Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Stocker...

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler

Vor längerer Zeit informierte ich Sie und einige Regierungskollegen über der wohl größten Politik/Justizskandal der letzten Jahrzehnte. Die Antwort – ein Schreiben eines „Beschwichtigungshofrates“ – ist ungenügend. Verschweigen, ignorieren, „daschlogn“ oder vertuschen ist keine Problemlösung! Mit solchen Methoden bin ich schon jahrelang durch diese Justiz konfrontiert. Und führt dieses Verhalten nur zu weiteren Verletzungen von §§ aus unseren Gesetzbüchern.

Ich habe wohl zu lange ein niedriges Profil eingehalten, da ich mich für mein Land, dass ich einmal liebte sehr schämte. Das wurde ausgenützt. Aber damit ist jetzt Schluss!

Ich fordere Sie hiermit auf Kraft Ihres Amtes die Rechtsstaatlichkeit unserer Justiz und anderer Institutionen wieder herzustellen.

Ich bin nicht mehr bereit diese von Gerichtsgutachtern als „Staatsräson“ benannte Methode der Verschlechterung der Zugangsmöglichkeiten, ja die ungesetzliche Verhinderung von Berufsunfähigkeitspensionen durch Justizbeamte, Gutachtern, u.a. zu dulden! Denn eine „Staatsräson“ gibt es hier nicht! Denn es fehlen die Grundvoraussetzungen dafür. Diese sind eine wesentliche Gefahr oder schwerer Schaden für unser Land. Und diese treffen nicht zu, in einem Land in welchem sich die politischen Parteien rund eine viertel Milliarde € von unser Aller Steuergeld für „Parteienförderung“ krallen. Die deutschen Parteien, die ja wohl einen größeren Apparat zu füttern haben nehmen sich weniger!

Hiermit übermittle ich Ihnen eine Maßnahmen – Aufstellung welche Sie bitte Ihren Kollegen Fachministern zur Erledigung zukommen lassen wollen.

Frau Sozialministerin Korinna Schumann:

• Die Renten-, Pensions-, Unfallversicherungen per Gesetz dazu verpflichten bei Begutachtungen oder Bewertungen von Krankheiten und sonstiger Behinderungen ausnahmslos die Anwendung von Leitlinien von Medizinischen Institutionen, Rentenversicherungen (obwohl die kein Freund der Kranken sind), wie vom OGH anerkannt und sogar empfohlen, anzuwenden. (z.B. EVO, Leitlinien der Deutschen Rentenversicherung…).

Frau Justizminister Sporrer:

• Ersatzloses Streichen von Weisungsrechten.

• Merksatz: Weisungen sind die heruntergelassene Zugbrücke, über die Intervention und Korruption in die Festung des Rechts rein galoppieren!

• Die Renten-, Pensions-, Unfallversicherungen per Gesetz dazu verpflichten bei Begutachtungen oder Bewertungen von Krankheiten und sonstiger Behinderungen ausnahmslos die Anwendung von Leitlinien von Medizinischen Institutionen, Rentenversicherungen (obwohl die kein Freund der Kranken sind), wie vom OGH anerkannt und sogar empfohlen anzuwenden. (z.B. EVO, Leitlinien der Deutschen Rentenversicherung…).

• Die Gutachter haben ausschließlich nach einem Rotationsverfahren berufen zu werden. „Lieblingsgutachter“ sind nicht mehr gestattet.

• Generell: wenn die Gutachten und Bewertungen der Renten-, Pensions- oder Unfallversicherungen korrekt ausgeführt sind, kann auf Gutachter verzichtet und damit dem Staat ein Vermögen eingespart werden!

• Überwachung der Rechtsprechung! Da die Dienstvorschriften sicher eine Kontroll- oder Überwachungstätigkeit vorschreiben ist diese Pflicht durch statistische Auswertungen der Urteile durchzuführen. (etwa wie die PVA, Statistiken über die Ergebnisse von Sozialgerichtsverfahren bei Klagen auf Zuerkennung von BU-Pensionen erstellt. Natürlich muss da verbessert werden, indem Statistiken auf die einzelnen Richter und auch Gutachter runtergebrochen werden).

• Da können dann auch gleich die „Schwarzen Schafe“ bei den Unternehmerfreundlichen Gerichten ausskartiert werden!

• Werden Kläger auf Zuerkennung einer BU-Pension mit Klagen bedroht ist dafür ein eigener Tatbestand im Gesetz zu schaffen und sind Tonaufzeichnungen als Beweis zuzulassen.

• Wird von Gerichten bei Rechtsvertretern interveniert um den Rechtsschutz des Klägers zu kassieren ist dafür ein eigener Tatbestand zu schaffen! (bzw. Behinderung beim Zugang zum Recht schlagend zu stellen).

• Forderungen von Klägern nach vollständiger Tonaufzeichnung bei Verfahren IST stattzugeben! (das ist an Provinzgerichten in Ungarn schon lange üblich!)

• Die Aktenführung, wie ich sie kennenlernte, meine ich ist mittelalterlich und „Fehleranfällig“. Ich vermute, dass da bei „meinen“ Akten viel, ja sogar ganze Akten verschwunden sind. So gibt es dazu auch Anmerkungen von mir in den Akten, …

Vorschlag für einen Rechtssatz des OGH:

Wenn die Einstellung eines Verfahrens bei Gericht oder StA, einen Rechtsbruch darstellt kann das Verfahren nicht als eingestellt, sondern nur als bis zur Weiterführung ruhend gestellt gelten!,

Abschließend fordere ich, dass alle „meine“ Verfahren auf Rechtsstaatlichkeit untersucht werden. Alle Betroffenen Personen aus der Justiz, von Justizminister bis zu Richtern, Gutachtern, Staatsanwälten haben untersucht zu werden. In öffentlichen Verfahren, mit mir als Partei!

Dies ist meine Meinung zu den Vorkommnissen.

Hochachtungsvoll

Wolfgang Thiel

cC.: dies ist ein“ offener Brief“

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