Mit 20. Mai 2018 ändern sich für folgende Fahrzeugklassen die Begutachtungsfrist:

- Busse (M2, M3)

- alle LKW unter und über 3,5 t

- Taxis

- Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge

- Änhänger über 3,5 t

- Transportkarren, Zug- und selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 40 kmh

Zum Unterschied von bisher ist für diese Fahrzeugklassen ab diesem Zeitpunkt die Begutachtung im Monat der Erstzulassung bzw. 3 Monate vorher durchzuführen. Für alle übrigen Fahrzeuge bleiben zumindest bis auf weiteres die bestehenden Fristen der Begutachtung - ein Monat vor Erstzulassung, das Monat der Erstzulassung und 4 Monate danach - aufrecht.

Neu und für alle Fahrzeuge gilt, dass man diese bei Feststellung eines schweres Mangels nur mehr 2 Monate nach dessen Feststellung benützen darf. Bei schweren Mängel bzw. Gefahr in Verzug müssen die Werkstätten einen Negativbericht ausstellen womit dann die Behörde auf Knopfdruck alle Fahrzeuge ausheben kann, die die 2-Monats-Frist überzogen haben. In letzter Konsequenz könnten dann auch die Nummerntaferln weg sein!

Es ist dann z. B. kaum mehr möglich bei einem Steinschlag im Sichtbereich der Windschutzscheibe, was als schwerer Mangel zu werten ist, den Tausch der Scheibe durch Ausnützung der Toleranzfrist bis nach dem Winterdienst hinauszuzögern.

Meines Erachtens handelt es sich bei den Änderungen für bestimmte Fahrzeugklassen nur um einen Probelauf und es ist nur eine Frage der Zeit bis diese Änderung auf alle Fahrzeugklassen ausgeweitet wird.

Ich persönlich sehe diese Neuregelung für bestimmte Fahrzeugklassen und die zu erwartende Ausweitung auf alle Klassen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit durchaus positiv, wobei dann in Zukunft auch keine Strafen anfallen können, wenn ausländische Staaten wie z. B. Ungarn österreichische Toleranzfristen (sprich die 4 Monate Überziehungszeit) nicht anerkennen.

Robert Cvrkal

Quelle: Niederösterreichische Wirtschaft Nr 4/5 aus 2018 vom 02.02.2018, Seite 19

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