„Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag erstmals gegen Krisenmaßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) interveniert und die billionenschweren Käufe von Staatsanleihen beanstandet. Die Richter stellten sich damit explizit gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der das Anleihekaufprogramm PSPP noch gebilligt hatte.

Damit hat das Bundesverfassungsgericht den Beschwerdeführern überwiegend Recht gegeben. Diese hatten der Notenbank vorgeworfen, mit dem PSPP verbotene Staatsfinanzierung betrieben und sich in die Wirtschaftspolitik der europäischen Staaten eingemischt zu haben…

Die Bundesregierung und der Bundestag sind mit dem heutigen Urteil verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die EZB ihre Anleihenkäufe auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft. Der Bundesbank ist es außerdem untersagt, an der Umsetzung und dem Vollzug der Beschlüsse weiter mitzuwirken, sofern der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nicht nachvollziehbar darlegt, dass das Programm verhältnismäßig ist. Allerdings gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten.“ https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ezb-anleihenkaeufe-verstossen-gegen-grundrechte-16754885.html#void

Es ist traurig, dass dies vorher nicht schon den Bundestag, die Bundesregierung oder den Bundesrat störte, denn die EZB betreibt Wirtschaftspolitik und Außenpolitik, beeinflusst die Infrastruktur und Forschungsprojekte(Ländersache). Dies alles obwohl die EZB nicht gewählt werden kann. Sie treibt damit den undemokratischen EU Superstaat voran.

Nach dem Urteil des EuGH aus dem Jahre 2018 wäre die Bundesrepublik verpflichtet, das Ankaufsprogramm zu unterstützen. Tut sie das nicht, macht sie sich einer Verletzung des EU-Vertrages schuldig und kann einem EU-Vertrags-Verletzungsverfahren unterworfen werden. Der Grund für die Vertragsverletzung ist gleichgültig. Die Frage ist hierbei, akzeptiert die Bundesrepublik dass der EuGH über das Grundgesetz zu setzen ist und über geltende vertragliche Bedingungen bei der Gründung des Euros? Ändert sie es? Oder wird sie wie immer unter Merkel am Thema vorbeiwursteln und ein neues Programm auflegen?

Nun wird einiges in Frage gestellt, von einer Institution, die als stark regierungskonform gilt. So wie aktuell kann die EZB nicht mehr weitermachen. Zumal das EuGH jedwede Akzeptanz verspielt hat, da sie immer im Sinne der EU entschieden hat.

Die selbstherrliche Arbeit der EZB wird mehr in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit geraten. Wie auch die Funktionsweise der EU, des EuGH und der EZB, nämlich stark zentralistisch im Sinne Frankreichs ausgerichtet. Geldpolitik der Notenbanken geht jeden etwas an, es betrifft jeden. Eine Notenbank, die Inflation forciert und gleichzeitig null Zinsen, enteignet die Sparer, also diejenigen, die etwas für die Rente vorsorgen oder damit ihr Geschäft absichern, also die Leistungsbringer der Gesellschaft.

Nichts mehr bei Kritik am Euro oder der EZB mit der bösen rechtspopulistischen Ecke. Endlich ein Rüffler für gewisse Kreise von den Karlsruher Richtern. Die Kläger waren der Hamburger Wirtschaftsprofessor und AfD-Gründer Bernd Lucke und die drei Unternehmer Heinrich Weiss, Patrick Adenauer und Jürgen Heraeus.

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