Es ist an der Zeit für einen AfD-Verbotsantrag beim Verfassungsgericht.

Der Bundespräsident äußert sich klar. AfD, AfD-Wähler und manch andere Mitbürger - mitunter sogar Mandatsträger demokratischer Parteien - ficht freilich nicht mehr an, was das deutsche Staatsoberhaupt sagt, weil sie den Bundespräsidenten als bloße Marionette des von ihnen gehassten "Parteienkartells" betrachten oder sogar die Bundesrepublik Deutschland als Staat und ihre politische Verfasstheit ablehnen. So wie sie auch sonstige Institutionen der Demokratie nicht mehr achten. Gefallen ihnen Urteile der unabhängigen Justiz nicht, dann sagen sie: "Beweis, dass Diktatur herrscht!". Gefallen ihnen die Zusammensetzung von Parlamenten und die aus freien Wahlen gebildeten Regierungen nicht, dann schreien sie: "Wahlbetrug!". Gefällt ihnen nicht, was unabhängige journalistische Berichterstattung mitteilt, dann wettern sie: "Lügenmedien! Staatsmedien!". Sie sind mit den Mitteln fairer Diskussion und parlamentarischer Auseinandersetzung nicht erreichbar.

Die freiheitliche Demokratie der Bundesrepublik Deutschland ist seit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 mit verfassungsfeindlichen Parteien, die sich ernsthaft der Ergreifung politischer Macht näherten, so umgegangen: Sie hat diese Parteien verboten. Weil es den gesamten Duktus des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geradezu konstituiert, dass die Demokratie nie wieder mit den Mitteln der Demokratie umgestürzt werden darf. An dieser Verfassungsverpflichtung hat sich auch 75 Jahre nach dem Verfassungskonvent von Herrenchiemsee nichts geändert.

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Matt Elger

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wunderbarerEsel

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