... Asyl-Irrsinn, die x-te!

Das österreichische Innenministerium wollte 2022 mehr als 9100 Afghanen in das EU-Land Bulgarien überstellen, weil diese dort ihren Erstantrag gestellt hatten und daher laut Dublin-III-Verordnung Bulgarien für die Bearbeitung zuständig ist. Mehr als 6000 Rücküberstellungen hatte Bulgarien bereits zugestimmt. Doch nur 34 Afghanen wurden tatsächlich zurückgebracht.

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Warum nur so wenige?

Weil österreichische Gerichte die Überstellungen immer wieder blockiert haben.

Der ORF berichtete am 25.7.2023 im Ö1-Mittagsjournal und im Ö1-Abendjournal über den Fall eines jungen Afghanen. Dieser hatte im Oktober 2022 in Bulgarien einen Asylantrag gestellt. Doch einen Monat später war er bereits in Österreich und stellte hier einen zweiten Asylantrag. Er hatte sich in Bulgarien nicht ausreichend medizinisch versorgt gefühlt und war angeblich misshandelt und inhaftiert worden, weswegen er (trotz Inhaftierung???) bis nach Österreich weitergeflüchtet war. Wie er so rasch und unbehelligt vermutlich über Serbien oder Rumänien und Ungarn hierher gekommen ist und wieviel er dafür bezahlt hat, wurde nicht berichtet.

Das österreichische Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ersuchte jedenfalls binnen zwei Wochen Bulgarien, den Afghanen gemäß der Dublin-III-Verordnung wieder aufzunehmen und Bulgarien stimmte dem zu. Doch der Afghane und seine Rechtsvertretung wandten sich an den Verfassungsgerichtshof und der Fall ging durch die Instanzen.

Nach einem halben Jahr fiel nun die Entscheidung zugunsten des Afghanen aus. Die Rücküberstellung ist unzulässig.

Die Begründung:

Die Gefahr sei gegeben, dass der Afghane in die Türkei zurückgeschoben werden könnte. Und dort bestünde dann eventuell die Gefahr, dass er nach Afghanistan abgeschoben werden könnte (Kettenabschiebung). Dies ist für österreichische Gerichte wegen der Gefährdung durch die Taliban aber nicht akzeptabel.

Anders gesagt:

Wir können uns mindestens alle Afghanen behalten. Die Dublin-III-Verordnung kann sich Österreich und die EU sonstwo hinstecken. Afghanen dürfen nicht einmal in das sichere Drittland Bulgarien überstellt werden! Denn österreichische Gerichte vertrauen wohl grundsätzlich nicht darauf, dass in Bulgarien die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechtecharta eingehalten werden. Skurril!

Überlegungen, dass der Afghane in Bulgarien vielleicht nicht so exzellent behandelt werden könnte (könnte!) wie in Österreich, dass er vielleicht sogar in die Türkei abgeschoben werden könnte (könnte!), wie es in Einzelfällen angeblich vorgekommen sein soll, und dass er von dort eventuell sogar nach Afghanistan abgeschoben werden könnte (könnte!), wo ihm eventuell Gefahr seitens der Taliban drohen könnte (könnte!), waren ausschlaggebend dafür, dass er in Österreich bleibt und nicht in das für ihn zuständige EU-Land Bulgarien gebracht werden darf.

Andere Überlegungen hingegen, etwa, dass der Afghane eventuell arbeits- und integrationsunwillig sein könnte, dass er dem österreichischen Steuerzahler ungerechtfertigt auf der Tasche liegen könnte, dass er kriminell werden oder Frauen vergewaltigen und ermorden könnte wie es in zahlreichen "Einzelfällen" bereits vorgekommen ist, sind hingegen unzulässig, rassistisch und total daneben. Das fällt unter Denk- und Sprechverbot.

Offensichtlich stehen für österreichische Gerichte das Wohl und der Schutz afghanischer Asyltouristen auf unserer Werteskala haushoch über dem Wohl der Österreicher und der Österreicherinnen. Daher war so und nicht anders zu entscheiden.

Muss man dafür als Steuerzahler auch noch Verständnis haben, wenn österreichische Gerichte derart gegen österreichische Interessen arbeiten um Afghanen in Watte zu packen? Und soll man das Politiker-Geschwätz vom Bemühen um eine Verringerung der Zahl von Asylanträgen in Österreich wirklich noch ernst nehmen?

Vor diesem Hintergrund würde mich brennend interessieren, wie man sich die kürzlich beschlossenen künftigen Asylverfahren an der Außengrenze, zB ausgerechnet in Bulgarien, vorstellt. Und wie die immer wieder zitierte "gerechtere Verteilung der Flüchtlinge" in der EU ausschauen soll, wenn man nicht einmal jene zurückschicken darf, für die Bulgarien zugestimmt hat.

Zuletzt fragt man sich: Wozu all die monatelangen, aufwändigen Asyl-Verfahren, Einsprüche, Gerichtsverfahren ... wenn am Ende sowieso 99,7 % dableiben (müssen)?

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Ergänzung: Nach Rumänien wurden letztes Jahr 94 Personen zurückgeschoben. Nach Ungarn wird seit 2017 nicht mehr zurückgeschoben.

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