Wussten Sie, dass Sie sich einen Braunbären halten dürfen?

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Vor kurzem hat ein Vuvuzela-spielender Bär anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland weltweit für Entsetzen gesorgt. Doch was vermeintlich nur in osteuropäischen Ländern passiert, ist aufgrund einer Ausnahme im Gesetz im Extremfall theoretisch auch in Österreich möglich. Denn hierzulande ist es nach wie vor legal, bei Einhaltung gewisser Auflagen, Braunbären privat zu halten.

Ja, Sie lesen richtig. Auch Sie könnten sich einen Bären halten.

VIER PFOTEN fordert deshalb umgehend ein rechtliches Verbot der Privathaltung von Braunbären in Österreich. Im Rahmen des Gesundheitsausschusses, der am 19.6. im Parlament stattfand, hatte die österreichische Regierung die Möglichkeit, diese Gesetzeslücke zum Schutz der Tiere zu schließen. Die Chance wurde allerdings nicht genutzt: Das Thema wurde bis auf weiteres vertagt.

Ich glaube, ich sag Ihnen da jetzt nichts besonders Neues: Braunbären sind keine Kuscheltiere, sondern eine höchst anspruchsvolle und auch potentiell gefährliche Art. Aus unserer Sicht, und ich glaube auch aus Sicht des gesunden Menschenverstandes, sollten sie deshalb ausschließlich von lizensierten, zoologischen Einrichtungen gehalten werden dürfen. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass eine artgemäße Haltung gewährleistet ist.

Die FPÖ hatte sich schon vor der Nationalratswahl 2017 explizit für ein Verbot der Privathaltung von Braunbären ausgesprochen. Die zuständige Bundesministerin Beate Hartinger-Klein kündigte im Gesundheitsausschuss erneut ihre Intention diesbezüglich an. Das ist durchaus zu begrüßen. Es bleibt aber sehr zu hoffen, dass sie sich hier koalitionsintern durchsetzen kann. Denn auch wenn es derzeit keine Bären in Privathaltung in Österreich gibt: Wie gesagt, das könnte sich theoretisch jederzeit ändern. Ein Verbot wäre daher ein großer Erfolg für den Tierschutz.

Die Haltung anderer gefährlicher Wildtiere oder von Wildtieren mit besonderen Ansprüchen an deren Haltung, wie beispielsweise Großbären und Großkatzen, ist nach der 2. Tierhalteverordnung verboten. Einzelne Bundesländer, wie Kärnten und Wien, inkludieren in ihren Landessicherheitsbestimmungen bereits ein Verbot der Privathaltung von Braunbären. Ein Verbot auf Bundesebene wäre daher zeitgemäß.

Seit 30 Jahren rettet VIER PFOTEN weltweit Bären aus tierquälerischen Haltungen. In Bulgarien, Polen, der Ukraine und dem Kosovo ist die private Bärenhaltung – teilweise aufgrund unserer Arbeit – schon verboten. Können Sie nachvollziehen, wieso das in Österreich noch nicht möglich gewesen ist? Ich nicht.

Traurige Beispiele aus Österreich

Wie gesagt, aktuell sind VIER PFOTEN keine Fälle von privaten Braunbär-Haltungen in Österreich bekannt, doch in der Vergangenheit wurden auch hierzulande Bären aus schrecklichen Haltungsbedingungen gerettet. Neun Jahre lang wurden die Bärengeschwister Liese und Vinzenz als Werbeträger für einen Skilift im Bezirk Lilienfeld, Niederösterreich missbraucht. Nach dem Konkurs der Firma wollte und konnte sich niemand mehr um die Tiere, die in einer tristen Betongrube lebten, kümmern. Ein ähnliches Schicksal ereilte Brumca. Sie war im Alter von nur wenigen Wochen an einen österreichischen Geschäftsmann verschenkt worden. Doch das Tier wurde bald größer – und ihrem Besitzer zu einer unbequemen Last. Er sperrte Brumca in einen 35 Quadratmeter großen Verschlag, in dem sie einsam und beschäftigungslos dahinvegetierte. Alle drei Bären wurden 1998 in den von VIER PFOTEN betriebenen BÄRENWALD Arbesbach im Waldviertel gebracht. Heute, zwanzig Jahre später, leben Brumca und Vinzenz noch immer dort.

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