"Zwei Bangladescher haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen einer unrechtmäßigen Inhaftierung und Abschiebung geklagt – und Recht bekommen. Ungarn muss beiden nun jeweils eine Entschädigung von 10.000 Euro zahlen.

Die Asylbewerber waren im September 2015 über die Balkanroute nach Ungarn gekommen. In dem Grenzort Röszke wurden sie 23 Tage lang in einem bewachten Transitzentrum untergebracht, zu dem ihr Anwalt dem Gerichtshof zufolge keinen Zugang hatte. "Das lief faktisch auf einen Freiheitsentzug hinaus", heißt es in dem Urteil der Straßburger Richter. Für diese Inhaftierung habe es an einer rechtlichen Grundlage gefehlt.

Der Gerichtshof rügte zudem, dass die ungarischen Behörden die Asylanträge nicht individuell geprüft hätten. Diese hätten lediglich schematisch auf die Liste sicherer Drittstaaten verwiesen. Warum Ungarn Serbien seit Juli 2015 als sicher betrachte, habe die Regierung nicht überzeugend erklärt.

Das Asylverfahren habe die Kläger damit dem Risiko ausgesetzt, bis nach Griechenland zurückgeschoben zu werden - dort aber hätten sie "menschenverachtende und entwürdigende Aufnahmebedingungen" erwarten können. (Beschwerde-Nr. 47287/15)

Ungarn schottet sich seit Herbst 2015 mit Stacheldrahtzäunen an den Grenzen zu Serbien und Kroatien gegen Flüchtlinge ab. Erst vergangene Woche hatte das ungarische Parlament ein Gesetz verabschiedet, wonach alle Flüchtlinge in einer Transitzone in Grenznähe festgehalten werden sollen, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist.

Die Ungarische Regierung kann Berufung gegen das Urteil einlegen"

http://www.rp-online.de/politik/eu/gericht-verurteilt-ungarn-wegen-inhaftierung-von-fluechtlingen-aid-1.6688380

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