Die Mindestsicherung ist das Mindeste!

Es vergeht ja kaum mehr ein Tag, an dem nicht mindestens in einem, oft in vielen, ernstzunehmenden Medien über die kommenden Veränderungen am Arbeitsmarkt berichtet wird.

Allein heute (14.10.2016) ohne besonderes Suchen im DerStandard, Die Presse oder auf 3Sat.

http://www.3sat.de/page/?source=%2Fmakro%2Fmagazin%2Fuebersicht%2F189175%2Findex.html

Lizenz zum Faulenzen oder Zukunft des Sozialstaats?

Freibier für alle - die Diskussion um das bedingungslose Grundeinkommen stand lange im Ruf, weltfremd zu sein. Doch insbesondere die rapiden Veränderungen durch die Industrie 4.0 geben der Diskussion jetzt eine neue Qualität.

Und Brigitte Ederer meint: Der Acht-Stunden-Tag ist überholt, aber auch: In Bezug auf das Grundeinkommen "muss man beginnen, darüber zu diskutieren."

http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5101265/Ederer_AchtStundenTag-ist-uberholt

Gern!

Kanzler Kern diskutiert auch – im Kreisky-Forum mit dem Ökonomen Marcel Fratzscher (http://derstandard.at/2000034641396/Oekonom-Sind-keine-soziale-Marktwirtschaft-mehr)

über die in den vergangenen Jahrzehnten gestiegene Ungleichheit bei Vermögen und Einkommen.

Bei politischen Maßnahmen zur Senkung der Ungleichheit waren sich Fratzscher und Kern einig. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich solle man Kapitalsteuern erhöhen und im Gegenzug Abgaben auf Arbeitseinkommen verringern.

http://derstandard.at/2000045864681/Oekonom-Fratzscher-zu-Kern-Chancengleichheit-gibt-es-nicht-mehr

Er sagt auch: "die Mischung aus Digitalisierung, Technologieentwicklung und Globalisierung wird dazu führen, dass sich die wirtschaftlichen Sektoren massiv verändern werden". Schon heute gingen viele Menschen nicht mehr in die Bank oder in die Buchhandlung. "In Wahrheit ist jeder der einen Schreibtisch vor sich hat, potenziell eine gefährdete Spezies".

Bei der zitierten Diskussion im Kreisky-Forum sagt er zb aber auch: Eine einseitige Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich ist in einer globalisierten Welt realistisch nicht zu schaffen.

http://derstandard.at/2000045878811/Kern-bremst-bei-Arbeitszeitverkuerzung

Spätestens seit heute wissen wir aber ohnehin, was wir von den Marketing-Aussagen Kerns wirklich zu halten haben. Wenn es, wie bei CETA, ernst wird, kommt der Rückzieher.

Gar nichts sagt „ER“ in der gerade aktuellen Diskussion zur Mindestsicherung.

Da bestimmen die Herren Sobotka, Lopatka, Gudenus & Co den Ton.

Darf´s ein bisserl weniger sein?

€ 5,- € 2,50 oder € 1,- in der Stunde.

€ 560,- bis € 1.500,- (für mehrköpfige Familien) im Monat.

Oder am besten gleich überhaupt gar nichts.

"Die Wiener FPÖ fordert mit Nachdruck die Einstellung der Mindestsicherung für Nicht-Österreicher", so FPÖ-Vizebürgermeister Gudenus. Sollen sie doch bleiben wo der Pfeffer wächst!

In der dargebotenen engstirnigen Kleingeistigkeit offenbart sich die tief sitzende Menschenverachtung dieser „Herrschaften“.

Faktenbasierte Diskussionen lassen sich weder mit „denen“ noch mit ihren Anhängern führen. Es wäre höchst an der Zeit, den Widerstand gegen diese Hetze auf die Straße zu verlagen.

Subtiler und diffiziler argumentierten dagegen die Neoliberalen im pinken Mäntelchen.

Wie bereits gewohnt, verstecken sich die Gemeinheiten hinter durchaus notwendigen und sinnvollen Reformen.

Schauen wir uns also einmal genauer an, was der „Sozial“-sprecher der NEOS da so meint.

Die 3 Phasen des Gerald Loacker

ARBEITSLOSENGELD – NOTSTANDSHILFE – MINDESTSICHERUNG

http://gerald-loacker.at/3-phasen/

Man könnte diese Phasen auch so lesen:

KÜNDIGUNG – AUSSTEUERUNG – ARMUT

Warum?

Grundsätzlich ist und bleibt die Notstandshilfe eine Versicherungsleistung, die vom AMS auf Grund erbrachter Beitragsleistungen ausbezahlt wird.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist dagegen eine Sozialleistung des Staates, auf die nur bedingt Rechtsanspruch besteht.

Für die betroffenen Leistungsempfänger ist es nun doch ein erheblicher Unterschied, ob ein „erarbeiteter“ Anspruch besteht, oder ob sie zu „Bittstellern“ beim „Sozialamt“ gemacht werden.

Fakt ist, dass in Kärnten nur 20 % jener Menschen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation Anspruch auf Mindestsicherung hätten, diese in Anspruch nehmen.

In Oberösterreich sind dies 24 % und in Niederösterreich 32 %.

Wien dagegen ist mit 77 % Spitzenreiter.

Gesamtösterreichisch beträgt die Inanspruchnahme 50 %.

http://www.armutskonferenz.at/files/tabelle_mindestsicherungsluecke_2013.pdf

Woran liegts?

Fehlende Informationen. Nicht alle wissen über die bestehenden Möglichkeiten Bescheid.

Vor allem aber Scham.

Der notwendige Gang zum Gemeindeamt und die oft persönliche Bekanntheit führt daher oft eher zum Verzicht auf finanzielle Zuwendung um Selbstachtung und Würde zu bewahren.

Ein weiterer Grund ist, dass sämtliche finanzielle Rücklagen bis auf einen Betrag von € 4.188,80 aufgebraucht werden müssen. Auch wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen.

Aber gerade in ländlichen, mit öffentlichem Verkehr schlecht aufgeschlossenen Gebieten, bedeutet dies oft eine weitere, aufgrund der finanziellen Notsituation ohnehin reduzierte, Beschneidung des sozialen Umfeldes.

Eine grosse Anzahl Bezugsberechtigter zieht dann auch – oder es wird ihnen nahegelegt - in anonyme Grossstädte.

Nicht zufällig ist gerade in Wien die Inanspruchsquote am höchsten.

Und nicht gerade zufällig wird jetzt gerade Wien für die Zunahme der Ausgaben für die Mindestsicherung – vor allem von Vertretern der FPÖVP – heftig angegriffen.

Es besteht allerorts Einigkeit darüber, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung reformbedürftig ist.

Allerdings nicht durch zusätzliche Beschneidungen oder Zugangsbeschränkungen wie von Lopatka, Blümel, Gudenus & Co gefordert, sondern durch unbürokratischere Zugänge und bundeseinheitlichen Regelungen.

Aber noch einmal zurück zu Herrn Loacker.

Recht hat er, wenn er flexiblere Zuverdienstgrenzen beim Bezug der Mindestsicherung fordert.

Die derzeitige Regelung bedeutet nämlich schlicht und einfach 100 % Abgaben bei Zuverdienst.

Wenn also einE MindestsicherungsbezieherIn einen der ohnehin spärlichen Jobs ergattert, kann sich folgende Situation ergeben.

Bezug der Mindestsicherung 12 x 838,- = 10.056,- jährlich

Annahme einer Beschäftigung (65 Std./Monat) 14 x 500,- (netto) = 7.010,94 jährlich

http://www.karriere.at/jobs/4621733

https://bruttonetto.arbeiterkammer.at/

Und dieser erzielte Erwerbslohn wird zu 100 % vom Anspruch auf Mindestsicherung abgezogen.

Die finanzielle Situation ändert sich für die Betroffenen also in keiner Weise.

Eher im Gegenteil wird diese, zb durch entstehende Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, trotz eventueller Aufstockung des Restbetrages durch die Mindestsicherung, verschlechtert.

Der Anreiz bzw die Möglichkeit die eigene Situation durch strukturelle Erwerbsarbeit finanziell zu verbessern ist somit ganz offensichtlich sehr gering.

Die vielstimmig geforderte Leistungsbereitschaft wird also – beabsichtigt? – nicht gefördert, sondern im Gegenteil torpediert.

Eine progressive Einschleifregelung bei einem Zusatzverdienst zur Mindestsicherung wäre zb dahingehend eine echte Verbesserung.

Das ist in der öffentlichen Diskussion aber leider ebenso wenig Thema wie die immer wieder für Ungleichheit sorgende Anrechnung eines allfälligen Partnereinkommens.

Angesichts der Eingangs angeführten Veränderungen der strukturellen Erwerbsarbeit und der immer mehr überhand nehmenden Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitarbeitsplätze wird sich diese Problematik in Zukunft noch Verstärken.

Trotz der auch öffentlich beginnenden Thematisierung des Grundeinkommens, wird bis zu einem allfälligen Ergebnis dieses Prozesses, die Mindestsicherung eine wesentliche Rolle in der Absicherung erwerbsloser Menschen spielen.

Es ist also notwendig, parallel zur Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen, die Mindestsicherung als letzte Station vor bitterer Armut zu verteidigen und zu verbessern.

Nicht die Mindestsicherung ist zu hoch – die Löhne sind zu niedrig!

In diesem Sinne:

Bleibt´s gsund und losst´s eich nix gfoin!

Und passt´s auf eich auf!

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