Der § 116 des Grundgesetzes ist eindeutig: Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Nicht steht dort, dass Deutscher nicht ist, wer eine bestimmte Religion hat, bestimmte sexuelle Vorlieben oder eine bestimmte Familiengeschichte, die, zum Beispiel, durch einen „Migrationshintergrund“ geprägt ist. Ich war also etwas verwundert, als ich Anfang August in der online-Ausgabe der Zeitschrift „Tichys Einblick“ gleich zweimal das Wort „Deutsche“ mit Anführungszeichen geschrieben fand, als es um Deutsche mit Migrationshintergrund ging, so als seien diese Deutschen gar keine Deutschen. Auch die Tatsache, dass sie im Zusammenhang mit Verbrechen genannt wurden, berechtigt ja nicht dazu, diesen Deutschen durch die Interpunktion ihre Staatsangehörigkeit zu entziehen.
Nun könnte man einwenden, dass es unter das durch das Grundgesetz geschützte Recht auf Meinungsfreiheit fällt, wenn man Deutsche zum Beispiel nur dann als Deutsche ansieht, wenn sie blond und blauäugig sind. Das wäre zwar, bedingt durch die deutsche Geschichte, nicht ganz unbelastet, aber nicht verboten. Allerdings handelt es sich beim Verfasser des Textes nicht um irgendwen, sondern um Josef Kraus, einen Lehrer, dem sowohl in seinem Beruf (er leitete ein Gymnasium im niederbayrischen Vilbisberg) als auch als Funktionär (er war von 1987 bis 2017 Vorsitzender des Deutschen Lehrerverbandes) eine beachtliche Karriere gelang. Da er die Amtsbezeichnung Oberstudiendirektor führte, war resp. ist er ein Beamter, und damit wird es problematisch, da ihn dieser Status zu einer Verfassungstreue verpflichtet, die nicht mit dem Beginn des Ruhestandes endet. Bei schweren disziplinarischen Verstößen gegen seine Pflichten können die Pensionsbezüge gekürzt werden, aber da sich niemand, sieht man einmal von Menschen wie mir ab, daran zu stören scheint, dass man ca. 13 Millionen Deutsche nur als „Deutsche“ ansieht, darf Kraus sich weiterhin seiner Bezüge erfreuen.
Ganz anders sieht es aus, wenn man von Vilbisberg ca. 50 km nördlich fährt. In Mallersdorf-Pfaffenberg (immer noch Niederbayern) machte Hubert Aiwanger 1990 Abitur. Heute ist er Landesvorsitzender der Freien Wähler Bayern, bayrischer Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident. 2023 wurde bekannt, dass er als Schüler ein Flugblatt bei sich trug, in welchem dem „größten Vaterlandsverräter“ ein „Freiflug durch den Schornstein in Auschwitz“ in Aussicht gestellt wurde. Aiwangers Bruder bekannte, nicht sein Bruder sei der Verfasser, sondern er, Aiwangers Bruder, woraufhin Söder seinem Vize einige kritische Fragen stellte, dieser, was er dann doch versäumt haben soll, reumütig den Dialog mit den jüdischen Gemeinden zu suchen versprach und trotz oder gerade wegen dieser Affäre das Ergebnis seiner Partei um 268.371 Stimmen (insgesamt 15,8%) verbesserte und weiterhin der zweitmächtigste bayrischer Politiker ist. Nicht ganz so reibungslos lief die Affäre für den mittlerweile pensionierten Lehrer ab, der im Verdacht steht, der Presse Hinweise auf Aiwangers Vergangenheit gegeben zu haben. Eine erste Anklage wegen der möglichen Verletzung von Dienstgeheimnissen wurde 2024 fallengelassen, allerdings läuft noch ein Disziplinarverfahren, das aber nun, da erneut eine Strafanzeige gegen den Lehrer vorliegt (es geht um die „verbotene Weitergabe von Dienstgeheimnissen“, eine ehemalige Schülerin - nicht aus Aiwangers Jahrgang – hat sie veranlasst, da der Lehrer das Flugblatt auf einem Abiturtreffen herumgezeigt habe), erst einmal zurückgestellt wird. Da hat sich wohl jemand mit den falschen Leuten angelegt, zumal er Morddrohungen und andere Belästigungen erleben musste, von denen die Lieferung einer nicht bestellten Pizza noch die harmloseste war. Warum hat er sich aber auch nicht, wie andere, vorbildliche Lehrer aus Niederbayern (Josef Kraus erhielt das Bundesverdienstkreuz und u.a. (für seine Indienstnahme der Interpunktion für Fragen des Staatsbürgerrechts?) den „Deutschen Sprachpreis“ ), darauf beschränkt, Menschen, die aus falschen Familien stammen, ihr Deutschsein abzusprechen?