Ein kurzer Beitrag am Rande, es darf laut, ganz laut gelacht werden, und zwar über unsere Kuscheljustiz: Seit Mitte 2016 hat ein Mann die Reifen an mehr als 500 Autos zerstochen, einen Schaden von mehr als 70 000 Euro angerichtet. Jetzt hat die Chemnitzer Polizei ein Foto des Täters – von einer Überwachungskamera. Das Gericht erlaubt die Öffentlichkeitsfahndung, doch die Ermittler warten lieber ab.

Die Begründung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: „Wir müssen an den Schutz des Täters denken. Da auch die Persönlichkeitsrechte des gefilmten Mannes nach dem Grundgesetz ein hohes, schützenswertes Gut sind.." Bis Donnerstag geben die Ermittler dem Mann Zeit, sich zu melden. Aber was, wenn er in dieser Zeit wieder Schaden anrichtet – oder seine Gewalt gegen Menschen richtet? Ach! Ganz egal, Hauptsache, man denkt an die Rechte dieses Verbrechers! Muahahahahaha – mehr fällt mir dazu nicht ein. Kein Wunder, dass über uns gelacht wird und uns niemand mehr ernst nimmt.

Täterschutz scheint wichtiger als Opferschutz.

Euer

Robert Cvrkal

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OnkelOtto

OnkelOtto bewertete diesen Eintrag 02.05.2018 03:54:10

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