Nachdem Fake-News-Online-Medien behaupten, der Verfassungsgerichtshof hätte das Kopftuch für verfassungskonform erklärt, muß ich dem widersprechen und klarstellen, was wirklich passierte:

der VfGH hat das türkis-blaue Kopftuchverbot als Schulunterrichtsgesetznovelle von 2017 oder so als verfassungswidrig aufgehoben, wegen Verstosses gegen das Prinzip der Gleichbehandlung der Religionen.

Damit hat der VfGH das islamische Kopftuch nicht für verfassungskonform erklärt, und sondern nur dieses eine konkrete Verbot, weil es eben einseitig war und gegen die Gleichbehandlung der Religionen verstiess.

Mein Vorschlag des Verbotes aller personengebundenen religiösen Symbole ALLER Religionen (also jüdischer Kippa, islamischem Kopftuch UND christlichem Umhängekreuz) z.B. in öffentlichen Gebäuden oder Schulen wäre von diesem VfGH-Urteil nicht betroffen.

Auf verschiedenen Online-Fake-News-Medien wie z.B. FUF erschien nicht nur ein Blog, der dieses VfGH-Urteil faktenfrei kritisierte, sondern mehrere.

Und eben weil durchgeknallte Blogger dieses Urteil verfälschen und verdrehen, und aus einer Aufhebung eines schlecht gemachten türkis-blauen Gesetzes faktenfrei eine Erlaubnis des Kopftuchs oder eine Islamisierung machen, muss man die Fakten einmal klarstellen, auch weil diese Anti-VfGH-Rhetorik gewürzt mit Verdrehungen und Verfälschungen und FakeNews "geeignet" ist, den Rechtsstaat zu zerstören und antidemokratische Tendenzen und Putschtendenzen, wie auch auf FUF schon vertreten, zu verstärken.

Nicht zuletzt wurde kürzlich eine rechtsextreme Miliz ausgehoben, die sich anscheinend mit Sturmgewehren, MPs, etc. für einen Bürgerkrieg, einen Putsch, etc. rüstete. Man kann annehmen, dass faktenfreie Blogs wie die auf FUF zu diesem Thema zu diesen Putschtendenzen beitragen.

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sisterect

sisterect bewertete diesen Eintrag 15.12.2020 14:24:48

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