Geht man auf die Homepage des Finanzministeriums und probiert die neue Umsatzsteuervoranmeldung für 2015 aus, dann traut man seinen eigenen Augen nicht. Beim nachfolgenden Beispiel wurde der Berechnung der Umsatzsteuer laut Punkt 4.1 ein Betrag von Euro 50.000. eingegeben, wie man aus dem nachfolgenden Schaubild erkennen kann.

Als Annahme wurde weiters fixiert, dass der gesamte Umsatz zum Normalsteuersatz von 20 % zu versteuern ist, wodurch sich eine Umsatzsteuer in Höhe von Euro 10.000 ergibt (siehe unteres Bild).

Als Nächstes wurde davon ausgegangen,dass das Unternehmen in diesem Monat viel investiert hat und somit einen Vorsteuerabzug in Höhe von Euro 15.000,-- besitzt.

Für jeden Wirtschaftskundigen ist es eine einfache Rechnung, dass Euro 10.000,-- Umsatzsteuerschuld gegenverrechnet mit einem Vorsteuerabzug von Euro 15.000,- eine Guthaben des Unternehmers in Höhe von Euro 5.000,-- ergibt. Auf ein anderes Ergebnis kommt man, wenn man die Umsatzsteuervoranmeldung des Finanzministeriums von deren Homepage verwendet, welches Umsatzsteuerschuld und Umsatzsteuerguthaben einfach aufaddiert, sodass dann der Unternehmer statt einem Guthaben von Euro 5.000,-- auf einmal eine Finanzamtschuld von Euro 25.000 drückt.

Experten gehen davon aus, dass die Zahlen für die Gegenfinanzierung bei der Steuerreform niemals halten werden womit sich die Frage stellt, ob sich vielleicht auch hier ein Vorzeichenfehler  eingeschlichen hat.

Fairerweise muss man darauf hinweisen, dass wenn man Formular auf den PC speichert und später abruft, die notwendigen Unternehmenszahlen einfügt, dann die richtigen Zahlen rauskommen, wobei allerdings nirgends steht, dass eine solche Vorgangsweise notwendig ist und bisher (bis 2014) auch nicht notwendig war.

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fischundfleisch

fischundfleisch bewertete diesen Eintrag 14.12.2015 23:17:04

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