Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Zuge seiner Prüfung der Corona-Maßnahmen nun Fragen an das Gesundheitsministerium übermittelt. In erster Linie wollen die Höchstrichter wissen, wie gerechtfertigt die Verordnungen waren, die etwa Lockdown und 2G-Regel umfassten. Das Interesse gilt dabei vor allem der Belastung des Gesundheitssystems, an die die Maßnahmen ja gekoppelt waren.

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VfGH nimmt Mückstein in die Mangel

Es ist üblich, dass der VfGH in Prüfverfahren Fragen an den Gesetzgeber stellt, so auch in diesem „zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung“. Bis zum 18. Februar erbitten sich die Höchstrichter Auskünfte auf die insgesamt zehn Fragenkomplexe, die am 26. Jänner an das Gesundheitsministerium sowie dessen Rechtsvertreter ergangen sind. Beim VfGH waren etliche Beschwerden gegen die Verordnungen eingelangt, die unter anderem Lockdown und die 2G- bzw. 3G-Regel zur Folge hatten.

Fragen zu Überlastung des Gesundheitssystems und Daten zu Verstorbenen

Den VfGH interessiert, ob jemals eine Überlastung des Gesundheitssystems gedroht habe - ein Szenario, das laut Gesetz erst einen Lockdown rechtfertigt. Die Frage: „Der Verfassungsgerichtshof ersucht daher um Auskunft, ob die in den Verordnungsakten angegebenen Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen alle mit SARS-CoV-2 infizierten Personen, die in Spitälern auf Normal- oder Intensivstationen untergebracht sind bzw. die ,an oder mit‘ SARS-CoV-2 verstorben sind, umfassen? Wenn ja, warum wird diese Zählweise gewählt?“

In dieser Tonart geht es weiter. So werden genaue Daten zu Verstorbenen - ob „an“ oder „mit“ Covid - sowie zu Hospitalisierungen und zum Alter der Betroffenen eingefordert. Außerdem will der VfGH wissen, welche Virusvarianten am 1. Jänner 2022, am 25. Jänner und tagesaktuell zu welchen Prozentsätzen bei Infizierten, Hospitalisierten und Verstorbenen vertreten waren. Und auch die „prozentuelle Zuordnung von stattfindenden Infektionen auf Lebensbereiche“, also etwa Familie, Arbeit, Einkauf und Freizeitbeschäftigungen wird vom Ministerium abgefragt.

Auch Schutzmaßnahmen werden hinterfragt

Tatsachen fordert der Verfassungsgerichtshof auch zu den diversen verordneten Schutzmaßnahmen ein. So lautet eine weitere Frage: „Um welchen Faktor reduziert das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen bzw. im Freien das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko?“ Und: „Um welchen Faktor verringert die COVID-Schutzimpfung das Risiko schwerer Verläufe?“ Auch weitere Fragen zur Wirksamkeit der Impfung folgen, aber auch zu den unterschiedlichen Tests. Quelle

Quelle zur Anfrage des Vfgh

6. Um welchen Faktor reduziert das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen bzw. im FREIEN das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko ?

DAS ist eine jener Fragen die richtig viel Sprengstoff enthält

Die letzten Fragen beziehen sich auf den „Lockdown für Ungeimpfte“ und inwieweit dieser Auswirkungen auf die Hospitalisierungen bzw. das Hospitalisierungsrisiko hat

Nur zwei Tage nach der Übermittlung der Fragen wurde diese Maßnahme von der Regierung aufgehoben.

Dann müssen auch keine derartigen Leserbriefe mehr geschrieben werden :

Der Machtrausch mancher *Politiker* ist also vorbei. Was jetzt folgt ist ein richtig schmerzhafter *Kater*

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