Jeder Mensch besitzt das absolute Recht über seinen eigenen Körper (der eigene Körper ist weder Eigentum eines Staates, noch einer Religion - der eigene Körper gehört nur einem selbst!); d.h. er darf diesen auch zerstören, wenn er es wünscht. Jeder Mensch hat damit das Recht, seinem eigenen Leben ein Ende zu setzen. Es gibt ein Recht auf Leben (für alle Menschen) sowie die Pflicht, Leben zu erhalten; aber es gibt auch ein Recht auf Sterben. Wenn nun ein Mensch, für den das Leben aus welchen Gründen auch immer eine Qual ist, dennoch am Leben erhalten wird, wäre dies dann nicht eine Art Folter? Die Politik und die Medizin muss selbst bestimmte Entscheidungen der Patienten respektieren. Einem Wunsch auf Sterbehilfe sollte dann entsprochen werden wenn (Anlehnung an die Gesetzeslage in Belgien und den Niederlanden):

•der Wunsch des Patienten freiwillig erfolgt

•der Patient wiederholt den Wunsch auf Sterbehilfe formuliert

•der Patient mit anderen Ärzten und Angehörigen und/oder Freunden darüber gesprochen hat

•der Patient alle möglichen Alternativen freiwillig ablehnt

Das einzige Argument gegen Sterbehilfe, welches ich unter Umständen gelten lasse, ist jenes, dass ein Patient von Angehörigen oder dem Staat beeinflusst werden könnte, die Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, obwohl dies gar nicht ausdrücklicher Wunsch des Patienten ist. Wobei ein Staat, der einen Patienten dahingehend beeinflussen würde, sowieso ein verbrecherischer wäre. Diesem Argument der Einflussnahme ist allerdings entgegen zu setzen, dass wir unentwegt Einflüssen von Außen ausgesetzt sind (Werbung, Wahlkampf etc.). Dennoch können wir selbst bestimmte Entscheidungen treffen. Wenn jemand den Wunsch auf Sterbehilfe äußert, dann wird diese Entscheidung nach reiflicher Überlegung getroffen worden sein (außerdem sollte sowieso ein dauerhafter Sterbewunsch formuliert werden, wie bereits erwähnt wurde; d.h. die entsprechende Person mehrmals gefragt werden muss). Problematisch wird Sterbehilfe nur dann, wenn sie von Personen formuliert werden, die in unserer Gesellschaft als unmündig gelten (Kinder, Demenzkranke, etc.). Wobei sich hier natürlich die Frage stellt, wie unmündig diese Gruppen wirklich sind und ob sie nicht doch bestimmte Entscheidungen selbst treffen können. Ich bin der Meinung, dass diese Personengruppen sehr wohl in der Lage sind bestimmte Entscheidungen selbst zu treffen.

Wenn die entsprechenden (vorher genannten) Kriterien erfüllt sind, gilt folgendes:

•die Lebensbeendigung oder die Hilfe bei der Selbsttötung erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt

•es ist die schmerzfreieste Methode zu wählen

•der Arzt muss dies freiwillig tun (d.h. ein Arzt darf nicht dazu gezwungen werden, die Sterbehilfe durchzuführen)

Ich befürworte - unter den genannten Voraussetzungen - die Sterbehilfe und deren Legalisierung.

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