Unglaublich: Der so genannte Moslem-Rabatt reicht nicht!

Rechtsanwalt Klaus Kleemann legt für den brutalen, tschetschenischen Totschläger (es darf ja leider nicht als Mord bezeichnet werden) Revision ein.

http://www.buergerforumsuedbrandenburg.de/

Heute erscheint mein "Teil 2" der unglaublichen Geschichte um die brutale Tötung seiner Frau, durch einen Tschetschenen in Senftenberg (LK OSL)

Matze Lentzsch vom bürgerforum Südbrandenburg

Lausitzer Rundschau http://www.lr-online.de/nachrichten/Tagesthemen-BGH-prueft-Tschetschenen-Urteil;art307853,6041227

(siehe erster Beitrag von mir: https://www.fischundfleisch.com/matze-lentzsch/skandal-urteil-mildernde-umstaende-fuer-muslime-bei-toetungsdelikten-35775

&

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1064583170341142&set=a.105832176216251.7193.100003684063383&type=3&theater)

Meldung heute: "Rechtsanwalt Klaus Kleemann, der Verteidiger des 32-jährigen Tschetschenen, hat gegenüber der RUNDSCHAU bestätigt, am Freitag Revision eingelegt zu haben. Rashid D. war wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt worden"

(http://www.lr-online.de/nachrichten/Tagesthemen-BGH-prueft-Tschetschenen-Urteil;art307853,6041227)

Man muss sich nun wirklich fragen, ob so mancher Anwalt auch ein Gewissen hat? Man muss sich wirklich fragen, mit welchen Beweggründen der Verteidiger dieses "Totschlägers" nun trotzdem Revision einlegt?

Obwohl die bestialische Tötung seiner Frau zweifelsfrei nachgewiesen wurde und ihm schon der Umstand,

"tief in seinem Glauben verwurzelt zu sein"(mittlerweile schon als Moslem-Rabatt betitelt) als mildernde Umstände zu einer milderen Strafe (Totschlag, statt Mord) verholfen hatte.

Der Fall hat nun allerdings, nach meinem ersten kritischen Bericht, hier auf Fisch und Fleisch und bundesweit Aufsehen und Empörung hervor gerufen.

Wittert der "gute" Herr Anwalt aus der Provinz da seinen

"Großen Fall"? Schlagzeilen sind ja immer gut für das Geschäft, sollte man meinen.

Wie vereinbart ein Anwalt den Antrag auf Revision für solche solch einen "Menschen" mit seinem Gewissen?

Sicher ist, dass es KEINE höhere Strafe geben wird:

"Das Strafgesetzbuch sieht ein "Verbot der Schlechterstellung" bei einer Revision vor. Danach darf ein Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des verurteilten Mandanten abgeändert werden."

Bedeutet also, dass das Urteil ausschließlich NUR nach UNTEN korrigiert werden kann.

Scheinbar braucht der Herr Anwalt sicher gaaaanz viel Presse,

denn dies könnte bundesweit sein größter Durchbruch hinauf in die

Upper Class der deutschen Anwaltschaft werden.

Ich kann über solche Leute nur mit dem Kopf schütteln.

Solche Menschen sorgen dafür, dass die gerechten Strafen für Gewalttäter, der übelsten Sorte, nicht oder nur unzulänglich umgesetzt werden.

Somit trägt auch ein Anwalt, meines Erachtens nach, mit dieser Art des auf die Spitze treibens solcher Rechtsauslegungen zur weiteren Verrohung der gesellschaftlichen Werte bei.

Euer Matze Lentzsch vom Bürgerforum Südbrandenburg

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