Es gibt User hier, die wollen andere "aus dem Weg räumen" sobald sie in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt werden.

Unsere Rechte allerdings enden dort, wo die Rechte anderer betroffen sind. Es gibt keine uneingeschränkte Freiheit.

Der User hat sich zur Notwehr und den Rechten der Notwehr geäußert. Es wäre fatal, wenn sich jemand auf diese Ausführungen verlassen würde. Er brächte ihn und euch in die Gefahr strafrechtlich verfolgt werden.

Passt also immer auf, auf wen ihr hört und wie ihr eure Rechtmeinung bildet. Nicht umsonst müssen Juristen jahrelang studieren.

Zum aktuellen Thema, jemanden "aus dem Weg zu räumen"; wobei ich besagtem User unterstelle, dass er sich auch der Zweideutigkeit dieses Begriffes ist; denn dumm ist der User nicht, nur gewissenlos:

§32 StGB regelt die Notwehr. Wer weiter in das Recht eintaucht, wird Grenzen dieser Notwehr finden:

§32:

Objektiv:

1. Angriff

-> lest selbst nach

2. Gegenwärtigkeit

-> lest selbst nach.

3. Rechtswidrigkeit

-> wird komplizierter, lest aber selbst nach.

4. Notwehrhandlung:

-> jetzt wird es für uns und besagten User interessant:

4.1 Verteidigungshandlung:

-> lest selbst nach

4.2 Objektive Erforderlichkeit der Notwehrhandlung

4.2.1 Abwehr muss geeignet sein

-> lest selbst nach

4.2.2. mildeste Mittel

-> Upps... diese Beurteilung erfordert ein Intellekt, der nicht jedem gegeben ist. Diesen rate ich, vorher nachzufragen oder den gesunden Menschenverstand zu befragen.

5. Normative Gebotenheit der Verteidigungshandlung

-> jetzt sind die meisten der selbsternannte Freizeit-Gesetzesschützer überfordert.

5.1 Verhältnismäßigkeit -> kein krassen Mißverhältnis zwischen Verteidigung und angegriffenem Rechtsgut.

5.2. ... hier gehts noch tiefer, in vorgegebenem Fall nicht relevant.

dann gehts noch weiter in den subjektiven Tatbestandsmerkmalen.

Es ist noch kompliziert, aber ich werde weder dafür bezahlt, hier ausführliche Rechtsauskünfte zu geben, noch bin ich verantwortlich, wenn sich jemand von Desinformanten in die Irre führen lassen will. Es will und kann ja jeder selbst denken, behauptet zumindest einige hier.

Lest selber nach oder noch besser fragt einen Anwalt bevor ihr mit eurem Lkw irgendwelche Jugendliche überfahren wollt. Am besten ihr lasst es lieber gleich ganz.

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Klassensprecher

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Dieter Knoflach

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