hagerhard

Alle reden von der „kalten Progression“.

Viele wollen dieses neoliberale Schauermärchen gerne glauben und hoffen auf die wundersame Steuererleichterung.

Niemand dagegen spricht von der „kalten Arbeitszeitverkürzung“.

Ist die „Abschaffung der kalten Progression“ das trojanische Pferd des Neoliberalismus, ist die kalte Arbeitszeitverkürzung der „schwarze Schwan“ des Arbeitsmarktes.

Was ist gemeint mit „kalte Arbeitszeitverkürzung“?

Um es deutlich und einfach zu benennen: eine schleichende Arbeitszeitsverkürzung ohne vollen Lohnausgleich.

Seit Beginn der Industriellen Revolution wurden Arbeitszeiten regelmässig bei vollem Lohnausgleich verkürzt.

Bis 1985.

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Ähnliches zeigt sich bei den ebenfalls in die Arbeitszeit einzuberechnenden gesetzlichen Urlaubsansprüche von Arbeitnehmer*innen.

Bis zum 1. Juli 1973 betrug der gesetzliche Urlaubsanspruch nur 12 Werktage pro Arbeitsjahr (bei einer 6-TageWoche inkl. Samstag), ab 1976 waren es 24 Werktage. 1981 wurde eine stufenweise Anhebung des gesetzlichen Urlaubsanspruches auf den heutigen Stand von 30 Werktagen beschlossen.

Aktueller Stand:

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt für Beschäftige mit weniger als 25 Dienstjahren: Bei einer 5-Tage Woche: 25 Arbeitstage. 6-Tage-Woche: 30 Werktage.

Seit 1986 hat sich also auch am Urlaubsanspruch nichts geändert.

Was sich seit 1994 aber geändert hat, ist das Verhältnis von Arbeits-/Haushaltseinkommen und Unternehmen-/Vermögenserträgen am gesamtgesellschaftlichen Volkseinkommen.

Zuungunsten von Arbeitnehmer*innen.

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Diese Verschiebung des Produktivitätsgewinnes von den lohnabhängigen Beschäftigten hin zu Unternehmen und Reichen hat nicht nur (aber auch) mit Steuergeschenken für Unternehmer zu tun, sondern mit Veränderungen an den Dienstverhältnissen. Vor allem für Arbeitnehmerinnen.

Wenn wir uns den „Arbeitsmarkt“ ansehen, zeigen sich vordergründig beeindruckende Zahlen.

Die Zahl der unselbständig Beschäftigten hat sich in Österreich in den letzten 71 Jahren von 1,918 Mio (1948) auf 3,797 Mio (2019) verdoppelt. Seit dem Jahr 2000 ein Plus von 664.000 und seit Beginn des Konjunkturaufschwungs 2015 eine Zunahme von 263.000 Jobs.

Die Zunahme an Arbeitsplätzen sieht aber nur auf den ersten Blick beeindruckend aus.

Beim genauen Hinsehen zeigt sich, dass dieses Wachstum fast ausschliesslich aus Teilzeitarbeitsplätzen besteht.

„Jobs“ eben und keine vollwertigen, existenzsichernden Vollarbeitszeitplätze.

Bei einer Zunahme der Gesamtbevölkerung um 11,3 % und einem Wachstum bei den unselbständig Beschäftigten um 20,98 % seit 1994 zeigt sich bei der Gesamtanzahl von unselbständig Vollbeschäftigten ein kleiner Rückgang um 0,91 %. Bei Frauen sogar um 5,67 %.

Immense Steigerungen dagegen bei Teilzeitbeschäftigungen.

Bei Frauen um 152,67 %, gesamt um 169,98 % und bei Männern um 282,33 %.

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Vereinfacht dargestellt bedeutet das eine Verteilung der zu leistenden bezahlten Strukturerwerbsarbeit auf mehr Beschäftigte. Eine Verkürzung der durchschnittlichen Arbeitszeit, ohne Lohnausgleich, bei gleichzeitiger Flexibilisierung von Arbeitszeit und Minimierung von Arbeitnehmer*innenrechten.

Diese Behauptung wird auch durch eine Stellungnahme der WKO bestätigt, die Teilzeitarbeit vorwiegend positiv sieht: Sie sei ein Gewinn für Beschäftigte und Unternehmen, fördere Flexibilität und Wohlstand.

Was Wunder, bringt diese Flexibilisierung doch eine Umverteilung hin zu den Gewinneinkommen zulasten von Löhnen und Gehältern.

1930 schrieb John Maynard Keynes, dass die Menschen in 100 Jahren nur noch drei Stunden am Tag arbeiten müssen. Davon sind wir weit entfernt.

Warum?

Die notwendige Länge der Arbeitszeit hängt nicht mit der Produktivität zusammen, sondern auch mit der Höhe des Einkommens. Und genau da lag Keynes Irrtum.

Festzuhalten ist:

Arbeitszeitverkürzung war schon immer eine Verteilungsfrage und ist normalerweise eine Massnahme zur Umverteilung der gemeinsam erwirtschafteten Gewinne.

Und diese Verteilung erfolgt neoliberalen Wünschen zufolge gegen die Interessen der lohnabhängigen Menschen.

Diskussionen um eine generelle Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich und gleichzeitig über alternative Formen der Existenzsicherungen wie das bedingungslose Grundeinkommen sind nicht nur erwünscht, sondern höchste Notwendigkeit.

Und es darf dabei nicht nur bei Diskussionen bleiben.

In diesem Sinne:

Bleibt´s gsund und losst´s eich nix gfoin!

Passt´s auf eich auf und wehrt´s eich!

P.S.:

Angesichts der geschlechtlichen Verteilung von Arbeitszeiten zwischen Männern und Frauen ist das ein Kampf, der vor allem Frauen zugute kommen wird.

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