Bei einem knappen Ergebnis und einer Wahlanfechtung ist die Anordnung einer Wahlwiederholung durch den VfGH ein nahezu sicheres Ereignis. Durch realitätsferne Rechtsnormen droht ein weiteres Wahlfiasko und damit steigende Politikverdrossenheit :(. Ich möchte hier nur einige mögliche Anfechtungsgründe anführen um die hohe Wahrscheinlichkeit einer Wahlwiederholung im Falle einer Anfechtung zu untermauern :):

1. Durch extrem kurze Fristen (zwischen Ende der Frist zur Benennung der Wahlzeugen, notwendige Prüfzeit zur Feststellung, ob Wahlzeugen aus anderen Wahlsprengel wahlberechtigt sind, Postweg) dürfte einigen Wahlzeugen der Zugang mangels fristgerechter Zustellung der "Ermächtigungsscheine" verwehrt werden müssen.

2. In die Wahllokale dürfen nur wahlberechtigte Personen kommen, was bedeutet, dass z. B. keine Kinder ins Wahllokal bzw. in die Wahlkabine mitgenommen werden dürfen, was bisher durchaus üblich war. Konkret bedeutet dies, dass z. B. einer stillenden Mutter das Baby vor Betreten des Wahllokals abgenommen werden muss und wenn NIEMAND anderer anwesend ist ein Wahlzeuge bzw. ein Mitglied der Wahlkommission für die Zeit in der die Mutter ihre Stimme abgibt außerhalb des Wahllokales auf das Baby aufpassen muss.

3. Immer wenn ein Mitglied der Wahlkommission bzw. ein Wahlzeuge das Wahllokal verlässt muss dies notiert werden. Sprich wenn Personen mit Kindern kommen und somit Handlungsbedarf besteht, weil laut Gesetz nur wahlberechtigte Personen das Wahllokal betreten dürfen und Personen des Wahlkörpers auch nur einen Schritt vor das Wahllokal machen muss dies schriftlich festgehalten werden.

4. Wird z. B. von der Wahlbehörde Kaffee oder etwas zum Essen geordert, dann muss der Lieferant vor dem Wahllokal abgefangen werden, weil ansonsten ein Rechtsbruch gegeben ist.

5. Von allen Wählern ist ein amtlicher Lichtbildausweis zu verlangen. Hat er keinen mit ist er jedoch der Wahlkommission bekannt dann darf er zwar wählen, jedoch ist dies zusätzlich zu vermerken.

Weitere Anfechtungsgründe ergeben sich aus der geänderten Zusammensetzung des Wählerkreises und natürlich auch aus dem Umstand, dass erst nach der Stichwahl bekannt wurde, dass der Klebeteufel zugeschlagen hatte. Da die Möglichkeit besteht, dass der Vorsprung von Van der Bellen auf Griss geringer war als die Zahl der ungültigen Stimmen die möglicherweise durch den Klebeteufel verursacht wurden steht überhaupt nicht fest, ob mit Van der Bellen überhaupt der richtige Kandidat in der Stichwahl steht.

Somit liebe Leute ist nicht nur der Ausgang am Sonntag interessant sondern vor allem auch ob es zu einer neuerlichen Anfechtung innerhalb der gesetzlichen Frist kommt :(.

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Spinnchen

Spinnchen bewertete diesen Eintrag 02.12.2016 11:23:07

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