Die Präambel unseres Grundgesetzes beginnt mit einem Satz, der die gesamte deutsche Verfassungsordnung prägt:
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“
Dieser Satz wurde 1948 auf dem Verfassungskonvent von Herrenchiemsee formuliert – lange bevor es die Montanunion gab, lange bevor die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet wurde und Jahrzehnte bevor die Europäische Union entstand. Die Präambel ist damit kein Rückblick, sondern ein Auftrag: Deutschland soll Teil eines vereinten Europas sein, eines Europas gleichberechtigter, freier Staaten, die gemeinsam dem Frieden der Welt dienen.
Genau dieser Auftrag wird heute von der AfD regelmäßig ignoriert oder selektiv uminterpretiert. Immer wieder behaupten AfD‑Vertreter, die Unterstützung der Ukraine widerspreche dem „Geist des Grundgesetzes“. Ein Beispiel ist Jörg Urban, der gleichzeitig öffentlich erklärt hat, ein EU‑Austritt sei „eine Option, die man ernsthaft prüfen müsse“. Wer also das vereinte Europa ablehnt, beruft sich plötzlich auf die Präambel, um Waffenlieferungen zu kritisieren. Das ist Cherrypicking in Reinform: Man nimmt einen einzigen Satz des Grundgesetzes, trennt ihn vom historischen Kontext, ignoriert den Verfassungsauftrag eines vereinten Europas – und behauptet dann, die Bundesregierung handle verfassungswidrig.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig.
Artikel 26 Absatz 1 GG stellt klar:
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, sind verfassungswidrig.“
Das Grundgesetz verbietet also Angriffskriege, Kriegshetze und jede Form der Unterstützung völkerrechtswidriger Aggression. Es verbietet nicht, einem Staat zu helfen, der sich gegen einen Angriff verteidigt. Im Gegenteil: Die Verfassung schützt das friedliche Zusammenleben der Völker, und genau dieses Zusammenleben wird durch Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine gestört.
Noch deutlicher wird es in Artikel 25 GG:
„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts.“
Zu diesen Regeln gehören:
1. das UN‑Gewaltverbot,
2. das Recht auf Selbstverteidigung (Art. 51 UN‑Charta),
3. die Pflicht, die Souveränität anderer Staaten zu achten.
Wenn ein Staat – wie die Ukraine – von einem anderen Staat völkerrechtswidrig angegriffen wird, dann ist die Unterstützung dieses Staates völkerrechtlich zulässig und verfassungsrechtlich gedeckt. Die Bundesregierung handelt also nicht gegen das Grundgesetz, sondern im Einklang mit ihm.
Die AfD blendet dabei aus, wer in Europa tatsächlich das friedliche Zusammenleben der Völker stört. Es ist nicht die NATO, die sich „bis nach Russland ausweitet“, sondern Russland selbst, das seit Jahren die europäische Sicherheitsordnung untergräbt. Bereits 2007 verlegte Russland Iskander‑Raketen nach Kaliningrad. Später stationierte es Atomwaffen in Belarus. Russland hat trotz Nichtverbreitungsabkommen in der Vergangenheit China, Indien, Iran und Nordkorea mit Nukleartechnik versorgt, die später für Atomwaffenprogramme genutzt wurde.
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Russland ist es, das immer wieder Länder angreift und Gebiete abtrennt, 2008 in Georgien, wo Südossetien und Abchasien faktisch unter russische Kontrolle gerieten. 2014 die völkerrechtswidrige Annexion der Krim. 2022 der Angriff auf die gesamte Ukraine, gefolgt von Scheinreferenden und der einseitigen Annexion von Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja. Doch selbst diese hat man bis heute nicht erobern können.
Kein NATO‑Staat hat seit 1949 auch nur ein einziges fremdes Gebiet annektiert.
Kein NATO‑Staat hat systematisch Krankenhäuser, Schulen oder zivile Infrastruktur bombardiert.
Russland hingegen tut genau das – in Syrien, in Georgien, in der Ukraine.
Putin führt einen Angriffskrieg, der gegen das Völkerrecht verstößt, gegen die UN‑Charta, gegen die europäische Friedensordnung und gegen alles, wofür die Präambel des Grundgesetzes steht. Und wenn Russland militärisch scheitert, wie derzeit in der Ukraine, dann droht es mit Atomwaffen – weil es außer Atomwaffen kaum noch strategische Mittel besitzt. Militärisch wird Russland von der Ukraine zurückgedrängt, wirtschaftlich ist es isoliert, technologisch abgehängt, politisch und wirtschaftlich abhängig von China. Europa hat sich neue Energiepartner gesucht und wird nicht zu russischem Gas zurückkehren.
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Russland ist heute nicht mehr „eine Tankstelle mit Atomwaffen“, wie es einmal genannt wurde. Es ist ein maroder Staat, dessen Innovationskraft hinter der der Ukraine zurückfällt, der von Korruption durchzogen ist und der immer noch den Phantomschmerz einer Großmacht verspürt, die er längst nicht mehr ist. Egal, welche Gebiete Russland in diesem Krieg kurzfristig halten kann: In Westeuropa hat es sich auf Jahrzehnte ins Abseits gestellt und sich in eine Abhängigkeit von China begeben, die China nicht mit derselben Naivität eingehen wird wie Europa einst mit russischem Gas.
Vor diesem Hintergrund ist die Unterstützung der Ukraine nicht nur politisch sinnvoll, sondern verfassungsrechtlich geboten. Sie dient dem Frieden der Welt, der Einheit Europas, der Souveränität freier Völker und der Verteidigung der internationalen Rechtsordnung. Genau das verlangt die Präambel. Genau das verlangt das Völkerrecht. Und genau das verlangt das Grundgesetz.
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