderndes und manipulationsanfälliges Präsidentenwahlsystem

Von Dieter Knoflach

Der Politologe Peter Filzmaier meinte, die Umfragen, die Van der Bellen(Va) und Hofer(Ho) vor Griss(Gr), Hundstorfer(Hu) und Khol(Kh) ausweisen, seien ein Weckruf für SPÖ und ÖVP. Heidi Glück behauptete, man solle Umfragen nicht überbewerten, aber sie lässt unerwähnt, dass diese Umfrage auf tatsächliche Mängel im Wahlsystem hinweist, denn im Vergleich zu Reihungssystemen begünstigen herkömmliche Wahlsysteme, bei denen nur die Erstpräferenz zählt, politische Extreme und sind manipulationsanfällig.

Angenommen, es gäbe 5 Wählertypen: 28% reihen Va vor Hu,Gr,Kh,Ho. 22% reihen Ho vor Kh,Gr,Hu,Va. 20% reihen Gr vor Kh,Hu,Va,Ho. 16% reihen Hu vor Va,Kh,Gr,Ho. 14% reihen Kh vor Ho,Hu,Gr,Va.

Dann hätten zwar Va und Ho, die in der Flüchtlingsfrage Extrempositionen bedeuten, am meisten Erstreihungen, aber am wenigsten Zweit- und Drittreihungen. Kh (mit den wenigsten Erstreihungen, aber den meisten Zwei- und Drittreihungen) würde alle 4 Stichwahlen gegen jeden der anderen Kandidierenden gewinnen, Hu 3, Gr 2, Va 1 und Ho 0. Es ist sogar möglich, alle hypothetischen Stichwahlen zu gewinnen, obwohl man Null Erstreihungen hat, z.B., wenn man bei Zweit- und Drittpräferenzen dominiert.

Vertreter politischer Extreme haben tendenziell viele Erstreihungen, aber auch viele Letztreihungen (weil sie dem jeweils anderen Extrem am unliebsten sind), während Vertreter der politischen Mitte viele Zwei- und Drittreihungen haben, die bei unserem jetzigen System unverwertet unter den Tisch fallen. Eben deswegen begünstigt unser jetziges System politische Extreme und benachteiligt die politische Mitte.

Nach unserem jetzigen System würde in diesem Fall (ähnlich wie bei Stimmübertrag des Kandidaten mit den wenigsten Erstpräferenzen) eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidierenden mit den meisten Erstpräferenzen stattfinden, also Va-Ho, die Va mit 64:36 gewinnt.

Je nach Punkteverteilung auf die Gereihten gewänne Va, Kh oder Hu.

In der „Kronenzeitung“-Artikel von 3.4.2016 mit dem Politikwissenschafter Peter Filzmaier ist die Rede von der „Stichwahl der zwei Bestplatzierten“; allerdings stimmt das nur, wenn man die Bestplatzierung auf die Erstreihungen bezieht, unter Berücksichtigung der Zweitreihungen bzw. weiterer Reihungen können auch zwei in die Stichwahl kommen, die nicht die Bestplatzierten sind.

Man könnte die Verfassung dahingehend ändern, dass nicht mehr die zwei Kandidaten mit den meisten Erstpräferenzen in die Stichwahl kommen, sondern die zwei Kandidaten mit den meisten Reihungs-Punkten, z.B. nach einer 4:3:2:1:0-Wertung. Das jetzige System entspräche einer Punkteauswertung, bei der nur der Erstgereihte einen oder mehrere Punkt(e) erhält, aber alle anderen nichts.

Man könnte auch eine Verfassungsänderung bzw. einen Gesetzesbeschluss dahingehend vorsehen, dass gleichzeitig mit den Nationalratswahlen Reihungswahlen bzgl. der Kanzlerkandidaten der verschiedenen Parteien stattzufinden haben, und dass im Fall, dass es einen Condorcet-Sieger gibt, der aufgrund der Reihungslisten alle Stichwahlen gewinnt, dieser auf jeden Fall vom Bundespräsidenten zum Kanzler zu ernennen ist. Manche verwenden für Österreich seit der Verfassungsnovelle von 1929 den Begriff der „parlamentarischen Semipräsidialrepublik“, was ein bisschen nach „Nicht Fisch, nicht Fleisch“ klingt und wohl auch ist. Die Tatsache, dass es 1929 keine Volksabstimmung zur Verfassungsnovelle gegeben hatte, sollte mahnen, wo auch immer zwei verschiedene Interpretationsmöglichkeiten für die Rechte des Bundespräsidenten bestehen, die zurückhaltendere und bescheidenere zu wählen, weil es für eine gravierende Ausweitung der Präsidentenrechte 1929 wie für alle Änderungen von Grundregeln der Verfassung eine Volksabstimmung hätte geben müssen.

Ein entscheidender Vorteil von Reihungswahlen ist, dass die Wähler völlig ehrlich und taktiklos wählen können und nicht oftmals schlecht informiert wie bei herkömmlichen Wahlen quasi zu taktieren gezwungen sind, a la „Eigentlich wäre mir ja X am liebsten, aber weil die Umfragen bzw. Medien besagen, dass er keine Chance hat, in den zweiten Wahlgang zu kommen, wähle ich Y, der mir am zweitliebsten ist.“ Die Taktikanfälligkeit herkömmlicher Wahlen birgt die Gefahr, dass parteinahe Meinungsumfrageinstitute und/oder Medien und/oder die Wahlkampfteams die Wahlen entscheiden, aber nicht die Wähler. Insbesondere in Österreich, wo im Unterschied zu vielen entwickelten Demokratien die Veröffentlichung von Meinungsumfragen im letzten Monat vor der Wahl erlaubt ist.

Dass der ORF Richard Lugner von gleichberechtigter Teilnahme an Diskussionen ausschloss, obwohl Lugner die nötige Unterstützerzahl geschafft zu haben scheint (die rechtliche Lage ist in seinem Fall unklar), könnte auch mit taktischen Erwägungen zusammenhängen. Gerade die Umfragen bei der Wien-Wahl 2015, die ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen SPÖ und FPÖ auswiesen, während dann in Wirklichkeit ein 9%-Vorsprung für die SPÖ herauskam, sollten lehren, dass Umfragen sehr irrtumsanfällig sind und auch dazu verwendet werden, Wahlen zu manipulieren, weshalb in zahlreichen entwickelten Demokratien im Unterschied zu Österreich die Veröffentlichung von Umfragen im Monat vor der Wahl verboten ist. Auch das „verlorene Stimmen“-Argument, das immer wieder dazu verwendet wird, Wähler und –innen daran zu hindern, denjenigen zu wählen, den sie am liebsten haben, ist eine Möglichkeit, Wahlen zu manipulieren, die nur bei dem existierenden Wahlsystem funktioniert. Bei einem Reihungswahlsystem wäre das „verlorene Stimmen“-Argument und das damit verbundene taktische Wählen sinnlos bzw. überflüssig, weil auch die Zweit- und Drittreihungen ausgewertet werden.

Ein gutes Beispiel dafür, dass das herkömmliche System Extreme in die Stichwahl bringen kann, sind die französischen Präsidentschaftswahlen 2002, als Jean-Marie Le Pen vom Front National mit 16.9% in die Stichwahl kam, weil die Linke mehrere Kandidaten aufstellte und sich so zersplitterte. Bei Reihungswahl hätten die meisten Linkswähler die verschiedenen Linkskandidaten zweit-, dritt- und viertgereiht, wodurch wahrscheinlich insbesondere der französische Sozialdemokrat Lionel Jospin, der 16.2% Erstpräferenzen erhalten hatte, Le Pen weit übertroffen hätte. Lionel Jospins Konzept der „Gauche plurielle“, der vielfältigen Linken (mit mehreren Linksparteien) ist im Prinzip interessant und kann positiv sein. Allerdings war Jospins Fehler, nicht gleichzeitig mit dem Konzept der „pluralistischen Linken“ eine Verfassungsreform in Richtung Reihungswahlrecht zu fordern. So gesehen ist sein Scheitern 2002 und sein Abgang aus der Politik durchaus konsequent.

Ironischerweise „erfand“ ein Franzose, der Mathematiker und Politiker Antoine de Condorcet (1743-1794) Reihungswahlsysteme, um zu verhindern, dass wie bei herkömmlichen Wahlen bei mehr als 2 bzw. 3 Kandidaten oft „verrückte“ Ergebnisse herauskamen. Z.B. die Piratenpartei verwendet das für mehr als drei Personen gut geeignete Schulze-Verfahren, bei dem ein Condorcet-Sieger, der alle hypothetischen Stichwahlen gewinnt (laut OGM-Umfrage wäre das Griss), automatisch das Amt erhält, unabhängig davon, wie wenig Erstpräferenzen er/sie hat. Punkteverteilung wäre möglicherweise administrativ für die Wahlbehörden einfacher und durchschaubarer als z.B. das Schulze-Verfahren.

In Österreich erscheint das jetzige Wahlsystem maßgeschneidert für das Zwei- bis Zweieinhalbparteiensystem, das Österreich von 1919 bis ca. 1985 kennzeichnete, aber heute ziemlich fehl am Platz, weil zur vielfältigen Parteienlandschaft nicht mehr passend.

Weitere Schwächen sind, dass viele Verfassungsbestimmungen nicht eindeutig sind, z.B. ob die Kanzlerernennung eine Präsidentenpflicht (z.B. eine Pflicht, denjenigen zum Kanzler zu ernennen, der eine Parlamentsmehrheit hinter sich hat) oder ein Präsidentenrecht (also ein Recht, jeden Beliebigen zu ernennen, auch und insbesondere jemand anderen als den, der eine Parlamentsmehrheit hinter sich hat, z.B. auch eine reine Beamtenregierung oder Expertenregierung ohne Politiker) ist; dass nicht klar ist, ob der Begriff der „Ernennung“ eine Auswahlmöglichkeit beinhält oder nicht (also eine Ernennungspflicht ist); dass trotz des hohen Alters vieler Kandidaten kein Vizepräsident vorgesehen ist; dass kein Kollektivstaatsoberhaupt nach Schweizer Vorbild vorgesehen ist; dass die Kompetenzverteilung zwischen Präsident und Parlament nicht präzise definiert ist.

Die Funktionen des Bundespräsidenten als einerseits oberster Vertreter nach außen und andererseits Oberbefehlshaber des Bundesheeres sind heutzutage anders als vor 40 Jahren wahrscheinlich unvereinbar, weil man als oberster Soldat vielfach genau das Gegenteil dessen tun und sagen muss, was man als oberster Diplomat tun und sagen muss. Des Weiteren kann man auch die Meinung vertreten, dass die Funktion des Bundespräsidenten gestärkt werden sollte, oder dass geschwächt werden sollte (was auf eine Rückgängigmachung der Verfassungsreform von 1929 hinauslaufen würde). Und man kann die Position vertreten, dass statt des Worts „Ernennung“ in B-VG §29 das Wort „Auswahl“ bzw. Entsprechendes verwendet werden sollte.

Kollektivstaatsoberhaupt bedeutet nicht automatisch den Ausschluss von unabhängigen Kandidaten: ausgehend von der Voraussetzung der 6.000 Unterstützungserklärungen könnten die vier Kandidaten, die bei einer Reihungswahl mit den meisten Reihungswertungen übrig bleiben, ein Kollektivstaatsoberhaupt bilden, mit rotierenden oder geteilten Funktionen. Die Machtfülle macht den Bundespräsidenten anfällig und zu einem wahrscheinlichen Ziel für Venusfallen und Sexintrigen wie mutmaßlich in der Beziehung zwischen Bundespräsident Thomas Klestil und Margot Löffler. In seinem ersten Wahlkampf war Klestil für Schwarz-Blau, bzw. betrachtete die FPÖ als eindeutig regierungsfähig. Dann kam scheinbar die mit Häupl befreundete Löffler, verdrehte Klestil offensichtlich den Kopf, kaperte ihn mit ihren sexuellen Reizen, und – schwuppdiwupp – war Klestil ein radikaler Gegner von Schwarz-Blau und ein Befürworter von Rot-Schwarz. Ein Kollektivstaatsoberhaupt würde solche Sexintrigen-Spielchen unwahrscheinlicher und weniger lohnend machen.

Es gibt unter den Verfassungsrechtlern und Politikwissenschaftern zwei Denkschulen darüber, was der Präsident darf und was nicht: die eine besagt, dass der Präsident bei der Kanzlerernennung und Regierungsbildung die Mehrheitsverhältnisse im Parlament mitbedenken muss, was de facto darauf hinausläuft, immer die Usance beizubehalten, erst den Vorsitzenden bzw. Kanzlerkandidaten der stimmenstärksten, dann der zweistimmenstärksten, etc. Partei mit der Regierungsbildung zu beauftragen. Die andere Denkschule besagt, dass der Bundespräsident völlig frei ist in Sachen Kanzlerernennung, und auch z.B. seinen Chauffeur oder nach der Marcel-Koller-Methode einen Ausländer zum Kanzler ernennen kann.

Mein Ex-Professor und Ex–Arbeitgeber, der verstorbene Univ. Prof. Norbert Leser, hat behauptet, er sei im Jahr 2000 von Klestil als Berater für die Regierungsbildung beigezogen worden und habe ihm geraten, eine reine Beamtenregierung zu bilden. Diese Beamtenregierung würde auch dazu dienen, die Politiker und die politischen Parteien bescheidener zu machen (hier spielen auch Lesers katholische Demuts-Vorstellungen mit hinein). Klestil soll damals begeistert vom Leser-Vorschlag gewesen sein, entschied sich letztlich aber dann doch anders.

Zur Frage, ob ein Bundespräsident Neuwahlen verursachen kann, meine Position: ja, bei extensiver Verfassungsinterpretation kann er unter Umständen, aber es ist schwierig, und er wird es vielleicht nur ein oder zwei mal können. Denn er muss erst die Regierung ablösen, die wahrscheinlich keine Neuwahlen will, weil sie wahrscheinlich eher verlieren wird, er muss zweitens eine Regierung bilden, die ihm den Auftrag zu Neuwahlen gibt (zumindest beim ersten Mal wird er diese Leute finden), und nachdem er von der neugebildeten Regierung den Auftrag zu Neuwahlen bekommen hat, kann er den Nationalrat auflösen. Aber das würde wahrscheinlich zu Diskussionen, vielleicht sogar Demos führen.

Die Gewaltenteilung kann eine Rolle spielen in Bezug auf die Entscheidung, ob der Präsident gestärkt werden sollte oder geschwächt: der Montesquieu´schen Vorstellung der Trennung der Staatsgewalten Legislative-Exekutive-Judikative entspräche es, wenn der Präsident alleine über die Regierung bestimmen kann, unabhängig von Parlamentsmehrheiten. So wie in den USA würden sich dann Regierung und Parlament aus zwei verschiedenen Wahlen ableiten. Während der jetzige Zustand, dass die Regierung sich aus der Parlamentsmehrheit ableitet, äußerst problematisch ist in Hinblick auf die Trennung von Exekutive (Regierung) und Legislative (Parlament).

In einem weiteren Sinn sind auch die Medien ein Teil des Präsidentschaftswahlsystems. Und gerade diesbezüglich ist interessant, dass der ORF, das bedeutendste Medium des Landes, das noch dazu durch ein Objektivitätsgebot eingeschränkt ist bzw. sein sollte, den Kandidaten Nummer 6, nämlich Richard Lugner, durch eine Art Vorab-Relevanz-Check von der Teilnahme aus den Zweierduellen ausschloss und das mit der Begründung des „Kasperltheater“-Plakats von Richard Lugner. Dieses Plakat sowie der „Kasperltheater“-Kampagne ist meiner Meinung nach kein hinreichendes Kriterium zum Ausschluss von Lugner.

Relevant für einen etwaigen Ausschluss könnte meiner Meinung nach etwas anderes sein: meiner Meinung nach können Präsidentschaftswahlsysteme mit zwei Wahlgängen nach der Wahrscheinlichkeit, mit der ein etwaiger Condorcet-Sieger (der alle hypothetischen Stichwahlen gewinnt) auf jeden Fall in die Stichwahl kommt, bewertet werden.

Nach diesem Kriterium sind sowohl das französische als auch das österreichische Präsidentschaftssystem schlechte Wahlsysteme, weil sie eine vergleichsweise niedrige Wahrscheinlichkeit haben.

Aber eine weitergehende Frage ist: was bedeutet der Vorabcheck und der Ausschluss Lugners durch den ORF in Hinsicht auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein Condorcet-Sieger in die Stichwahl kommt ? Das ist schwierig zu sagen, beides ist möglich: es kann sein, dass der Ausschluss Lugners die Chancen eines etwaigen Condorcet-Siegers, in die Stichwahlen zu kommen, erhöht. Es kann aber auch sein, dass der Ausschluss Lugners dieselben Chancen senkt. Es kommt immer auf die Reihungen an, die die Wähler vornehmen. So gesehen kann der Ausschluss Lugners aus den Zweierkonfrontationen nicht abschließend bewertet werden.

Polemisch gesagt könnten alle Präsidentschaftsbewerber weit überdurchschnittliche Gehalts- bzw. Pensions- bzw. Einkommensbezieher sein: Khol bezog laut Medienberichten 10029 Euro Beamtenpension plus eine nicht bezifferte ASVG-Pension, Griss eine Bruttopension von 9008 Euro, Van der Bellen 7958 Euro (6972 Euro Beamtenpensionen plus 986 Euro aus einer privaten Pensionskasse für die Zeit als Klubobmann). Hundstorfer bezog bis vor kurzem Ministergehalt (17.000 bis 18.000 Euro), und bezieht jetzt laut Medienberichten indirekt über 13.000 Euro über Steuergelder, SPÖ und einen Wahl-Verein, während das SPÖ-nahe Medium „Österreich“ behauptet, Hundstorfer würde Null Euro aus öffentlichen Mitteln beziehen, und Lugner dürfte aus seinem Einkaufszentrum auch ordentlich Einnahmen haben. Bzgl. Hofer liefert der Standard keine Angaben.

Das Alter vieler Präsidentschaftskandidaten legt die zusätzlich einzuführende Position des Vizepräsidenten nahe.

Auch erstaunlich finde ich, dass kein einziger der Präsidentschaftskandidaten bzw. –innen bereit war, zumindest zeitweilig für soziale Ziele auf die Präsidentenzweitresidenz in der Steiermark zu verzichten.

Aus allen diesen Gründen (Reihungswahl, Verfassungs-Präzisierung, Stärkung oder Schwächung des Präsidenten, Kollektivstaatsoberhaupt, etc.) rufe ich alle, die keinen eindeutigen Favoriten bei der Bundespräsidentenwahl haben und mit dem derzeitigen System unzufrieden sind, dazu auf, mit dem Ziel der Verfassungsreform weiß zu wählen, d.h. einen unbeschriebenen Wahlzettel in die Urne zu werfen.

Dieter Knoflach ist Vorstand der parteienbündnisorientierten „realpolitischen Sozialdemokratie“.

Materialien:

Bundes-Verfassungsgesetz

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138

OGM-Umfrage-Artikel:

http://diepresse.com/home/politik/bpwahl/4952632/Stichwahl-Van-der-Bellen-vs-Hofer?from=suche.intern.portal

Zu Hundstorfers Bezügen:

http://derstandard.at/2000034244373/Hundstorfer-Gehalt-Einer-von-uns

Zum Einsatz des wahlmanipulativen "verlorenen Stimmen"-Arguments durch das Team Hundstorfer, das bei einer Reihungswahl sinnlos und wirkungslos wäre:

http://derstandard.at/2000034153618/Hoerbiger-Hirschall-Haider-Co-laufen-fuer-Hundstorfer

Zu Condorcet und Reihungswahlmethoden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Marie_Jean_Antoine_Nicolas_Caritat,_Marquis_de_Condorcet

https://de.wikipedia.org/wiki/Condorcet-Methode

Zur Schulze-Methode, die von der Piratenpartei verwendet wird:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schulze-Methode

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