Verzweifelte Ampel startet Bargeld-Rallyes für Fachkräfte

Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und sich seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das kann in Form von Sachleistungen, Bargeld oder auch Wertgutscheinen geschehen. Künftig soll es noch eine weitere Möglichkeit geben: die Bezahlkarte. ...

Damit es in Deutschland einheitliche Rahmenbedingungen gibt, um eine solche Bezahlkarte einzuführen, hatte die Bundesregierung am 1. März 2024 eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetze beschlossen. Nach ausführlichen Beratungen hat der Bundestag das Gesetz am 12. April 2024 verabschiedet. Abschließend muss sich der Bundesrat noch damit befassen.

Vorgesehen ist, dass künftig die Bezahlkarte ausdrücklich als Leistungsform in das Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen wird. Gleichzeitig wird ihre Einsatzmöglichkeit erweitert. Das heißt, künftig können alle Geflüchteten – egal wie sie untergebracht sind – die ihnen zustehenden Leistungen per Bezahlkarte erhalten können.

Bislang sollten Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, vorrangig Sachleistungen erhalten. Menschen, die außerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen leben, wiederrum vorrangig Bargeld. Vorrangig bedeutet, dass diese Art der Unterstützung zwar die erste Wahl ist, aber auch andere Leistungsformen möglich sind. Das soll sich durch die Gesetzesreform ändern. Dadurch erhalten die Länder und Kommunen mehr Möglichkeiten, wie sie die Leistungen erbringen können.

Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte obliegt den Ländern. ... Wieviel Geld in einem bestimmten Zeitraum mit der Bezahlkarte abgebhoben werden kann, ist der Behörde überlassen, die für die Unterstützung der Geflüchteten zuständig ist. So kann den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort Rechnung getragen werden...

Quelle: Bundesregierung am 12.04.24

Der letztes Absatz "Wieviel Geld in einem bestimmten Zeitraum mit der Bezahlkarte abgebhoben werden kann, ist der Behörde überlassen, die für die Unterstützung der Geflüchteten zuständig ist" läßt einen deutschlandtypischen Flickenteppich verschiedenster Regelungen erwarten - mit der Folge von Massenwanderungen in diejenigen Städte und Landkreise, wo es pro "Flüchtling" noch möglichst viel Bargeld abzugreifen gibt. Wie mächtig der Pullfaktor Bargeld ist, hatten schon erste Erfahrungen z.B. im thüringischen Eichsfeld gezeigt.

So ist es nicht nur absehbar, daß die "Fachkräfte" umso mehr dorthin übersiedeln werden, wo vornehmlich linksgrüne Politik sich besonders spendabel zeigt, sondern "ausländerfeindliche" Städte und Landkreise werden auch plötzlich keine Probleme mehr mit der Unterbringung von fragwürdigen Fachkräften haben.

Man darf gespannt sein, wie lange es dauert, bis auch die letzten linksgrünen Refugien angesichts des Kollapses ihrer Sozialämter und katastrophalen Unterkünftemangels die Bargeldverweigerungs-Notbremse ziehen. In der Folge dürften wie durch Zauberhand nicht nur die Asylantragszahlen in Deutschland und an seinen Grenzen massiv einbrechen, sondern viele Flüchtlinge werden auch vor den Bezahlkarten in andere Länder oder zurück in die Heimat fliehen.

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Tourix

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