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Erlaubt folgende Durchsage. Ein Gericht entschied:

Man darf Rechte (in diesem Fall konkret Identitäre) Vollpfosten nennen. Die Bezeichnung Vollpfosten sei zwar herabwürdigend, sie bedeute nichts anderes als „Dummkopf“. Es handele sich aber nicht um Hassrede, sondern nur um einen „überspitzten, polemischen“ Kommentar.

Man darf auch Norbert Hofer einen Nazi nennen.

Hofer wurde auf Facebook mit einem Nazi verglichen. "Und Nazis unterstütze ich nicht", hatte ein User in einer Reaktion auf einen Kommentar geschrieben. Worauf Hofer Privatklage wegen Beleidigung und übler Nachrede klagte.

Die Richterin begründete den Freispruch mit dem Grundsatz der Meinungsfreiheit. Außerdem distanziere sich die FPÖ nicht genug von rechtsextremen Gruppierungen und suche sogar Kontakt zu ihnen.

Gut zu wissen.

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robby

robby bewertete diesen Eintrag 13.01.2019 23:53:19

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