Eine terroristische Organisation versucht, von Land A militärische Technologie zu kaufen. Aber Land A verweigert den Verkauf. Was hält die Organisation davon ab, sich die Technologie von Land B liefern zu lassen?

Willkommen in der Welt der multilateralen Ausfuhrkontrollregime.

Wenn Sie nicht viel über Ausfuhrkontrollvereinbarungen wissen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Nicht viele kennen sich da aus. Aber solche Vereinbarungen sind für die internationale Stabilität wichtig. Großbritannien führt 2018 den Vorsitz in einem der vier wichtigsten multilateralen Exportkontrollsysteme, dem Wassenaar-Abkommen, das seinen Sitz in Wien hat.

Schauen wir uns das einmal genauer an.

Multilaterale Ausfuhrkontrollregime sind internationale Zusammenschlüsse mit freiwilliger Mitgliedschaft, in denen die Länder („Teilnehmerstaaten“) Informationen und bewährte Praktiken austauschen und Probleme ansprechen können. Die vier wichtigsten betreffen jeweils unterschiedliche Kategorien von Waffen. Das „Wassenaar-Abkommen“ deckt konventionelle Waffen und sogenannte Dual-Use-Güter und -Technologien ab (d.h. solche, die normalerweise für zivile Zwecke genutzt werden, aber auch militärische Verwendungen haben können). Die anderen sind die Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (Nuclear Suppliers Group - NSG) und das Raketentechnologie-Kontrollregime (Missile Technology Control Regime - MTCR) – ihre Anliegen bedürfen keiner Erklärung – und schließlich die Australische Gruppe (AG), die die Verbreitung von chemischen und biologischen Waffen zu verhindern sucht.

Das Wassenaar-Abkommen (WA), benannt nach dem Vorort von Den Haag, in dem es 1995 geschlossen wurde, soll die Welt sicherer machen, indem es die Transparenz und Verantwortlichkeit bei Transfers von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien fördert. Damit soll verhindert werden, dass es zu Anhäufungen kommt, die destabilisierend wirken könnten. Außerdem können solche Güter und Technologien auf diese Weise nicht in die Hände von Terroristen gelangen.

Hierfür haben sich die Teilnehmerstaaten verpflichtet, die in den Wassenaar-Kontrolllisten aufgeführten Posten ihrer nationalen Exportkontrolle zu unterziehen. Es gibt zwei Listen. Die erste Liste ist die Munitionsliste und umfasst Güter, die für den militärischen Gebrauch bestimmt sind, wie Kleinwaffen, Panzer, gepanzerte Ausrüstung und Drohnen. Auf der zweiten Liste, der „Liste doppelverwendungsfähiger Güter und Technologien“, sind die Güter oder Technologien aufgeführt, die potenziell für Waffen verwendet werden könnten, aber anders deklariert sind: Elektronik, Laser- und Navigationstechnik, Teile für die Schifffahrt, Luft- und Raumfahrt, Antriebsysteme.

Das Sekretariat des Wassenaar-Abkommens befindet sich seit 1996 in Wien. Hier finden die jährlichen Plenartagungen statt, ebenso die ganzjährig abgehaltenen Sitzungen der Arbeitsgruppen und Expertengremien. Die Zahl der Mitglieder wächst: im Dezember 2017 konnte Indien als 42. Teilnehmerstaat aufgenommen werden.

Großbritannien hat 2018 den rotierenden Vorsitz im WA-Plenum inne, dem wichtigsten Entscheidungsorgan neben der von der Slowakei geführten Allgemeinen Arbeitsgruppe. Diese Rolle bietet Großbritannien die Gelegenheit, seine Prioritäten für das WA voranzubringen: Zusammenarbeit mit Nicht-Wassenaar-Staaten, Einbeziehung der Industrie, Straffung von Arbeitsweisen. Wir wissen die Arbeit des Wassenaar-Sekretariats hier in Wien sehr zu schätzen und werden uns weiter engagieren, um seine gute Arbeit fortzusetzen und die Dynamik aufrechtzuerhalten.

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philip.blake

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Dieter Knoflach

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Markus Andel

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